Die weltweit höchsten Pro-Kopf-Einkommen finden sich in kleinen politischen Einheiten – etwa in Monaco, Liechtenstein, Luxemburg, der Schweiz, Singapur und auf den Cayman Islands. Ökonomisch lässt sich der Befund gut erklären: Kleine politische Einheiten sind nicht autark, sondern stehen vielmehr im internationalen Wettbewerb um Talente und Kapital. Während grosse Staaten den Wettbewerbsdruck dank ihrer schieren Masse häufig aussitzen können, müssen sich Kleinstaaten gegenüber ihren Einwohnern und Firmen freundlich verhalten und attraktive Lebensbedingungen und wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen bieten. Vor allem müssen sie die Steuerbelastung niedrig halten, sich gegenüber ihren Nachbarn friedvoll verhalten und von jeglichen Kriegsabenteuern Abstand nehmen.
Doch auch kleine politische Einheiten sind vor staatlichem Machtmissbrauch nicht gefeit. Denn der Staat bleibt ein territorialer Zwangsmonopolist mit der Letztentscheidungsmacht über alle Konflikte auf seinem Gebiet. Gerade deshalb kann er leicht selbst zum grossen Problem werden – etwa wenn die Staatsmacht in Hände von Akteuren gerät, die sie zugunsten organisierter Sonderinteressengruppen missbrauchen.
Recht zur Abspaltung
Um diese grundsätzliche Problematik mit dem Staat in den Griff zu bekommen, schlug der österreichische Ökonom Ludwig von Mises bereits 1927 vor, einzelnen Gruppen von Menschen ein Austrittsrecht aus dem Staat einzuräumen. Ein solches «Sezessionsrecht» würde Mehrheiten in einem Land dazu zwingen, die Belange der Minderheiten nicht vollends aus den Augen zu verlieren. Andernfalls können die Unzufriedenen sprichwörtlich mit den Füssen abstimmen und den Staat verlassen. Mises’ Sezessionsidee schlägt gewissermassen zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie schafft für die Mehrheit einen Anreiz, freundlich gegenüber der Minderheit zu sein, und hebelt effektiv das territoriale Zwangsmonopol des Staates aus, setzt seiner Macht klare Grenzen.
«Mises’ Sezessionsidee schlägt gewissermassen zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie schafft für die Mehrheit einen Anreiz, freundlich gegenüber der Minderheit zu sein, und hebelt effektiv das territoriale Zwangsmonopol des Staates aus, setzt seiner Macht klare Grenzen.»
Wie praxisnah und umsetzbar diese Idee ist, zeigt das Fürstentum Liechtenstein. Auf Initiative von Fürst Hans-Adam II. verankerte das Land im Zuge einer Verfassungsrevision im Jahr 2003 ein besonderes Austrittsrecht für seine Gemeinden. Artikel 4 Absatz 2 der Landesverfassung erlaubt ihnen, ein Verfahren zum Austritt aus dem Staatenbund einzuleiten. Allerdings handelt es sich nicht um ein absolutes, einseitiges Sezessionsrecht im Sinne von Mises. Zwar kann eine Gemeinde zunächst das Austrittsverfahren einleiten, doch für den tatsächlichen Austritt braucht es die Zustimmung des Landtags und des Landesfürsten – also genau jener Instanzen, die ihre Macht nicht verlieren wollen. Dies offenbart die entscheidende Schwäche: Ein Recht, das von der Zustimmung der Obrigkeit abhängig ist, ist in der Praxis eher ein erweiterter Petitionsantrag. Gleichwohl hat Liechtenstein die Möglichkeit einer Sezession damit erstmals ausdrücklich in seiner Verfassung verankert. Ergreift die Stimmbevölkerung das Referendum oder ordnet das Parlament eine Volksabstimmung an, müssen die Stimmberechtigten im «Ländle» der Sezession zustimmen.
