Am 2. September rückte der Bundesrat ein landesweites Verbot von Konversionsmassnahmen in Reichweite. In seinem Bericht zum Postulat «Überprüfung der Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung» hält er zwar fest, dass das geltende Straf-, Zivil- und Gesundheitsberuferecht bereits einen umfassenden Schutz biete. Unter Einbezug der kantonalen Vorschriften sei eine weitere Gesetzgebung nicht zwingend nötig.
Weil jedoch immer mehr Kantone eigene Verbote vorbereiten oder bereits erlassen haben, zeigt sich der Bundesrat offen für eine einheitliche Strafnorm. Einen Entwurf gibt es noch nicht. Den Auftrag könnte ihm die hängige Motion «Konversionsmassnahmen an LGBTQ-Personen verbieten und unter Strafe stellen» erteilen. So beginnt eine reaktionäre Revolution in der Schweiz am liebsten: getarnt als Massnahme gegen den kantonalen Flickenteppich.
Der bürokratische Ton des Bundesrats verdeckt dabei, wie radikal sich der Gegenstand verschoben hat. Konversionsmassnahmen sollen nicht mehr nur Versuche bezeichnen, die sexuelle Orientierung zu verändern oder zu unterdrücken. Der Begriff erfasst nun auch Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck. Aus dem Schutz eines schwulen Jungen vor Erwachsenen, die ihn heterosexuell machen wollen, kann damit der staatliche Verdacht gegen Erwachsene werden, die ihm widersprechen, wenn er sich zum Mädchen erklärt.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht bloss, ob Konversion verboten werden soll. Sie lautet auch, welche Konversion der Staat anerkennt – und welche Opfer seine Kritiker überhaupt sehen.
Die Konversion, die niemand sehen will
Der britische Schriftsteller und Komiker Andrew Doyle gehört zu den scharfsinnigeren Kritikern der geschlechtsaffirmativen Behandlung. In einem Artikel im Online-Magazin «Spiked» warf er dem englischen Dienst zur Entwicklung der Geschlechtsidentität (GIDS) vor, unter neuem Namen eine alte Praxis fortzusetzen. Seinen Verdacht fasst er in einen einzigen Satz: «The NHS has been practising gay conversion therapy in plain sight.» Der Vorwurf ist berechtigt.
Stellen wir vier Kinder nebeneinander. Ein Junge liebt Jungen, ein Junge liebt Mädchen, ein Mädchen liebt Mädchen, ein Mädchen liebt Jungen. Nun schickt man alle vier durch dieselbe geschlechtsumwandelnde Maschinerie. Sie erhalten neue Namen, neue Pronomen, Hormone und manche von ihnen später Operationen. An ihrer sexuellen Anziehung ändert sich nichts. Neu ist allein die Behauptung über ihr Geschlecht. Nach dieser Umbuchung gilt der schwule Junge als heterosexuelles Mädchen, der heterosexuelle Junge als lesbisches Mädchen, das lesbische Mädchen als heterosexueller Junge und das heterosexuelle Mädchen als schwuler Junge. Vier Kinder, ein Verfahren, vier neue Etiketten.
Welche beiden Kinder verdienen Schutz vor solchen Konversionspraktiken? Die Frage klingt unanständig – und genau deshalb muss man sie stellen. Doyles Argumentation gibt darauf eine Antwort, auch wenn er sie nicht ausspricht. In ihr erscheinen nur der schwule Junge und das lesbische Mädchen. Die beiden heterosexuellen Kinder verschwinden. Nicht aus Bosheit. Das wäre beinahe beruhigend. Sie verschwinden aus dem schlimmeren Grund, dass Identitätspolitik und Empörung an die Stelle eines höheren Prinzips getreten sind.
Doyles Satz ist eine ausgezeichnete Pointe. Wie viele ausgezeichnete Pointen beendet er den Gedanken eine Sekunde zu früh. Denn die geschlechtsaffirmative Behandlung fragt nicht nach der sexuellen Orientierung, bevor sie das Geschlecht neu deklariert. Sie macht nicht nur aus dem schwulen Jungen ein angeblich heterosexuelles Mädchen. Mit derselben Gelassenheit macht sie aus dem heterosexuellen Jungen ein angeblich lesbisches Mädchen. Wer im ersten Fall eine Konversionspraktik erkennt und im zweiten bloss eine Transition, unterscheidet nicht nach der Natur der Handlung. Er unterscheidet nach dem gesellschaftlichen Ansehen des Opfers.
