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Die SVP macht den gleichen Fehler wie ihre Gegner

Die Partei attackiert den woken «Gender-Irrsinn».

Skandal im Berner Marzilibad: Eine Transfrau wurde Ende Juni aus dem Frauen-FKK-Bereich weggebracht – heute darf sie ihn gemäss der geltenden Regelung betreten. Bild: Sportamt Bern.

Inhaltsverzeichnis

 

Am 10. August hat die SVP ihren Feldzug gegen den «Gender-Irrsinn» angekündigt. Seit 2022 lassen sich Geschlechtseintrag und Vorname durch eine Erklärung für 75 Franken auf dem Zivilstandsamt ändern. Psychologische Gutachten oder medizinische Abklärungen sind nicht erforderlich. Rund 3000 Menschen haben bislang davon Gebrauch gemacht. Die SVP will die Reform in der nächsten Parlamentssession rückgängig machen.

 

Die Kulisse liefert der Skandal im Berner Marzilibad. Ende Juni wurde eine Transfrau aus dem FKK-Bereich für Frauen von der Polizei weggebracht, nachdem Besucherinnen sich beschwert hatten. Andere solidarisierten sich mit dem Mann, der meinte, er sei eine Frau. Die Stadt Bern entschuldigte sich. Nach der nun geltenden Regelung darf eine Transfrau den Bereich betreten.

Im Grunde standen sich eine Transfrau, die sich kraft ihrer eigenen Selbstdefinition mit erheblicher Dreistigkeit das Recht nahm, die Grenzen eines Frauenraums für sämtliche Anwesenden neu zu bestimmen, und Frauen gegenüber, die einen halbnackten männlichen Körper in diesem Schutzraum nicht hinnehmen wollten. Wer diesen Konflikt mit dem Hinweis auf Inklusion erledigt, macht es sich zu leicht. Frauenräume schützen Intimität und Versammlungsfreiheit. Die woke Linke setzt sich mit solchen Einwänden allzu oft nicht auseinander, sondern deutet bereits ihr Vorbringen in einen moralischen Makel um. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern als transphob gebrandmarkt und aus dem Kreis der anständig Diskutierenden ausgeschlossen.

 

Aus Tatsachen folgen keine Normen

Doch dass die Linke oft schlecht argumentiert, macht einen Einwand dagegen noch nicht wahr. Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel schreibt: «Solche Konflikte [wie im Marzilibad] sind kein Zufall, sondern die direkte Folge einer absurden Gesetzgebung, welche biologische Tatsachen einfach ausblendet.» Der Satz schmuggelt das gewünschte Ergebnis der Auseinandersetzung in seine Begriffe: Hier die Tatsache, dort die Ideologie; hier die Wirklichkeit, dort das Formular. Man zeigt auf den Körper und tut so, als habe der Körper bereits ein Gesetzbuch verfasst.

 

Das hat er nicht. Aus biologischen Tatsachen folgen keine Rechtsnormen. Dass nur bestimmte Körper schwanger werden können, regelt noch keinen Mutterschutz. Selbst eine anerkannte biologische Bestimmung von männlich und weiblich beantwortet nicht, ob der Staat seine Kategorien überall und ausnahmslos danach ordnen soll. Tatsachen begrenzen höchstens Entscheidungen praktisch; sie treffen sie nicht für uns.

Aus biologischen Tatsachen folgen keine Rechtsnormen. Dass nur bestimmte Körper schwanger werden können, regelt noch keinen Mutterschutz.

Fehr Düsel verlangt den Vorrang jener biologischen Aussagen, welche die Naturwissenschaft gegenwärtig als bestbewährt behandelt. Dabei spricht sie von wissenschaftlichen Beschreibungen, als wären sie mit den beschriebenen Gegenständen selbst identisch. Doch ein Penis ist nicht wahr und ein Stein nicht falsch; wahr oder falsch können nur Aussagen über sie sein. Auch eine wissenschaftliche Theorie ist kein Stück Natur, sondern ein menschlicher Versuch, die Natur richtig zu beschreiben.

 

Gemäss Karl Popper zeichnet sich empirische Wissenschaft dadurch aus, dass ihre Sätze widerlegbar bleiben. Sie liefert keine versiegelten, ewigen Wahrheiten, sondern Theorien, die bisher dem Kreuzfeuer aus Prüfung, Kritik und Experiment standgehalten haben. Das ist viel, aber nicht Unfehlbarkeit. Wer sich auf den aktuellen Forschungsstand beruft, darf zwar seine hohe Resistenz gegen Falsifikationsversuche geltend machen, ihn jedoch nicht zur ewigen Stimme der Natur ernennen.

