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Das Uhrwerk der Bundesverwaltung ist aus dem Takt – das Volk kann es richten

Die Bürokratie bremst sich nicht selbst. Deshalb braucht es einen Impuls des Souveräns: Eine Verwaltungsbremse zwingt den Staat zur Priorisierung und hält ihn handlungsfähig.

Das Schweizer Stimmvolk hat die Möglichkeit, das Uhrwerk der Bundesverwaltung wiederherzustellen. Abbildung Berner Zytglogge. Bild: Wikimedia Commons.
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Ein Uhrwerk läuft nicht deshalb genau, weil es viele Räder hat, sondern weil seine Räder im selben Takt greifen. Ähnlich ist es beim Staat: Verlässlich ist er nicht durch seine Grösse, sondern durch das Verhältnis, in dem er zum Land steht, dem er dient. Dieses Verhältnis ist aus dem Takt geraten. Dem einst präzisen,verlässlich schlankenUhrwerk werden Jahr für Jahr neue Räder angesetzt. Seit 2010 sind die Personalkosten der zentralen Bundesverwaltung von 5,4 auf 7,1 Milliarden Franken gestiegen; der Stellenbestand ist um über 5600 auf rund 39000 Vollzeitstellen gewachsen.

Das ist kein Zufall und kein böser Wille, sondern ein Anreizproblem. Politiker erhalten für neue Vorstösse, Programme und Stellen mit Sichtbarkeit Applaus – in den Medien, bei den Wählern und bei der eigenen Klientel. Fürs Begrenzen aber ernten sie nur Widerstand. Niemand im System hat ein Interesse daran, sich selbst zu bremsen. Man muss das nicht einmal unterstellen. Der Bundesrat hat das Wachstum seiner eigenen Verwaltung längst als Problem benannt –dennochwuchs sieweiter. Kluge Gesellschaften haben deshalb gelernt, sich selbst zu binden. Die Schuldenbremse ist der Schweizer Beweis dafür.

Ergänzung zur Schuldenbremse

Genauso benötigt die Verwaltung eine bindende Regel, die sie nicht zum Abbau oder zur Handlungsunfähigkeit, sondern zur Wahl und Priorisierung zwingt.Nur:Diese Bindung werden sich Parlament und Verwaltungsapparat nicht selbst auferlegen. Doch in der Schweiz gibt es dafür eine Instanz, die ausserhalb des Apparats steht und dennoch zu ihm gehört: das Stimmvolk als Souverän. Das Parlament hat es über Jahre versäumt, dem Wachstum eine Grenze zu setzen. Also muss es das Volk mit einer Verfassungsänderung als Impuls von aussen tun.

Die Verwaltungsbremse-Initiative der Jungfreisinnigen koppelt als Ergänzung zur bewährten Schuldenbremse die Personalausgaben der Bundesverwaltung an ein einfaches Mass: Sie dürfen prozentual nicht stärker steigen als der Medianlohn der Bevölkerung. Die Initiative unterbindet faktisch nicht nur das unbegrenzte Stellenwachstum, sondern auch übermässige Lohnerhöhungen. Sie erfasst auch ausgelagerte Verwaltungsaufgaben und Kosten für externe Berater, während der ETH- und Bildungsbereich als Rückgrat des Erfolgsmodells Schweiz nicht tangiert wird. Zudem lässt sie dem Parlament in Notlagen die Tür offen, die Grenze mit einem qualifizierten Mehr zu überschreiten. Damit bleibt der Staat handlungsfähig.

Die Verwaltungsbremse setzt einen Rahmen. Zwei Wege stehen offen. Lässt der Bund die Löhne seiner Verwaltung im Gleichschritt mit dem Medianlohn wachsen, bleibt der Stellenbestand, wo er ist – neue Stellen entstehen nur noch dort, wo alte wegfallen. Er kann auch einen zweiten Weg wählen: Weil der Bund heute für vergleichbare Profile rund zwölf Prozent mehr bezahlt als die Privatwirtschaft, kann er auf einen Teil des Lohnwachstums verzichten – und den so gewonnenen Spielraum in zusätzliche Stellen umlegen. Ein moderates Wachstum bleibt damit möglich, nur eben nicht mehr auf Kosten der Allgemeinheit, sondern innerhalb der eigenen Prioritäten.

«Die Verwaltungsbremse nimmt dem Uhrwerk kein Rad; doch sie zwingt den Uhrmacher, die Politik, zum Masshalten.»

Der Rahmen darf nicht als Abbau verstanden werden. Die Verwaltungsbremse nimmt dem Uhrwerk kein Rad; doch sie zwingt den Uhrmacher, die Politik, zum Masshalten. Personalwachstum ist schliesslich der wesentliche Ermöglicher für zusätzliche staatliche Aufgaben, mehr Vollzug und damit auch mehr Regulierung. Wie der Bundesrat im Bericht zu einemPostulat von FDP-Ständerätin Petra Gössiselbst festhält, bedeuten höhere Hürden für den Personalbestand auch höhere Hürden für neue Aufgaben, wodurch die Regulierungsdichte sinkt. Eine Personalausgaben-Bremse wirkt deshalb nicht nur auf die Verwaltungskosten, sondern bremst das allgemeine Staats- und Regulierungswachstum. Sie bindet einen handlungsfähigen Staat an den Gang des Landes, das ihn trägt – als Taktgeber, der die Räder wieder präzise ineinandergreifen lässt und das Schweizer Uhrwerk im Takt hält.

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