Der «Swiss Foundation Code 2009»
Selbstregulierung statt staatlicher Intervention. 2005 wurde mit dem «Swiss Foundation Code» der erste europäische Good-Governance-Kodex für Förderstiftungen publiziert. Vier Jahre darauf folgte die zweite Fassung.
Selbstregulierung statt staatlicher Intervention. 2005 wurde mit dem «Swiss Foundation Code» der erste europäische Good-Governance-Kodex für Förderstiftungen publiziert. Vier Jahre darauf folgte die zweite Fassung.
Die Verwaltung von Stiftungen kostet Geld. Das ist unvermeidlich. Unvertretbar wird dies, wenn als Folge zu wenig Mittel für die Erfüllung des Stifterwillens übrigbleiben und die Stiftung einschläft. Von der schwierigen Balance zwischen Vermögensertrag, Verwaltungskosten und Stiftungszweck.
Möglichst viele Stiftungsfranken in die Förderung. Was aber, wenn die Betriebskosten zu hoch sind und den Vermögensertrag auffressen? Die Dachstiftung als Alternative.
Stiftungen sollten sich auf ihren Förderzweck konzentrieren. Und weder Geld noch Energie infolge einer ungünstigen Vermögensanlage verlieren. Warum nicht in eine Einkaufsgemeinschaft eintreten?
Stiftungen sind meist auf Dauer angelegt, doch Verbrauchsstiftungen bieten eine Alternative: Sie geben das Vermögen in absehbarer Zeit aus, vermeiden Verkalkung und ermöglichen dem Stifter, seine Vision noch zu Lebzeiten verwirklicht zu sehen.
Noch kommt es selten vor. Doch tragen mehrere Stiftungen gemeinsam ein Projekt, kann viel erreicht werden. Ein Beispiel aus der Praxis
Es herrscht grosse Verwirrung. Und eine grosse Kakophonie. Die einen behaupten, das Bankgeheimnis sei durchlöchert wie ein Emmentaler Käse. Andere meinen, es werde ohnehin von niemandem mehr verstanden. Wiederum andere halten dafür, dass wir gut daran täten, es als Spieleinsatz in einem Wirtschaftspoker vorzusehen. Aber halt – was eigentlich ist das
Es gibt stets Gründe, in die Privatsphäre einzugreifen. Und es gibt stets Leute, die ein reges Interesse daran haben. Gründe ändern sich. Und auch die Interessen. Doch dann ist es oft schon zu spät.
Das Image der Schweizer Bankiers ist angekratzt. Der ausländische Druck auf das Bankkundengeheimnis nimmt zu. Zeit, die finanzielle Privatsphäre preiszugeben? Nein, sagt der Bankier Christoph Ammann. Und skizziert, was zu tun wäre.
Das Bankgeheimnis wurde 1935 eingeführt. Die Schweiz wollte damit die eigene Vermögensverwaltung schützen. Das tat sie mit Erfolg. Jedenfalls bisher.
Der Finanzplatz Schweiz wollte nicht nur kassieren, sondern auch sauber und kooperativ sein. Also hat die Schweiz mehr Gesetze erlassen als jedes andere Land. Das Ausland ist dennoch nicht zufrieden. Nun kann die Schweiz nicht mehr zurück. Doch es gibt einen Ausweg.
Mit dem Bankkundengeheimnis steht ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaats auf dem Spiel – der Schutz der Privatsphäre. Wo sind seine Verteidiger? Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte fühlt sich wie ein einsamer Rufer in der Wüste.
Anonymität wird mit dunklen Geschäften assoziiert. Und mit rechtlichem Graubereich. Zu Unrecht. Ohne Anonymität wäre die heutige Grossunternehmung nicht denkbar.
Die klare Trennung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit ist eine moderne Errungenschaft. Sie hatte es nicht leicht, hat sich aber in verschiedenen Etappen durchgesetzt. Sind wir in Facebook-Zeiten gerade dabei, sie wieder preiszugeben?
Wir sind auf die Finanzordnung fixiert, in der wir leben. Die Ordnung ist, wie sie ist, und sie ist gut so: staatliches Geld, möglichst unabhängige Zentralbanken, private und halbstaatliche Geldinstitute in einem Teilreserve-Bankensystem, in dem Geld aus dem Nichts geschaffen werden kann. Kein Zweifel – die Jahrzehnte seit dem Zweiten
Was eigentlich ist Geld? Eine kleine Einführung in Form einer Geschichte.