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Geistiges Eigentum ist ein Motor der Innovation

Patente schützen innovative Pharmafirmen vor Trittbrettfahrern. Sie werden auch im Zeitalter der künstlichen Intelligenz wichtig bleiben.

Die Medizin von morgen: Forscher bei der Laborarbeit im neuen Institut of Human Biology (IHB) auf dem Roche-Areal in Basel. Bild: Keystone/Urs Flüeler.

«Patents kill» ist ein oft gehörter Slogan von Patentgegnern. Das Mission Statement eines bekannten Pharmaunternehmens lautet «To do now what patients need next». In diesem Spannungsfeld bewegt sich das Patentsystem.

Die eine Seite verlangt einen unverzüglichen Zugriff auf neue Therapien, die andere Seite braucht die Sicherheit, dass sich ihre Investitionen in künftige Medikamente lohnen oder dass sie zumindest ihre eingesetzten Mittel wieder einspielen kann. Beides sind legitime Forderungen, die das Dilemma zwischen «Zugriff» und «Schutz» sehr schön veranschaulichen. Wo liegt die gesellschaftlich wünschenswerte Lösung, was ist ein angemessener Schutz? Wie verändert sich dieser über die Zeit? Und welche Rolle wird dabei die künstliche Intelligenz spielen?

Ohne Schutz wenig Innovation

Der Zusammenhang zwischen Schutz und Zugriff lässt sich gut mit einer Kurve darstellen, die unter Steuerfachleuten als Laffer-Kurve bekannt ist. In der hier dargestellten Variante ist auf der Horizontalen die Schutzdauer abgebildet, auf der Vertikalen der innovative Output einer Volkswirtschaft, also etwa die Anzahl Medikamente, die von heimischen Unternehmen auf den Markt kommen.

Der innovative Output wird ohne Schutzperiode relativ klein sein. Warum? Weil eine gute Idee, einmal publiziert, sich einfach kopieren lässt und so Trittbrettfahrer anzieht, die nichts zur Erforschung der entsprechenden Substanz beigetragen haben, aber anschliessend davon profitieren. Die eigentliche Erfinderin hat so praktisch keine Möglichkeit, ihre Investition zu amortisieren, und wird ihre Forschungstätigkeit einstellen.

Neue Ideen bauen in der Regel auf bestehendes Wissen auf. So ist es auch bei Erfindungen. Nutzt eine neue Erfindung eine bestehende, ist ihr Erfinder hierfür entsprechende Lizenzzahlungen schuldig. Basiert nun eine weitere Erfindung auf dieser, so ist der Erfinder für beide bereits bestehenden Erfindungen Lizenzzahlungen schuldig und so weiter. Irgendwann lohnt es sich daher nicht mehr, in neue Forschung zu investieren, weil die zu bezahlenden Lizenzen für frühere Erfindungen das Produkt derart verteuern, dass es auf dem Markt nicht mehr verkäuflich ist. Der innovative Output nimmt also nach einer gewissen Schutzdauer ab.

Die optimale Dauer

Darum ist es wichtig, dass der Schutz einer Erfindung endlich ist. Diese Schutzfrist sorgt einerseits dafür, dass die Erfinderin für eine bestimmte Zeit ihre Investition in die Erfindung wieder amortisieren kann. Andererseits steht, nach Ablauf der Frist, das neue Wissen der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung. Die Frage, die sich dabei stellt: Wo liegt die optimale Dauer für einen solchen Schutz? Im 1994 abgeschlossenen Abkommen Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS) einigten sich die Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) auf maximal 20 Jahre. Das ist ein politischer Kompromiss. In der Realität ist er nicht sehr hilfreich, ausser dass er Rechtssicherheit bietet. So ist der Lebenszyklus von elektronischen Geräten, in denen sehr viel Innovation steckt, meist kürzer, als das gesamte Patentierungsverfahren bei einem der grossen Patentämter dauert.

Es gibt auch andere Beispiele: Die Entwicklung eines Medikamentes aus einer neuen, patentierten Substanz bis zur Marktzulassung dauert in der Regel mehr als 10 Jahre. Dann bleibt dem Unternehmen nicht einmal mehr die Hälfte der Patentlaufzeit, um die Forschungs- und Entwicklungskosten wieder einzuspielen. Gerade bei pharmazeutischen Entwicklungen besteht die Gefahr, dass so die Anreizwirkung des Patentes nicht mehr greift. In verschiedenen Ländern, so auch in der Schweiz, gibt es daher für pharmazeutische Erfindungen die Möglichkeit, den Schutz um maximal 5 Jahre mittels eines sogenannten «ergänzenden Schutzzertifikats» zu verlängern, um die aufgrund des Durchlaufens des Marktzulassungsverfahrens verlorene Patentschutzdauer zumindest teilweise zu kompensieren.

