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Liebe Boomer, es hat sich ausgeboomt

Ein offener Brief

Bild: Illustration erstellt mit ChatGPT.

Liebe Boomer

Ihr seid unsere Eltern, unsere Mentoren und Ihr habt dieses Land zu dem gemacht, was es heute ist: wohlhabend, stabil und sicher. Dafür gebührt Euch uneingeschränkter Respekt. Doch während Ihr Euch in den verdienten Ruhestand verabschiedet, hinterlasst Ihr den kommenden Generationen ein staatspolitisches und fiskalisches Erbe, das mathematisch aus den Fugen geraten ist. Wenn wir heute über das ungebremste Staatswachstum sprechen, geht es nicht um ein emotionales Aufbegehren der Jugend – es geht um die nackten Zahlen des Generationenvertrags. Ein Vertrag basiert auf Gegenseitigkeit. Doch der Blick auf die Bilanzen zeigt: Der Generationenvertrag wurde faktisch gebrochen.

«Ein Umlagesystem, dessen Beitragsbasis derart wegbricht, wird ohne radikale Strukturreformen von der mathematischen Realität zermalmt.»

Das fundamentale Problem ist: Ihr habt bei der AHV zwar mit Millionen Beitragszahlern gerechnet – Eure Hausaufgaben im Schlafzimmer habt Ihr dann aber leider verweigert. Seit den 1970er-Jahren sank die Geburtenrate in der Schweiz unter das kritische Reproduktionsniveau von 2,1 Kindern pro Frau. Ihr wusstet um Eure schiere demografische Masse, habt das Umlageverfahren der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) jedoch starr belassen. Die Quittung für dieses jahrzehntelange fiskalische Moratorium wird nun verzögert fällig: 1970 kamen statistisch noch 5,1 Personen im erwerbsfähigen Alter auf einen Rentner. Heute hat sich dieses Verhältnis auf 3,1 Erwerbstätige reduziert. Wenn unsere Generation Euer Alter erreicht, wird dieser Quotient auf unter 2 gefallen sein. Ein Umlagesystem, dessen Beitragsbasis derart wegbricht, wird ohne radikale Strukturreformen von der mathematischen Realität zermalmt.

Anstatt das System rechtzeitig zu konsolidieren, habt Ihr im März 2024 die 13. AHV-Rente durchgesetzt, die in diesem Jahr erstmals voll zur Auszahlung kommt. Diese Entscheidung verursacht unmittelbare Mehrausgaben von über 4 Milliarden Franken im Jahr. Das Perfide daran: Genau in diesem Jahr 2026 kippt das bisher positive Umlageergebnis der AHV in die roten Zahlen. Ohne sofortige, einschneidende Strukturreformen oder schmerzhafte Zusatzfinanzierungen wird dieses jährliche Umlagedefizit gemäss den aktuellen Prognosen des Bundesamtes für Sozialversicherungen bis 2030 auf rund 1,9 Milliarden und bis 2035 auf unvorstellbare 4,2 Milliarden Franken ansteigen. Ihr habt Euch eine dauerhafte Rentenerhöhung bewilligt, die Deckung des Schecks jedoch auf unsere Zukunft überwälzt.

Chronische Ausgabensucht im Bundeshaus

Das gleiche Muster zieht sich durch den Bundeshaushalt, der sich in einer chronischen Ausgabensucht befindet. Die ordentlichen Ausgaben des Bundes steigen von 90,6 Milliarden Franken im Voranschlag 2026 auf geplante 93,8 Milliarden Franken im Jahr 2027 und werden bis 2029 die Marke von rund 98 Milliarden Franken erreichen. Der Staatsapparat wächst damit systematisch schneller als das Bruttoinlandsprodukt.

Getrieben wird diese Dynamik primär durch gebundene Ausgaben: Der Aufgabenbereich soziale Wohlfahrt bildet mit 34,3 Prozent den mit Abstand grössten Posten und bindet mehr als jeden dritten Steuerfranken. Hinzu kommt eine alternde Gesellschaft, die das Gesundheitssystem an seine Grenzen treibt: Die Kosten für Pflege und Medizin explodieren, während die Prämien für die arbeitende Bevölkerung unbezahlbar werden. Anstatt kostendämpfende Strukturreformen durchzudrücken, habt Ihr das System jahrzehntelang auf Schienen weiterlaufen lassen, deren Zeche nun wir zahlen. Da diese Gelder gesetzlich starr verankert sind, kannibalisieren sie bei Haushaltsdefiziten – wie dem strukturellen Defizit vor dem jüngsten Entlastungspaket – die wenigen verbleibenden flexiblen Posten. Das ist die Schweizer Form der Zukunftsvergessenheit: Um Eure Besitzstände zu zementieren, verdrängt der ausufernde Sozialstaat systematisch die Ausgaben für das, was Wohlstand erst schafft: Das Budget für Bildung, Forschung und Infrastruktur gerät unter Dauerspardruck.

