Ich beschäftige mich mit einer Vielzahl von Bedrohungen der Privatsphäre. Eine davon aber stösst derzeit in den USA auf breite öffentliche Aufmerksamkeit: das Netz der automatisierten Nummernschildlesegeräte von Flock. Diese Systeme, die im ganzen Land aus dem Boden schiessen, erfassen und speichern die Bewegungen sämtlicher Fahrzeuge – und werfen die Frage auf, wozu diese Daten dereinst verwendet werden. Im Gliedstaat Kansas formiert sich nun eine bemerkenswerte Gegenwehr. Das Kansas Justice Institute hat die Stadt Wichita eingeklagt mit dem Argument, der Einsatz solcher Systeme verletze die Verfassung von Kansas. Der Fall bietet die Gelegenheit auszuloten, wie sich technologische Umwälzungen mit fundamentalen rechtlichen Begriffen und Grundwerten vereinbaren lassen.
Es gibt neben Flock (Deutsch: «Herde») noch andere Systeme der Massenüberwachung im öffentlichen Raum, aber keines trägt einen Namen, der uns zu Schafen erklärt. Also dreht sich die Debatte um Flock.
Türöffner für den Polizeistaat?
Grundsätzlich funktioniert Flock so: Fixe und mobile Kameras erfassen die Bilder von möglichst vielen Nummernschildern, versehen sie mit Orts- und Zeitangaben und speichern diese Daten für eine Vielzahl späterer Verwendungen sowie zur breiten Weitergabe. Man wird weiterhin über sie als Nummernschildleser diskutieren, doch einzelne Geräte erfassen auch individuelle Merkmale eines Autos – Kleber, Dachträger, Spezialfelgen – und erzeugen so Fahrzeugsignaturen, die über die Nummer hinausgehen.
«Diese Systeme häufen Macht an für jene, die sie betreiben.»
Scientia potentia est: Wissen ist Macht. Diese Systeme häufen Macht an für jene, die sie betreiben. Diese Macht reicht vom Auffinden gestohlener Autos und der Festnahme flüchtiger Entführer bis zum Stalking von Personen und zur Verhaftung von Regierungsgegnern.
Von diesen beiden zuletzt genannten, bösartigen Anwendungen ist die erste bereits vorgekommen; die zweite nicht – jedenfalls nicht in den USA. In China vielleicht schon. «Es ist schlechte staatsbürgerliche Hygiene, Technologien zu bauen, die dereinst einen Polizeistaat begünstigen könnten», schreibt der Datenschutzspezialist Bruce Schneier.
Das Kansas Justice Institute hat also Wichita eingeklagt. Der Fall ist hier gut aufbereitet. Die Klage macht geltend, solche Systeme verletzten Abschnitt 15 der Bill of Rights der Verfassung von Kansas. Diese hält – ähnlich wie der vierte Zusatzartikel der Bundesverfassung – fest: «Das Recht des Volkes, in seiner Person und seinem Eigentum vor ungerechtfertigten Durchsuchungen und Beschlagnahmen sicher zu sein, ist unverletzlich.»
Ich las die Klageschrift und sagte mir dabei immerzu: «Erwähnt die Schilderpflicht … erwähnt die Schilderpflicht …» Und siehe da: Auf Seite 32 wird sie erwähnt!
Das Recht von Kansas knüpft das Autofahren an das Anbringen eines identifizierenden Schildes. Wer in Kansas ohne dieses fährt, wird angehalten, verhaftet und am Ende eingesperrt – weil ein Kennzeichen fehlt, das sich heute mühelos mit der Person am Steuer verknüpfen lässt.
Faktisch ein staatlicher Akteur
Im weiteren Verlauf müssten die Justizbehörden die technische Verarbeitung jener Informationen prüfen, welche die Flock-Kameras sammeln. In der einen oder anderen Form analysieren sie das öffentlich sichtbare Erscheinungsbild des Autos genau und erzeugen daraus eine Signatur – eindeutige Identifikationsdaten, die keinem anderen Zweck dienen, als jede Sichtung eines bestimmten Fahrzeugs mit jeder späteren zu verknüpfen. Wenn ich «genau analysieren» schreibe, ist das eine zurückhaltende Formulierung. Umgangssprachlich würde man von einer Durchsuchung sprechen.
Man könnte meinen, der Fall habe einen Haken, weil all dies Flock tut und nicht die Stadt Wichita. Doch Flock ist in dieser Hinsicht ein staatlicher Akteur. Das Unternehmen arbeitet im Auftrag der Stadtregierung von Wichita. Es dürfte den Grossteil – oder den allergrössten Teil – seiner Einnahmen aus staatlichen Aufträgen beziehen. Es nutzt privilegierten Zugang auf öffentlichen Grund, um seine Kameras zu platzieren. Es montiert sie sogar auf Polizei- und anderen Behördenfahrzeugen.
Die Technik mischt die Dinge neu
Weil dem Eingriff jede Körperlichkeit fehlt, mag es scheinen, als geschehe beim Einsatz von Flock-Kameras überhaupt nichts. Es läge eine klare Beschlagnahme («Seizure») und Durchsuchung («Search») vor, wenn die Polizei von Kansas die Einwohner anhielte (Beschlagnahme) und von ihnen verlangte, sich mit dem Führerausweis auszuweisen (Durchsuchung), um deren Ausweisnummern samt Zeit- und Ortsangabe zu sammeln und einzulagern. Das Recht von Kansas beschlagnahmt gleichsam jeden, der kein Nummernschild zeigt – und durchsucht ihn dann, indem es das öffentlich sichtbare Erscheinungsbild des Schildes erfasst und zu einer eindeutigen Kennung oder Signatur verarbeitet.
«Mittels Flocks unterhält Kansas eine fortwährende Suche nach dem Aufenthaltsort aller, jederzeit.»
Wir haben Durchsuchungen und Beschlagnahmen lange als einzelne Ereignisse verstanden, die sich gegen Tatverdächtige richten. Die Technik hat die Eigenart, die Dinge neu zu mischen. Mittels Flocks unterhält Kansas eine fortwährende Suche nach dem Aufenthaltsort aller, jederzeit.
Die Verfassung von Kansas ist ebenso wenig wie der vierte Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung auf punktuelle Durchsuchungen beschränkt. Der massgebliche Wortlaut dieser Texte unterscheidet nicht zwischen der Durchsuchung von Personen und der Suche nach Personen und ihrem Eigentum. Diese verfassungsrechtlichen Schranken erfassen Durchsuchungen – alle miteinander –, auch jene von Flock, die jedes Auto erfassen, um Daten über den Aufenthalt jedes Fahrers zu jeder Zeit vorzuhalten.
In Kansas macht das einen Teil der Herde ein wenig wölfisch.
Dieser Essay basiert auf einem Beitrag auf der Website des American Enterprise Institute. Übersetzt von Lukas Leuzinger.