Bis dato hat keine Gemeinde von diesem Recht Gebrauch gemacht. Dennoch hat Liechtenstein mit dieser Austrittsoption ein kaum zu überschätzendes und vorausschauendes Zeichen der Autonomie gesetzt – eines, das weit über die eigenen Landesgrenzen hinausstrahlt.
Das Problem der Grösse
Denn die Frage nach der «optimalen Staatsgrösse» stellt sich längst auch international. Grosse politische Einheiten – man denke hier nur einmal an die Vereinigten Staaten, an China, das Staatenkartell Europäische Union oder an Nationalstaaten wie Deutschland, Frankreich und Grossbritannien – steuern längst auf den wirtschaftlichen, finanziellen und kulturellen Bankrott zu. Sie sind überschuldet, während ihre Volkswirtschaften an Dynamik verlieren. Hinzu greifen Misswirtschaft und Korruption. Zugleich greifen staatlich geförderte sozialistisch-kommunistische Ideologien zusehends die Familie und das Christentum an, etwa durch die Bevorzugung bestimmter Familien- und Betreuungsmodelle, staatliche Vorgaben für Erziehung und Unterricht oder Einschränkungen religiöser Symbole und Praktiken. Wo zugleich Eigentumsrechte relativiert, rechtsstaatliche Verfahren politischem Zweckdenken untergeordnet oder politisch motivierte Gewalt nur unzureichend verfolgt wird, geraten Rechtsstaat und öffentliche Sicherheit unter Druck. Hinzu kommen sinkende Geburtenraten, eine alternde Bevölkerung und in manchen Ländern die Abwanderung junger, gut ausgebildeter Menschen. Auch deshalb steuern viele Länder ungebremst einem demografischen Armageddon entgegen.
Die einzige realistische und praktikable Lösung all dieser Probleme liegt im Rückbau der grossen politischen Einheiten in kleinere politische Einheiten. Dem steht jedoch entgegen, dass Gliedstaaten, Regionen und Gemeinden in keinem europäischen Staat ein einseitiges Austrittsrecht besitzen. Ein solches Recht auf gesamtstaatlicher Ebene durchzusetzen, würde zunächst politische Mehrheiten erfordern – gerade in grossen politischen Einheiten ist das kaum zu erwarten. Das ändert jedoch nichts am Grundgedanken: Es gibt keinen überzeugenden Grund, weshalb Menschen gegen ihren Willen einem Verbund und dessen Regeln unterworfen bleiben sollen.
Ein Europa der tausend Liechtensteins
Das Leitprinzip der Sezessionsidee lautet: Gemeinden sollten sich von einer Stadt abspalten dürfen, welcher sie nicht länger angehören wollen. Dasselbe gilt für Regionen oder Gliedstaaten: Wollen ihre Bewohner aus dem übergeordneten Staat austreten, so sollte dies ebenfalls möglich sein. Diese «radikale Dezentralisierung» wäre natürlich mit einer «Geltungsumkehr des Rechts» zu verbinden, sodass es fortan heisst: Kommunales Recht bricht regionales Recht und regionales Recht bricht gesamtstaatliches Recht. Das Recht der kleineren politischen Einheit hätte Vorrang vor dem Recht der jeweils übergeordneten Einheit. Und das hätte durchaus positive Folgen, denn so würde der Wettbewerb um die besten Lebens- und Arbeitsbedingungen gestärkt. Gleichzeitig würde den destruktiv wirkenden Ausbeutungsmöglichkeiten, die in den grossen politischen, als Mehrheitsdemokratien organisierten Einheiten heute vorherrschend sind, das Wasser abgegraben. Der Ökonom und Philosoph Hans-Hermann Hoppe hat dieses Programm mit der mittlerweile bekannten Überschrift «Ein Europa der tausend Liechtensteins» trefflich popularisiert.
