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Quoten für Frauen – und für wen noch?

Inhaltsverzeichnis

Der Ruf nach einer Quotenregelung für Frauen in den Verwaltungsräten börsenkotierter Unternehmungen wird lauter. Bundesrätin Sommaruga will eine entsprechende Gesetzesregelung im revidierten Aktienrecht. Die Zahlen sind klar: Die Frauen sind in diesen Gremien untervertreten. Auch sonst spricht einiges für eine grössere Zahl von weiblichen Mitgliedern in den Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von grösseren Unternehmungen: Frauen bringen nicht nur einen anderen Erfahrungshintergrund mit, sondern auch eher ein s-Machtstreben als ihre männlichen Kollegen. Das «s» steht für sozial und bedeutet, dass Frauen bei Entscheidungen mehr auf die Wirkung für die Unternehmung und die Allgemeinheit achten als Testosteron-getriebene Männer mit ihrer Neigung für persönliche Vorteile aufgrund ihres p-Machtstrebens. Diversität dient der Verschiedenartigkeit von Meinungen in wichtigen Gremien. Probleme sollen von vielen Seiten und Erfahrungen her analysiert werden, mit dem Ziel, die bestmögliche Entscheidung zu treffen. Die Angehörigen der Generation Y (Jahrgänge ab 1980) haben grundsätzlich andere Prioritäten und Stärken als die Generation X (1965–1980) oder die Baby Boomers (Nachkriegs- generation). Manager, die in Frankreich sozialisiert worden sind, haben ein anderes Verständnis von Führung als ihre Alterskollegen in Nord- oder Zentraleuropa. Die Chinesin aus Schanghai bringt eine andere Kultur mit in die Unternehmung als ihre Schweizer Alterskollegin. Ältere Menschen können aufgrund ihrer Lebens- und Führungserfahrung mit Komplexität besser umgehen als jüngere Kollegen. Aus all diesen wissenschaftlich belegbaren Erkenntnissen ergibt sich ein Schluss: Diversität in wichtigen Entscheidungsgremien bedeutet mehr Frauen und mehr Menschen aus verschiedenen Altersgruppen und Kulturen, insbesondere wenn die Unternehmung international tätig ist. Und für die geplante Revision des Aktienrechts bedeutet das: entweder eine Quote für alle Gruppen oder für keine.

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