«Sexuelle Orientierung ist kein Abzeichen, das unabhängig vom Körper an der Person haftet. Sie beschreibt ein Verhältnis.»
Sexuelle Orientierung ist kein Abzeichen, das unabhängig vom Körper an der Person haftet. Sie beschreibt ein Verhältnis. Auf der einen Seite steht das eigene Geschlecht, auf der anderen das Geschlecht der Menschen, zu denen man sich hingezogen fühlt. Man kann sie mit einem Kompass vergleichen: Die Nadel ist die Anziehung, die Pole geben ihr die Bedeutung. Die alte Konversionstherapie wollte die Nadel mit Gewalt in eine andere Richtung zwingen. Die neue lässt die Nadel stehen und beschriftet die Pole neu. Danach verändert sich die Orientierung per Definition von selbst.
Gerade darin liegt die doppelte Konversion. Die Transition greift unmittelbar nach dem Geschlecht oder der Geschlechtsidentität. Dadurch definiert sie mittelbar auch die sexuelle Orientierung neu. Bei Homosexuellen und Heterosexuellen geschieht das spiegelbildlich. Bei Bisexuellen bleibt das Etikett der Orientierung bestehen; der Zugriff auf das Geschlecht entfällt deshalb nicht. Die Unterschiede zwischen den vier besagten Kindern betreffen das Ergebnis der Buchführung, nicht die Natur des Eingriffs.
Auch die Kritiker haben einen blinden Fleck
In der Schweiz erhebt Femina Helvetica einen verwandten Einwand. Der überparteiliche Frauenverein verteidigt Mädchen und Frauen als Geschlecht und warnt vor einer frühen Transition von Kindern. Auf den Bericht des Bundesrates reagierte er mit einem Verweis auf seine Stellungnahme an den Zürcher Kantonsrat. Darin bezeichnete er die affirmative Behandlung als eine moderne Form der Konversionstherapie, weil sie potentiell schwule und lesbische Kinder in die medizinische Transition lenke. Das ist richtig. Es ist nur nicht vollständig.
«Das heterosexuelle Kind besitzt kein vergleichbares Archiv des Leidens. Also bekommt es in dieser Anklage nicht einmal eine Fussnote.»
Warum konzentriert sich auch diese Kritik ausschliesslich auf homosexuelle Kinder? Weil Geschichte politisches Kapital abwirft. Bei Schwulen und Lesben stehen die Schreckensbilder bereit: religiöse Demütigung, Elektroschocks, chemische Kastration und das Versprechen, etwas zu heilen, das keine Krankheit ist. Diese Geschichte verdient Erinnerung. Doch Erinnerung wird zur Ausrede, sobald sie den Blick auf dieselbe Anmassung gegenüber anderen Menschen verstellt. Das heterosexuelle Kind besitzt kein vergleichbares Archiv des Leidens. Also bekommt es in dieser Anklage nicht einmal eine Fussnote.
Auf europäischer Ebene kommt Faika El-Nagashi hinzu. Die frühere Abgeordnete der österreichischen Grünen leitet das Athena Forum. Dessen Briefing «A Deceptive Label: Briefing on the Dangers and Distortions of Conversion Therapy Bans on Gender Identity/Expression» beschreibt die Geschlechtsumwandlung mit der einprägsamen Formel: aus «cure the gay» werde «transing the gay away».
Das Briefing erklärt ausdrücklich: «Many of these young people would grow up to be lesbian or gay.» Von Kindern, die ohne Transition heterosexuell erwachsen würden, ist dagegen im ganzen Dokument keine Rede. Doch dieselbe Praxis greift auch bei ihnen nach dem Geschlecht und deutet damit ihre sexuelle Orientierung um.
Damit gerät das Briefing in Widerspruch zu seinem eigenen Titel. Es warnt vor den «dangers and distortions» von Konversionsverboten und leistet sich selbst eine solche Verzerrung. Es macht Konversion sichtbar, wenn sie Homosexuelle trifft, und unsichtbar, sobald das Opfer heterosexuell ist. Ein Grundsatz, der bei einem homosexuellen Opfer gilt und bei einem heterosexuellen erlischt, ist kein Grundsatz. Er ist Gruppenvertretung.
Ausgerechnet Kritiker der Identitätspolitik übernehmen damit deren Lieblingskunst: Sie teilen Menschen in schutzwürdige und weniger schutzwürdige Identitäten ein und verkaufen diese Auswahl als eine Analyse, die der Gerechtigkeit Rechnung trage und den Namen eines guten Arguments verdiene. Sie verfehlt beides mit bemerkenswerter Gründlichkeit.
