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Liechtensteins Vorteil sind nicht kurze Wege, sondern kurze Lernzyklen

Kleine Staaten gelten als agil. Doch kurze Wege allein schaffen noch keine Innovationskraft. Im technologischen Wandel entscheidet vielmehr, wie rasch ein Staat neue Entwicklungen versteht, Regeln in der Praxis überprüft und aus Fehlern lernt.

Parlament, Regierung und Kirche bilden drei prägende Säulen des liechten­steinischen Gemeinwesens. Gerade in den kurzen Wegen zwischen diesen Institutionen zeigt sich, wie wichtig lernfähige Strukturen für einen innovativen Staat sind. Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller.

Liechtenstein wird gern ein Vorteil zugeschrieben: Es ist klein. Die Wege sind kurz, Entscheidungen können schneller fallen, Menschen kennen einander. Daraus wird schnell eine Gleichung: klein gleich agil gleich innovationsfähig. Doch so einfach ist es nicht. Kleinheit ist zunächst nur eine Ausgangslage. Sie kann ein Vorteil sein. Sie kann aber ebenso Personalknappheit, fehlende Spezialisierung, eine stärkere Abhängigkeit von Einzelpersonen und begrenzte Ressourcen bedeuten. Zum Vorteil wird sie erst, wenn kurze Wege auch zu kurzen Lernzyklen führen. Genau darin liegt für mich eine der entscheidenden Herausforderungen der kommenden Jahre. Neue Technologien verändern sich schneller, als klassische staatliche Prozesse dafür gemacht wurden. Künstliche Intelligenz ist das offensichtlichste Beispiel. Aber dieselbe Erfahrung haben wir zuvor schon mit Blockchain und digitalen Vermögenswerten gemacht. Der Staat kann diese Entwicklungen weder vollständig voraussehen noch sinnvoll ignorieren. Er muss mit ihnen umgehen.

Die Umsetzung entscheidet

Regulierung ist dabei nur ein Teil der Antwort. Entscheidend ist zunächst, ob und welche Regeln überhaupt gebraucht werden. Mindestens ebenso entscheidend ist aber, was danach geschieht.

Das klingt zunächst wenig spektakulär. In der Praxis entscheidet sich aber genau dort, ob ein Rechtsrahmen Sicherheit schafft oder Unsicherheit produziert, ob Unternehmen wissen, woran sie sind und wie rasch offene Fragen geklärt werden. All das beeinflusst, ob ein Markt entstehen kann und ob Regeln ihren Zweck tatsächlich erfüllen. Dasselbe Gesetz kann in zwei Ländern sehr unterschiedlich wirken. Nicht weil der Text ein anderer wäre, sondern weil Kompetenz, Auslegungspraxis und der Umgang mit neuen Geschäftsmodellen unterschiedlich sind.

Liechtenstein hat diese Verbindung von Gesetzgebung und Umsetzung bereits beim TVTG bewusst mitgedacht. Ein neues Gesetz allein genügte nicht; ebenso wichtig waren Aufsicht, Anwendungspraxis und institutionelle Anlaufstellen für neue Geschäftsmodelle. Mit dem Regulierungslabor der Finanzmarktaufsicht und der damaligen Stabsstelle für Finanzplatzinnovation – der heutigen Stabsstelle für Digitale Innovation – wurden dafür früh entsprechende Strukturen geschaffen und Erfahrungen gesammelt. Gerade mit zunehmender internationaler und europäischer Harmonisierung werden diese wichtiger: Je ähnlicher die Marktregeln werden, desto weniger können sich Standorte allein über ihre Gesetze unterscheiden. Entscheidend werden zunehmend die Qualität der Umsetzung und die Verlässlichkeit der institutionellen Rahmenbedingungen. Ein gemeinsamer Markt hebt den Standortwettbewerb nicht auf. Er verändert, worüber er geführt wird.

Regeln brauchen Infrastruktur

Das zeigte sich in Liechtenstein, als die europäische Verordnung über Kryptowerte (MiCAR) eingeführt wurde. Plötzlich stellte sich eine konkrete Frage: Brauchte es das eigene nationale «Blockchain-Gesetz» (TVTG) überhaupt noch? Gerade diese Frage machte sichtbar, dass sich der Wert eines Rechtsrahmens nicht daran bemisst, ob er möglichst früh erfolgt oder möglichst weit geht, sondern daran, welche Funktion er erfüllt. MiCAR schafft gemeinsame Marktregeln für Kryptowerte im europäischen Binnenmarkt. Das TVTG setzt an einer anderen Ebene an und beantwortet für Liechtenstein grundlegendere Fragen: Wie können Rechte durch Token repräsentiert und übertragen werden? Was trägt eine tokenisierte Transaktion rechtlich? Genau daran wurde sichtbar, dass Marktregulierung und rechtliche Infrastruktur nicht dasselbe sind.