Existentiell für die Schweiz

Immaterialgüterrechtsschutz ist grundsätzlich territorial, also auf ein bestimmtes Land beschränkt. Möchte ein Unternehmen in mehreren Ländern Patentschutz beanspruchen, muss es ihn in der Regel in all diesen Ländern beantragen. Das multilaterale TRIPS-Abkommen garantiert zwar 20 Jahre in den 166 Mitgliedsländern der WTO. Zusätzliche für die Schweizer Pharmaindustrie wichtige Schutzrechte, wie die erwähnten «ergänzenden Schutzzertifikate» oder eine konkrete Schutzfrist für Testdaten in Marktzulassungsverfahren, sind jedoch nicht vorgesehen.

Da die Schweiz für hier forschende und produzierende Unternehmen nur einen kleinen Markt darstellt, sind die Unternehmen auch in ihren Exportmärkten auf einen umfassenden Schutz ihres geistigen Eigentums angewiesen. Darum sind die Bestimmungen über das Immaterialgüterrecht Bestandteil jedes Abkommens, das die Schweiz mit Partnerstaaten abschliesst. Das ist für die Schweiz existentiell.

Aufwand und Ertrag

Wenn Maschinen selbst kreativ sind, braucht es dann künftig überhaupt noch die durch ein Patent erzeugten Anreize, um in Forschung und Entwicklung zu investieren? Wäre die Welt tatsächlich so einfach gestrickt, dass KI-Systeme ohne menschliches Zutun marktreife Erfindungen generieren würden, dann bräuchte es in der Tat keine künstlichen Anreize mehr. Denn aus ökonomischer Sicht gilt: Alles, was ohne Schutz entsteht, braucht auch keinen Schutz.

«Alles, was ohne Schutz entsteht, braucht auch keinen Schutz.»

Auf der einen Seite fallen KI-Systeme aber nicht einfach vom Himmel, sondern müssen programmiert und insbesondere mit sehr viel, zum Teil urheberrechtlich geschütztem Material gefüttert werden. Auf der anderen Seite ist gerade im Bereich der Pharmaforschung allein mit einer vielversprechenden Substanz noch nicht viel gewonnen. Bis eine solche tatsächlich die Chance hat, auf den Markt zu kommen, braucht es aufwendige Testphasen. Selbst wenn die Erfindung dank KI ohne grösseren Ressourcenaufwand entstehen würde, bräuchte es für die Herstellerin die Gewissheit, dass sie für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit hat, ihre Entwicklungskosten wieder einzuspielen. Patente werden also auch im KI-Zeitalter nicht überflüssig.[1]

Bevor ein Medikament gesellschaftlichen Nutzen generieren kann, muss die Wirkung einer neuen Substanz erforscht und aus dieser Substanz ein marktzulässiges Medikament entwickelt worden sein. Das Patentsystem ist insbesondere im Pharmabereich das wichtigste wirtschaftspolitische Instrument, das die nötigen Anreize generiert, die hierfür notwendigen Ressourcen aufzubringen. Durch die Pflicht der Offenlegung der Erfindung bei der Patentanmeldung fördert das Patentsystem den schnellen und weltweiten Zugang zu Wissen und neuen Technologien. Nach Ablauf des 20-jährigen Patentschutzes wird die Erfindung gemeinfrei und kann von jedermann genutzt werden. Das ist bei den meisten wichtigen Medikamenten heute bereits der Fall. In der «Essential Medicines List» der Weltgesundheitsorganisation WHO von 2022 sind nur gerade 7,3 Prozent der Medikamente patentgeschützt. Damit diese Liste weiterwachsen kann, müssen auch künftig Anreize bestehen, neue Medikamente zu entwickeln. Das ist nicht zuletzt die Aufgabe des Patentsystems.


[1] Vgl. Alexander Cuntz, Carsten Fink und Hansueli Stamm: Artificial Intelligence and Intellectual Property: An Economic Perspective. World Intellectual Property Organization (WIPO) Economic Research Working Paper Series No. 77 (2024).

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