 

Hier zeigt sich politische Unredlichkeit. Beim Klima verweisen die Woken auf den Konsens über die menschliche Verursachung und die schweren Folgen des Klimawandels. Die Skeptiker antworten: Ein einziger Dissident könne recht haben; Mehrheiten entschieden keine Wahrheit. Beim Geschlecht drehen dieselben antiwoken Kritiker ihre Erkenntnistheorie einfach um. Der einsame Abweichler, den Konservative beim Klima gegen tausend Forscher ins Feld führen, verliert plötzlich jedes Recht auf Gehör. Einmal soll die Zahl der Zustimmenden nichts beweisen, im nächsten Augenblick soll sie alles entscheiden. Beides zugleich geht aber nicht. Entweder bleibt jeder Konsens widerlegbar, oder man behandelt Wissenschaft je nach politischem Nutzen einmal als offene Prüfung und einmal als Kirchenlehre.

 

Die anspruchsvollere Form der Transideologie leugnet Chromosomen, Hormone oder Fortpflanzungsfunktionen ohnehin nicht. Ihr Argument lautet vielmehr: Für die soziale und rechtliche Zuordnung eines Menschen solle nicht seine körperliche Ausstattung, sondern seine selbstbestimmte Identität massgebend sein. Die Biologie wird nicht übersehen; sie wird gewogen und für moralisch weniger wichtig befunden als eine bestimmte Vorstellung von Autonomie und Würde.

 

Man kann diese Wertung mit guten Gründen ablehnen. Ich selbst lehne sie entschieden ab. Aber Biologie allein widerlegt sie nicht, denn gestritten wird gerade darüber, welches normative Gewicht biologische Merkmale erhalten sollen. Wer den Vorrang der Selbstbestimmung mit einem Anatomiebuch widerlegen will, gleicht einem Hausherrn, der aus dem Statikgutachten die Hausordnung ableiten möchte. Das Gutachten kann zuverlässig feststellen, welche Wände tragen; es sagt nicht, wer welche Räume betreten darf. Die SVP verwechselt die Richtigkeit einer Beschreibung mit der normativen Verbindlichkeit einer sozialen Ordnung.

Wer den Vorrang der Selbstbestimmung mit einem Anatomiebuch widerlegen will, gleicht einem Hausherrn, der aus dem Statikgutachten die Hausordnung ableiten möchte.

Fehr Düsel kommt der notwendigen Begründung nahe, wenn sie Frauenrechte, Kinderschutz, Fairness im Sport und Rechtssicherheit nennt. Dann kehrt sie das Verhältnis jedoch mit ihrem Fokus auf Biologie um. Sie behandelt Frauen- und Kinderrechte als Folgen des gebotenen Respekts vor der Biologie.

 

Richtig ist die umgekehrte Ordnung. Weil Frauen ein begründetes Interesse an intimen Schutzräumen und ihren Freiheiten oder Rechten haben, kann der Körper dort rechtlich entscheidend sein. Weil sportliche Fairness geschützt werden soll, werden leistungsrelevante körperliche Eigenschaften erheblich. Weil Kinder vor übereilten oder selbstzerstörerischen Entscheidungen geschützt werden müssen, gewinnen Alter, Entwicklung, sexuelle Orientierung und Körper besonderes Gewicht. Nicht die Biologie erzeugt den Schutzzweck; der auf Autonomie basierende Schutzzweck erklärt, warum die Biologie in einem bestimmten Bereich einen praktischen Vorrang erhält.

 

Deshalb kann das Recht je nach Zusammenhang anders entscheiden. Eine Transfrau kann im Personenstandsregister als Frau gelten, während für Medizin, Sport oder Schutzräume andere Kriterien massgebend sind. Recht schafft Kategorien für menschliche Zwecke. Nur weil es biologische Kriterien übernimmt, wird seine Definition nicht biologisch, sondern bleibt rechtlich. Die heutige rechtliche Lage mag schlecht sein, aber sie ist nicht unwirklich. Sie erzeugt Ansprüche und Konflikte.

 

Zwei Arten von Tatsachen

Hier liegt ein weiteres Problem in Fehr Düsels Berufung auf die «Realität». Die woke Seite hat die institutionelle Welt bereits verändert. Die SVP steht daher nicht für die «Realität» gegen eine Fantasie, sondern gegen eine geltende rechtliche Realität, die sie ersetzen möchte. Das ist legitim. Nur muss man es als politisches Vorhaben erkennen, statt den eigenen Veränderungswillen als Naturbeobachtung zu verkleiden.

 

«Realität» ist kein einseitiges Gütesiegel. Hexenverbrennungen waren Realität. Frauen wurden zu Hexen erklärt und aufgrund dieser Zuschreibung verbrannt. Die Frauen waren wirklich, die Behauptung, sie seien Hexen, wurde wirklich erhoben, und ihre Folgen waren tödlich real. Aus der Wirklichkeit einer Zuschreibung folgt jedoch weder ihre Wahrheit noch ihre Berechtigung. Politik beginnt daher oft mit dem Urteil, dass etwas Wirkliches nicht fortbestehen sollte.