«Es hat sich ausgeboomt. Die fiskalische und demografische Party, die Ihr jahrzehntelang gefeiert habt, ist vorbei.»

Zusätzlich zu diesen verkrusteten Budgetstrukturen bürdet Ihr uns eine immense Schuldenlast auf. Seit 2019 ist die Bruttoverschuldung des Bundes um rund 40 Milliarden Franken angestiegen und liegt heute bei weit über 120 Milliarden. Jeder einzelne dieser Franken muss inklusive Zinsen von den kommenden, zahlenmässig kleineren Generationen unter den strengen Regeln der Schuldenbremse mühsam abgetragen werden.

Liebe Boomer, wir sagen es in aller Deutlichkeit und ohne Umschweife: Es hat sich ausgeboomt. Die fiskalische und demografische Party, die Ihr jahrzehntelang gefeiert habt, ist vorbei. Ihr könnt nicht einfach den Raum verlassen und uns das Aufräumen in Form von steigenden Lohnabzügen, höheren Steuern und erodierenden Sozialwerken überlassen. Wer heute starr an Privilegien festhält und Reformen blockiert, kündigt den Generationenvertrag endgültig.

Der geforderte Kurswechsel

Damit Ihr uns nicht missversteht: Wir rufen weder zu einem Rachefeldzug gegen Eure Generation auf noch fordern wir, gegebene Versprechen zu brechen. Doch ein grundlegender Paradigmenwechsel ist unausweichlich. Unser gemeinsames Schiff steuert auf einen Eisberg zu. Wenn wir den Kurs nicht ändern, ist der Zusammenprall nur eine Frage der Zeit.

Diesen Kurswechsel wollen wir geordnet vollziehen. Bereits erworbene Rentenansprüche sollen geschützt, neue ungedeckte Versprechen verhindert und die Altersvorsorge schrittweise von politischer Umverteilung auf Eigenverantwortung umgestellt werden. Es geht nicht darum, den heutigen Rentnern die Existenzgrundlage zu entziehen, sondern zu verhindern, dass künftige Generationen dieselbe Last tragen müssen.

Kurzfristig gilt es zunächst, die AHV zu stabilisieren. Eine naheliegende Massnahme ist die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Wenn die Menschen gesünder altern und länger leben, können sie grundsätzlich auch länger erwerbstätig bleiben. Die AHV-Rente soll deshalb erst mit Erreichen des entsprechend angepassten Rentenalters ausbezahlt werden. So lassen sich weitere Steuer- und Abgabenerhöhungen vermeiden. Weder müsste die Mehrwertsteuer weiter steigen noch müssten Erwerbstätige mit zusätzlichen Lohnabzügen belastet werden. Bereits rund ein Viertel der OECD-Länder – darunter Dänemark, Schweden, die Niederlande und Italien – hat das Rentenalter an die jeweilige Lebenserwartung gekoppelt.

«Es geht nicht darum, den heutigen Rentnern die Existenzgrundlage zu entziehen, sondern zu verhindern, dass künftige Generationen dieselbe Last tragen müssen.»

Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die Politik jenen Senioren, die freiwillig weiterarbeiten möchten, keine Steine in den Weg legt. Wer sich bewusst für eine weitere Erwerbstätigkeit entscheidet, soll dafür nicht steuerlich bestraft werden. Eine tiefere Besteuerung von Erwerbseinkommen im Rentenalter schafft einen echten Anreiz, länger im Berufsleben zu bleiben.

Darüber hinaus braucht die AHV – analog zur Schuldenbremse des Bundeshaushalts – eine eigene Schuldenbremse. Sobald die laufenden Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken, sollen automatisch Reformen in Kraft treten. So hängt die Finanzierung nicht länger von kurzfristigen politischen Mehrheiten ab, und finanzielle Ungleichgewichte können frühzeitig statt erst im Krisenfall korrigiert werden.

All diese Massnahmen verschaffen der AHV Zeit, lösen das Grundproblem jedoch nicht. Das Umlageverfahren bleibt langfristig ein Schneeballsystem mit falschen Anreizen: Jede neue Erwerbsgeneration finanziert die Renten der vorherigen. Doch weil die Menschen immer länger Rente beziehen, reichen die Lohnbeiträge zunehmend nicht mehr aus. Deshalb greift der Staat verstärkt auf zusätzliche Einnahmen zurück – auf Erträge aus der Mehrwertsteuer, allgemeine Bundesmittel und weitere Abgaben.