Bei Doyle lässt sich diese Auswahl sogar ausrechnen. Unter Berufung auf den Cass-Review schreibt er, 89 Prozent der an den englischen Genderdienst GIDS überwiesenen Mädchen und 81 Prozent der Jungen seien homosexuell oder bisexuell gewesen. Das Prozentzeichen ist der Heiligenschein des modernen Arguments. Es macht eine Behauptung nicht wahr, lässt sie aber aussehen, als hätten die Daten sie gesegnet. Nach Doyles eigener Einteilung bleiben elf Prozent der Mädchen und neunzehn Prozent der Jungen, die nicht als homo- oder bisexuell erfasst wurden. Wenn sie heterosexuell waren, weshalb zählt ihre Konversion dann nicht? Warum schreibt Doyle nicht den entsprechenden Satz «The NHS has been practising straight conversion therapy in plain sight»? Ihre Körper waren nicht weniger betroffen, ihre Behandlung nicht weniger eingreifend und das ihnen auferlegte neue Etikett nicht weniger falsch.
Zahlen ersetzen keine Logik
Vor allem beantwortet die Statistik die falsche Frage. Sie kann womöglich zeigen, wie häufig eine Gruppe in einer Klinik auftaucht. Sie kann aber nicht bestimmen, was die dort vorgenommene Handlung ihrem Begriff nach ist. Andere Kohorte, andere Fragen, andere Zahlen. Heute achtzig Prozent, morgen sechzig. Die Natur der Behandlung ändert sich dadurch nicht. Ob Konversion vorliegt, hängt davon ab, worauf die Handlung zielt und was aus diesem Ziel notwendig folgt. Die Geschlechtstransition soll das Geschlecht oder die Geschlechtsidentität verändern. Weil das eigene Geschlecht ein Bezugspunkt sexueller Orientierung ist, wird zugleich auch diese neu definiert. Cass kann das Ausmass beleuchten. Wie viele betroffen sind, ist eine Frage a posteriori, also eine Frage der empirischen Beobachtung. Warum der Vorgang Konversion ist, entscheidet sich a priori, durch Definition und Logik.
Der Unterschied zwischen den beiden Erkenntniswegen lässt sich anhand eines einfachen Beispiels verdeutlichen. Wie viele Junggesellen einen gebrochenen Fuss haben, kann man nur herausfinden, indem man sie einzeln untersucht. Die Antwort beruht auf Beobachtung und gilt deshalb a posteriori. Wie viele Junggesellen unverheiratete Männer sind, lässt sich hingegen beantworten, ohne auch nur einen von ihnen anzusehen. Es sind alle, denn genau das bedeutet der Begriff «Junggeselle». Diese Antwort gilt a priori. Ebenso lässt sich nur empirisch feststellen, bei wie vielen Kindern eine geschlechtsaffirmative Behandlung vorgenommen wird. Dass ihre Behandlung als Konversion zählt, ergibt sich dagegen bereits definitorisch aus dem Vorgang.
Auch der Einwand, viele Behandelte fühlten sich nach einer Transition besser, führt nirgendwohin. Auch die alte Konversionstherapie hätte einzelne Patienten vorzeigen können, die nach Gebet, Druck oder jahrelanger Selbstverleugnung von Erleichterung berichteten. Niemand mit einem Rest moralischer Urteilskraft würde die Umpolung eines Kindes deshalb für gut halten. Ob sie erfolgreich war, ist moralisch ohne Belang. Selbst eine erfolgreiche Umpolung bliebe ein Unrecht. Zufriedenheit ist kein alchemistisches Mittel, das ein verwerfliches Ziel in ein legitimes verwandelt. Wer das Wohlbefinden bei der einen Konversion zum Freispruch erhebt und bei der anderen verwirft, besitzt keinen weisen Massstab.
Wie das praktisch aussehen kann, zeigt Zürich. Der kantonale Entwurf bedroht bei Minderjährigen Praktiken mit Strafe, die auf eine Änderung oder Unterdrückung von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck zielen. Dann öffnet sich im Verbot eine Falltür. Ausgenommen werden «medizinisch indizierte Behandlungen für Geschlechtsinkongruenz», wobei Hormone und chirurgische Massnahmen ausdrücklich (und «insbesondere») eingeschlossen sind. Niemand schafft eine Ausnahme für etwas, das vom Tatbestand offenkundig gar nicht erfasst wird. Diese Klausel verrät daher mehr als jedes Briefing des Athena Forums. Die Transition gehört zur definierten Konversion – und soll dennoch erlaubt bleiben.