Radikale Dezentralisierung bereitet letztlich den Weg von einem auf Zwang und Gewalt fussenden Staatswesen hin zu einer Privatrechtsgesellschaft: einer Gemeinschaft von Menschen, in der für alle das gleiche Privatrecht gilt, in der es folglich kein öffentliches Recht mehr gibt, das über dem Privatrecht steht. Die Privatrechtsgesellschaft ist nicht mehr und nicht weniger als eine Gemeinschaft von Menschen, die ihr Miteinander auf der Basis freiwillig geschlossener Verträge organisiert und nicht, wie es heute mit dem Staat der Fall ist, durch Rückgriff auf ungewollten Zwang und ungefragte Gewalt.
«Radikale Dezentralisierung bereitet letztlich den Weg von einem auf Zwang und Gewalt fussenden Staatswesen hin zu einer Privatrechtsgesellschaft.»
Macht begrenzen durch Vielfalt
Die Idee einer radikalen Dezentralisierung ist beileibe nicht neu. Ein historisches Beispiel liefert das «Heilige Römische Reich Deutscher Nation», das von 962 bis 1806 bestand und damit zu den langlebigsten politischen Gebilden Europas gehörte. Seine «Zersplitterung» war ein Bollwerk gegen Machtzentralisierung und Machtmissbrauch der Fürsten und Könige. Zugleich förderte diese den Wettbewerb zwischen den vielen kleinen Herrschaftsräumen mit Innovation, Städtewesen, Wirtschaft und Kultur. Selbst nach den schweren Konflikten der Reformation und des Dreissigjährigen Krieges fanden die Beteiligten immer wieder Kompromisse, um den Frieden wiederherzustellen – etwa mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 und dem Westfälischen Frieden von 1648. Als Kaiser Franz II., zugleich österreichischer Kaiser Franz I., das Reich 1806 für beendet erklärte, geschah dies nicht aufgrund der Dysfunktionalität des dezentralen Reichsverbands, sondern infolge des «napoleonischen Staatsterrors».
Eben diese Erfahrung zeigt jedoch unmissverständlich, dass auch kleine, dezentrale politische Einheiten ihre Verteidigung gegen Aggressoren von aussen wirksam organisieren müssen. Anders als damals stehen ihnen dafür heute dank des technologischen Fortschritts viele Möglichkeiten offen: Selbstbewaffnung, Bündnisse mit anderen kleinen politischen Einheiten sowie Schutzverträge mit Versicherungen und Sicherheitsfirmen. Für all das braucht es übrigens keinen Staat. Schutz- und Verteidigungsdienste lassen sich effizient am freien Markt organisieren. Bereits 1849 forderte der Ökonom Gustave de Molinari in seinem Aufsatz «De la production de la sécurité» die Privatisierung von Sicherheit und Verteidigung.
Das menschliche Mass
Wer Frieden und Wohlstand will, muss den Staat so weit wie möglich begrenzen. Diese Erkenntnis lässt sich aus der Ökonomik unbestreitbar ableiten. Das Plädoyer für kleine statt grosser politischer Einheiten entstammt keiner willkürlichen Überlegung, sondern einem tiefgreifenden Denk- und Begründungszusammenhang. Die zentrale Einsicht dahinter ist nicht neu – auch wenn sie heute übergangen und ignoriert wird.
Schon der Philosoph Leopold Kohr (1909–1994), dessen Denken um die «Philosophie der Grösse» und das menschliche Mass kreiste, schlussfolgerte: «Wo immer etwas fehlerhaft ist, ist es zu gross.» Wie wahr: Wer mit offenen Augen in die Welt blickt, erkennt: Besonders schlimm ist es in den grossen politischen Einheiten, viel besser ist es in den kleinen politischen Einheiten. Kurzum: Wer Frieden und Wohlstand für die Menschheit will, muss sich dafür einsetzen, grosse politische Einheiten in viele kleine politische Einheiten zu zerlegen – angeführt von Menschen, die ihre Geschicke auf der Welt freiwillig und friedlich gestalten möchten.