Deshalb führt an einem Systemwechsel kein Weg vorbei: Die AHV muss schrittweise von einem Umlage- in ein Kapitaldeckungsverfahren überführt werden. Auch dieser Übergang soll geordnet erfolgen. Laufende Renten werden weiterhin ausbezahlt. Personen kurz vor der Pensionierung verbleiben weitgehend im heutigen System. Mittlere Jahrgänge erhalten eine Kombination aus AHV-Ansprüchen und persönlichem Vorsorgevermögen. Jüngere Jahrgänge wechseln vollständig auf individuelle Vorsorgekonten.

Künftig sollen die Bürger über persönliche Alterskonten selbst für ihre Pension vorsorgen. Dadurch entsteht echtes Vermögen statt eines Anspruchs auf künftige Umverteilung. Auch Menschen mit tieferen Einkommen können so langfristig eine bessere Altersvorsorge aufbauen als im heutigen AHV-System. Gleichzeitig stärken höhere Ersparnisse den Kapitalstock der Wirtschaft und schaffen die Grundlage für mehr Investitionen, Innovation und Wohlstand.

Auch die berufliche Vorsorge braucht mehr Freiheit. Arbeitnehmer sollen selbst entscheiden können, in welche Pensionskasse ihre Beiträge fliessen. Mehr Wettbewerb zwischen den Pensionskassen führt zu besseren Leistungen und günstigeren Konditionen. Auch der Umwandlungssatz soll nicht länger vom Gesetzgeber vorgegeben, sondern von den Pensionskassen selbst festgelegt werden. Sie kennen ihre finanziellen Realitäten besser als die Politik. Im gleichen Zug sind staatliche Vorgaben für die Verwaltung der Vorsorgegelder konsequent abzubauen.

Kein Tabu fürs Krankenkassensystem

Reformbedarf besteht ebenso im Gesundheitswesen. Die explodierenden Kosten lassen uns früher oder später keine andere Wahl, als über die Aufhebung des Krankenkassenobligatoriums nachzudenken. Die Bundesverfassung ermächtigt den Bund, die Kranken- und Unfallversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch zu erklären.

Ohne den Zwang, sich für einen staatlich festgelegten Grundleistungskatalog zu versichern, könnten die Krankenkassen stärker miteinander um Kunden konkurrieren. Die Versicherten könnten ihren Schutz besser an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen und zwischen unterschiedlichen Modellen wählen. Je nach Modell könnten sie erhebliche Kosten sparen.

Findet die Abschaffung des Versicherungsobligatoriums keine politische Mehrheit, müssen zumindest höhere Franchisen möglich werden. Die gesetzlich festgelegte Obergrenze von 2500 Franken führt dazu, dass die Allgemeinheit auch Leistungen finanziert, welche die Versicherten selbst tragen könnten. Höhere Franchisen würden den Anteil der von Dritten bezahlten Leistungen senken und die Eigenverantwortung stärken. Gleichzeitig sollte die Mindestfranchise steigen.

Die Prämienverbilligungen gehören ebenfalls auf den Prüfstand. 2024 bezogen knapp 30 Prozent der Versicherten in der Schweiz eine Prämienverbilligung. Diese Quote muss deutlich sinken, damit die Kosten im Gesundheitswesen wieder sichtbarer werden. Prämienverbilligungen erwecken den Eindruck günstiger oder gar kostenloser Leistungen, obwohl deren Kosten weiterhin jemand tragen muss. Im Idealfall fallen die Verbilligungen vollständig weg. Bedürftige sollen stattdessen gezielte Unterstützung über andere Wege erhalten.

Schliesslich braucht es Wahlfreiheit beim Leistungskatalog. Statt eines staatlich diktierten Einheitskatalogs sollen die Versicherten selbst entscheiden, welche Leistungen sie absichern wollen. Menschen unterscheiden sich in ihren Bedürfnissen und ihrer Risikotoleranz; entsprechend bevorzugen sie unterschiedliche Versicherungsmodelle. Der Staat soll sie nicht zwingen, Leistungen mitzufinanzieren, die sie gar nicht versichern möchten.

Liebe Boomer, wir wissen, dass viele dieser Vorschläge unbequem sind. Doch keine Reform wäre die weitaus unsozialere Entscheidung. Je länger wir die notwendigen Weichenstellungen hinauszögern, desto höher wird der Preis, den unsere Generation und unsere Kinder dafür bezahlen müssen. Lasst uns den Generationenvertrag deshalb nicht aufkündigen, sondern auf eine tragfähige Grundlage für die Zukunft stellen – ehrlich, nachhaltig und im Bewusstsein unserer gemeinsamen Verantwortung.

In tiefer Sorge um die Schweizer Wohlfahrtsarchitektur

Eure Gen Z (alias Eure Kinder und Enkel)

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