«Führt eine Behandlung von der erklärten Transidentität weg, droht Strafe. Unterwirft sie dagegen den Körper der selbsterklärten Geschlechtsidentität eines Kindes, heisst sie Medizin und Affirmation.»
Das Gesetz würde also keine Grenze zwischen Konversion und Nichtkonversion ziehen. Es würde vielmehr zwei Richtungen derselben Anmassung mit verschiedenen Namen versehen. Führt eine Behandlung von der erklärten Transidentität weg, droht Strafe. Unterwirft sie dagegen den Körper der selbsterklärten Geschlechtsidentität eines Kindes, heisst sie Medizin und Affirmation. Die Methode, das Risiko und die Unumkehrbarkeit sind zweitrangig. Entscheidend ist, ob die Veränderung in die politisch genehmigte Richtung führt. Früher benötigte die Konversion einen Pastor. Die modernere Ausgabe besitzt eine Klinik, eine Behörde und demnächst vielleicht eine Strafnorm zu ihrer Absicherung.
An diesem Punkt bleiben Doyle, El-Nagashi und Femina Helvetica überraschend bescheiden. Sie wollen den Therapieraum vor dem staatlichen Maulkorb schützen, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck aus den Verboten streichen und Minderjährige vor Blockern, Hormonen und Operationen bewahren. Das sind wichtige Forderungen. Doch sie räumen damit nur den Fluchtweg frei. Das woke Gebäude selbst lassen sie stehen. Dazu gehört die Vorstellung, Konversion werde erst dann zum Unrecht, wenn sich in der Krankengeschichte des Opfers die richtige sexuelle Orientierung finde.
Identitätspolitik mit umgekehrtem Vorzeichen
«Der schwule Junge erhält den Status des historischen Opfers, der heterosexuelle Junge wird zur statistischen Restgrösse. Die Lesbe bekommt eine politische Biografie; das heterosexuelle Mädchen wird als Opfer derselben Konversion nicht einmal im Kleingedruckten erwähnt.»
Wer die Antiwoken ernst nimmt, darf ihnen diese Halbheit nicht aus Höflichkeit durchgehen lassen. Sie haben jahrelang zu Recht verspottet, dass die woke Moral von jedem Menschen zunächst dessen Gruppenausweis verlange. Nun legen sie selbst die Formulare aus. Der schwule Junge erhält den Status des historischen Opfers, der heterosexuelle Junge wird zur statistischen Restgrösse. Die Lesbe bekommt eine politische Biografie; das heterosexuelle Mädchen wird als Opfer derselben Konversion nicht einmal im Kleingedruckten erwähnt. So sieht keine universelle Kritik aus. So sieht ein Konkurrenzangebot zur Identitätspolitik aus.
Die saubere Trennlinie verläuft nicht zwischen schwul und heterosexuell, auch nicht zwischen religiöser Praxis und weissem Kittel. Sie verläuft zwischen der Annahme eines Menschen und dem Versuch, ihn nach einer erwünschten Identität umzuschreiben. Wer Konversion bekämpfen will, muss deshalb auf die Handlung, ihr Ziel, ihre Mittel und ihre notwendigen Folgen sehen. Dann zählt jedes der vier Kinder. Dann erweist sich die Geschlechtstransition nicht gelegentlich, sondern ihrem Begriff nach als Konversion. Und dann bleibt vom geplanten Verbot nur sein wahrer Zweck übrig. Es soll die missliebige Konversion bestrafen und die genehme mit staatlicher Autorität ausstatten.
«Die Geschlechtstransition eines Menschen, ob Kind oder Erwachsener, ist definitionsgemäss in jedem einzelnen Fall eine Konversionspraktik.»
Wer die Sache ernst nimmt, muss deshalb den entscheidenden Punkt anerkennen: Die Geschlechtstransition eines Menschen, ob Kind oder Erwachsener, ist definitionsgemäss in jedem einzelnen Fall eine Konversionspraktik. Das ist keine empirische Vermutung, sondern folgt aus Definition und reiner Logik.
Ein Staat aber, der die eine Konversion bestraft und die andere gesetzlich legitimiert und absichert, hat die Konversion nicht verboten. Er hat sie verstaatlicht.