 

Gerade daran zeigt sich die uns vorliegende Schwierigkeit. Ein Mensch kann biologisch ein Mann sein und zugleich tatsächlich erklären, er sei eine Frau. Beides ist gleichermassen Teil der Wirklichkeit oder Realität, wenn auch nicht dieselbe Art von Tatsache. Das eine ist ein körperlicher Sachverhalt, das andere eine wirkliche Aussage und Selbstauffassung. Bezeichnet «Transfrau» (per Definition) einen Mann, der sich als Frau versteht, dann macht ihn diese Erklärung in diesem Sinne zu einer Transfrau, ohne ihn biologisch zur Frau zu machen. Deshalb macht Selbstidentifikation einen Menschen auch nicht in jeder Hinsicht zu dem, was er zu sein erklärt.

 

Erklärung und Identität sind jedoch psychische und soziale Tatsachen; die Kategorie «Transfrau» ist daher keine Halluzination. Aber daraus folgt ihre normative Herrschaft ebenso wenig wie aus der Wirklichkeit des Körpers. Wer also Gesetze «an der Realität orientieren» will, muss deshalb erst sagen, welche Realität für welchen Zweck und unter Abwägung welcher Rechte massgebend sein soll.

 

Besonders widersprüchlich wird die linke Lehre bei Kindern. Sie spricht von der «freien Entscheidung», duldet aber nur eine: die Bestätigung der augenblicklichen Selbstwahrnehmung des Kindes. Eltern, Ärzte oder Lehrer, die zweifeln oder abwarten, gelten rasch als gefährlich oder kriminell; die mögliche Transidentität hingegen darf nicht kritisch hinterfragt werden.

 

Eine Wahl ist jedoch nicht frei, wenn nur eine Antwort rechtlich erlaubt ist. Wer Selbstbestimmung verspricht, aber jedes Innehalten und Hinterfragen als Verrat oder Verbrechen behandelt, der führt das Kind durch einen Korridor, dessen Ausgang bereits feststeht. In Orwell’scher Verdrehung nennt er die vorgeschriebene Richtung dann Freiheit.

 

Die SVP könnte diese Überdehnung angreifen und die Freiheit (das Normative) privilegieren. Sie könnte verlangen, dass ein amtlicher Eintrag nicht automatisch über Schutzräume entscheidet, bereichsspezifische Regeln und ein Verbot von Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen fordern. Sie könnte zeigen, wo Selbstidentifikation Rechte Dritter beeinträchtigt, und dort Korrekturen auf dieser moralischen Basis vorschlagen.

 

Der woke «Gender-Irrsinn» besteht also nicht darin, Transidentitäten für wirklich zu halten. Die Menschen, ihre Selbstauffassungen, ihre Erklärungen und die Rechtsverhältnisse, die daran geknüpft werden, sind wirklich. Der Irrsinn beginnt dort, wo diese eine Wirklichkeit alle anderen und die Freiheit selbst verdrängen soll; wo die Rechte von Frauen einer Selbstbeschreibung geopfert und Kinder unter dem Namen der freien Entscheidung in eine körperlich und psychisch höchst schädliche Richtung gedrängt werden, während Zweifel, Abwarten und Widerspruch untersagt werden. 

 

Die SVP liefert dem Irrtum Argumente

Fehr Düsel setzt diesen woken Irrtümern eine eigene Ideologie entgegen, die ihrerseits einen Teil der Wirklichkeit ausschliesst. Biologische Geschlechter lassen sich nicht durch ein Formular verändern; ein Formular kann aber den Personenstand und damit die rechtliche Wirklichkeit verändern. Auch eine Eheschliessung verändert keine naturwissenschaftlich feststellbare Eigenschaft der Eheleute und schafft dennoch eine wirkliche Verbindung mit wirklichen Rechten und Pflichten. Wer nur gelten lässt, was die Naturwissenschaft messen kann, verteidigt nicht die ganze Wirklichkeit. Er verfällt dem Szientismus und amputiert alles Rechtliche, Soziale, Institutionelle und Emotionale von der Wirklichkeit.

 

Die SVP wird den Streit nicht gewinnen, solange sie eine normative Auseinandersetzung als Aufstand der Fakten gegen den «Wahnsinn» inszeniert. Die Frage lautet nicht, ob Biologie real ist, sondern wann und warum sie zählen soll. Fehr Düsel nennt richtige Schutzgüter, erspart sich aber die Arbeit, daraus ein Argument zu bauen. Wer gegen eine Ideologie antritt, sollte diesen Unterschied beherrschen. Sonst bekämpft er nicht den Irrtum. Er liefert ihm die besseren Argumente.

Die Frage lautet nicht, ob Biologie real ist, sondern wann und warum sie zählen soll.
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