Gerade darin liegt eine wichtige Erkenntnis: Nicht jede Regel erfüllt dieselbe Funktion. Manche ordnen einen Markt, andere schaffen erst die rechtlichen Grundlagen, auf denen er funktionieren kann. Das klingt juristisch. Tatsächlich ist es eine wirtschaftliche Frage. Neue Märkte entstehen nicht allein dadurch, dass etwas erlaubt oder zumindest nicht verboten wird. Sie brauchen rechtliche und technische Grundlagen, auf die sich Akteure verlassen können. Und oft braucht es gemeinsame Standards. Das Internet wurde nicht gross, weil jede denkbare Anwendung vorher geregelt worden wäre, sondern weil gemeinsame Standards einen verlässlichen Rahmen schufen, in dem Neues entstehen konnte.

Technologieneutral, nicht technologieblind

Zur Qualität der Umsetzung gehört allerdings auch, technologische Unterschiede richtig einzuordnen.Technologieneutralität darf dabei nicht mit Technologieblindheit verwechselt werden. Eine neue Technologie sollte nicht allein deshalb anders behandelt werden, weil sie neu oder ungewohnt ist. Wo sie aber Risiken verändert, neue Risiken schafft oder bestehende Risiken vermindert, muss das regulatorisch relevant sein. Entscheidend ist deshalb nicht die Technologie als Etikett, sondern ihre tatsächliche Wirkung.
Künstliche Intelligenz führt noch zu einer anderen Frage. Kaum eine Technologie zeigt deutlicher, wie schnell sich technische Fähigkeiten verändern können, wie breit ihre Einsatzmöglichkeiten sind und wie fundamental ihre wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Folgen sein können. Gerade deshalb lässt sich nicht alles sinnvoll ex ante festlegen. Auch ein guter Rechtsrahmen kann nicht abschliessend vorwegnehmen, welche Fähigkeiten Modelle in zwei Jahren oder auch nur in sechs Monaten haben werden, welche neuen Anwendungen entstehen oder welche Risiken daraus folgen.
Das ist kein Fehler des Rechts. Es ist eine Grenze, die man anerkennen muss.

Regulierung braucht Rückkopplung

Das Recht muss deshalb Verlässlichkeit schaffen, ohne technische Entwicklung vorwegnehmen zu wollen. Dafür braucht es Rückkopplung aus der Praxis. Regulatorische Sandboxes sind deshalb mehr als ein Instrument der Start-up-Förderung. Ihr eigentlicher Wert liegt darin, dass Unternehmen und Staat gleichzeitig lernen: Unternehmen erfahren, wie bestehende Regeln auf neue Modelle angewendet werden; Behörden sehen, welche Risiken tatsächlich auftreten, wo Rechtsunsicherheit besteht und welche Regeln anders wirken als erwartet.

«Ein Staat darf seine Werte nicht so schnell ändern wie seine Technologie. Aber er darf seine Instrumente auch nicht so langsam ändern wie seine Verfassung.»

Ein Rechtsstaat kann allerdings nicht im Takt eines Start-ups arbeiten. Und er sollte es auch nicht. Grundrechte, Eigentumsschutz und demokratische Verantwortlichkeit brauchen Stabilität. Beweglicher müssen jene Instrumente sein, mit denen diese Prinzipien unter neuen technischen Bedingungen angewendet werden: Aufsichtspraxis, Leitlinien, technische Standards oder Schwellenwerte. Ein moderner Staat braucht deshalb nicht überall mehr Tempo, sondern unterschiedliche Geschwindigkeiten: stabile Prinzipien und anpassungsfähige Instrumente. Das ist anspruchsvoller, als einfach einen «agileren Staat» zu fordern. Agilität ist kein Synonym für Geschwindigkeit. Man kann sehr schnell entscheiden und trotzdem nichts lernen. Entscheidend ist, wie rasch neue Erkenntnis in bessere Regeln und Entscheidungen einfliessen. Ein Staat darf seine Werte nicht so schnell ändern wie seine Technologie. Aber er darf seine Instrumente auch nicht so langsam ändern wie seine Verfassung.

