Das Recht ist Kritik an der Macht
Gesetze sind ein Mittel, um Gewalt durch demokratischen Diskurs zu ersetzen. Dies ignorieren Juristen, die Recht mit Macht gleichsetzen – und damit den Mächtigen in die Hände spielen.
ist Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte, Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich.
Gesetze sind ein Mittel, um Gewalt durch demokratischen Diskurs zu ersetzen. Dies ignorieren Juristen, die Recht mit Macht gleichsetzen – und damit den Mächtigen in die Hände spielen.
Die Schweizer Bundesverfassung von 1848 ist massgeblich von den USA inspiriert. Allerdings auf verschlungeneren Pfaden, als manche sich das vorstellen.
Im Fall Credit Suisse hat sich der Bundesrat einmal mehr mit Verweis auf eine ausserordentliche Situation über Verfassung und Gesetz hinweggesetzt. Es ist der neue Höhepunkt einer unheilvollen Entwicklung.
Dem Coronagesetz fehlt eine konstitutionelle Grundlage. Selbst das Vollmachtenregime zu Kriegszeiten war juristisch sauberer.
Die Verfassung gibt dem Bundesrat weitreichende Befugnisse, um in Notsituationen wie der Coronakrise schnell reagieren zu können. Das ist nötig – und gefährlich.
Die direktdemokratische Mitbestimmung in Form von Initiativen und Referenden ist bei den politischen Vertretern nicht beliebt. Sie verkompliziert die Lage und erinnert an das eigene Versagen als Repräsentant des Volkes.
Menschen haben das Recht, Dummheiten zu verbreiten. Damit hat Political Correctness ein Problem. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhindert, dass die Schweiz Exzentriker in die Mitte zwingen kann. Das ist wichtig und richtig.
Das Kinderbuch Globi ist eine Schweizer Erfolgsgeschichte. Das Warenhaus Globus gab ihm seinerzeit den Namen und wollte damit – Achtung – Werbung für seine Kolonialwaren betreiben. Globi, der Papagei-Mensch, ist zwar in Afrika geboren, aber ein Schweizer geworden. Er ist unternehmungslustig und reist in der ganzen Welt herum. Nun widerfährt ihm
Volksinitiativen zu lancieren, die auf die Bundesverfassung zielen, ist stark in Mode gekommen. Das Vorgehen verspricht Aufmerksamkeit. Einige völkerrechtlich frag-würdige Volksinitiativen haben nun Bundesbehörden und Rechtswissenschaft dazu bewegt, sich zu fragen, ob der souveräne Stimmbürger nicht doch in die richtige Richtung zu lenken sei. Der Bundesrat liess 2011 in
Die folgenden Überlegungen knüpfen an eine Meldung an, die die SBB betrifft und in verschiedenen Zeitungen kursierte. Sie figuriert leider nicht in den Medienmitteilungen der SBB – aus verständlichen Gründen. Es geht um eine Bahnfahrt, die am 19. März 2012 von Zürich nach Bern im Schosse der SBB stattfand. Auf der
Publikationen aus Bern haben es in sich. Da wäre zum Beispiel das Forschungsmagazin «Horizonte», das vom Schweizerischen Nationalfonds herausgegeben wird und mit einem Skandal aufwartete: Der «Schweizer Nationaldichter» wird des kolonialistischen Denkens überführt (Dezember 2011, Nr. 91, S. 22 f.). Wenn der Schweizerische Nationalfonds könnte, so würde er wohl gerne
Der Wissenschafts- und Forschungsstandort Schweiz muss weiter vorankommen. Das Fördern von Bildungsexport und Talentimport gehört zum erklärten Ziel des Bundes. Das Anliegen firmiert neudeutsch unter «brain circulation». Zu diesem Zweck hat das Staatssekretariat für Bildung und Forschung neunzehn Wissenschaftsräte rund um den Globus stationiert und beauftragt, Informationen über die Strategien
Rechte sind Ansprüche an die Gesellschaft. So sehen das heute viele, vielleicht sogar die meisten. Das war nicht immer so. Der Rechtsstaat hat sich in den letzten 150 Jahren radikal gewandelt – und wir uns mit ihm.
Die herbeigeredeten Drohkulissen nach der Annahme der Anti-Minarett-Initiative befremden. Nun wäre der Moment, die direkte Demokratie zu verteidigen. Die angeblichen Vollblutdemokraten wollen sie lieber beschneiden.