Kleinheit ersetzt keine Kompetenz

Gerade für kleine Staaten liegt darin eine Chance. Technologische Entwicklungen und internationale Regelwerke können sie selten selbst bestimmen. Sie können aber schneller erfassen, was sich verändert und welche Folgen das für den eigenen Rechts- und Wirtschaftsraum hat. Kurze Wege zwischen Wirtschaft, Verwaltung, Aufsicht und Politik erleichtern den Austausch von Fachwissen und Rückmeldungen. Doch Nähe ersetzt keine Kompetenz. Die traditionelle Arbeitsteilung «Unternehmen entwickeln, der Staat reguliert» reicht dafür immer weniger aus.

Der Staat hat nicht die Aufgabe, jedes Produkt selbst zu bauen. Er sollte es auch nicht versuchen. Aber er braucht genügend technologische Kompetenz, um Risiken und Abhängigkeiten zu erkennen, gute Entscheidungen treffen und die richtigen Fragen stellen zu können. Technologische Kompetenz wird damit selbst zu einer Voraussetzung guterRegulierung. Liechtenstein hat deshalb bereits früh begonnen, in diesen Bereichen Kompetenzen aufzubauen und sich institutionell mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Ausserdem setzen gute Entscheidungen die Fähigkeit voraus, unter Unsicherheit zu handeln. Das führt zu einer spannenden Frage: Wie viel Unsicherheit muss ein Staat aushalten können?

Risiken begrenzen, Unsicherheit zulassen

Risiken müssen dort begrenzt werden, wo Schäden schwerwiegend oder irreversibel sein können. Unsicherheit lässt sich dagegen nicht vollständig beseitigen. Wer bei Innovation vollständige Gewissheit über alle Folgen voraussetzt, verlangt etwas, das Innovation ihrem Wesen nach nicht leisten kann. Wo nichts Neues entstehen kann, kann auch wenig schiefgehen. Es entsteht allerdings auch nichts.Gerade deshalb ist die Unterscheidung zwischen Risiko und Unsicherheit zentral: «Gute» Regulierung reduziert nicht jede Unsicherheit. Sie schafft Bedingungen und Freiräume, unter denen Neues entstehen kann, ohne dass Schutzinteressen beliebig werden.

«Künftig konkurrieren deshalb nicht nur Unternehmen um technologische Vorsprünge. Auch Staaten werden daran gemessen werden, wie gut sie lernen.»

Unsicherheit führt zwangsläufig zur Frage nach Vertrauen. Der Begriff wird im Zusammenhang mit Technologie so häufig benutzt, dass er beinahe leer geworden ist. Vertrauen lässt sich nicht verordnen. Und wahrscheinlich lässt es sich nicht einmal «schaffen». Institutionen können nur vertrauenswürdig handeln. Ob daraus Vertrauen entsteht, entscheiden andere. Für staatliche Institutionen kann Vertrauenswürdigkeit deshalb nicht Fehlerfreiheit bedeuten. Vertrauen ist die begründete Erwartung von Verlässlichkeit in einer unsicheren Welt. Rechte müssen auch unter neuen technischen Bedingungen gelten. Verantwortung darf nicht hinter Systemen verschwinden. Und Institutionen müssen fähig sein, aus dem Unerwarteten zu lernen.

Liechtenstein hat dafür in den vergangenen Jahren wichtige Grundlagen geschaffen und Erfahrungen gesammelt. Das TVTG, der Umgang mit neuen europäischen Regelwerken und der Aufbau technologischer Kompetenz in der Verwaltung zeigen, dass kurze Wege tatsächlich genutzt werden können, um neue Entwicklungen früh einzuordnen und in verlässliche Rahmenbedingungen zu übersetzen. Entscheidend wird sein, diese Fähigkeit weiterzuentwickeln und Erfahrungen aus der Praxis konsequent in Regulierung und Verwaltung zurückzuführen. Künftig konkurrieren deshalb nicht nur Unternehmen um technologische Vorsprünge. Auch Staaten werden daran gemessen werden, wie gut sie lernen. Für Liechtenstein liegt darin eine besondere Stärke: aus kurzen Wegen kurze Lernzyklen zu machen.

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