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Bitcoin: Anfang vom Ende?

Warum die digitale Währung kein Geld ist.

Inhaltsverzeichnis

Die digitalen Bitcoins beruhen auf höchster algorithmischer  Gelehrsamkeit. Trotz moderner Anmutung sind sie aber bloss ein  Zugeständnis an den alten ökonomischen Mainstream («Neoklassik»  genannt), der Geld für ein Standardgut, also für eine Sache hält, die  knapp gehalten werden müsse, damit alle anderen Güter dagegen getauscht  werden könnten. Je rarer das Material, aus dem Geld gemacht werde – so  der Glaube –, desto leichter werde es akzeptiert. Damit wäre der  Bitcoin, da per definitionem knapp, das neue Gold des digitalen  Zeitalters.

Juristen aus Norwegens Steuerbehörde haben nun befunden, dass aus  «digital mining» gewonnene Bitcoins in der Tat als digitales Gold  genauso knapp sein können wie reales Gold aus Bergwerken. Daraus ziehen  sie den Schluss, dass Gewinne aus Preissteigerungen dieses digitalen  Goldes ebenso versteuert werden müssen wie Vermögenszuwächse aus  Preissteigerungen anderer Eigentumsarten. Wie die Verdopplungen von  Haus-, Grundstücks- oder Realgoldpreisen höhere Vermögenssteuern nach  sich zögen, so dürfe der norwegische Staat auch an Preissteigerungen von  Bitcoins eine Abschöpfung vornehmen.

Der Ökonomieprofessor Paul Ehling von der Norwegian  Business School hat diese Entscheidung umgehend als engstirnige  Verletzung seiner neoklassischen Lehre angegriffen: «Jedes Gut, auf das  man sich einigt, kann für den Tausch von Gütern und Dienstleistungen als  Währung dienen.»1

Doch Geld gewinnt seine Akzeptanz nicht aus einer  Einigung darüber, bestimmte knappe Güter als Tauschmittel anzunehmen,  und auch nicht aus der physischen Konsistenz bzw. dem Wert derselben.  Geld stammt nämlich nicht aus der sächlichen Besitzseite von Vermögen,  sondern aus seiner unphysischen Eigentumsseite, also aus der Verbriefung  eines Gutes und nicht aus dem Gut selbst. Geld ist nichts anderes als  eine umlauffähige Forderung gegen Eigentum.

Weil die Fähigkeit des Geldes zur  Eigentumsübertragung (Kauf) absolut nichts mit seinem Materialwert zu  tun hat, aber alles mit der Qualität des Eigentums, mit dem es besichert  ist, kann es in sich so wertlos sein wie eine digital generierte Zahl.

Selbstverständlich kann das Eigentum an Gold ebenso  zur Besicherung von Geld herangezogen werden wie das Eigentum an  Kuhweiden, Bürohauskomplexen oder verbrieften zukünftigen  Steuereinnahmen (Staatspapieren). Der Einsatz solchen Vermögens für die  Geldbesicherung lässt jedoch ihre physischen Besitzseiten gänzlich  unberührt. Die Vermögenden melken also ihre Kühe weiter, erhalten die  Büromieten weiter, und sie kassieren auch weiterhin die Erträge aus den  Staatspapieren. Mithin kommen keinerlei Güter bei der Emission von Geld  zum Einsatz. Es geht beim Geld immer nur um Forderungen gegen die  Eigentumsseiten der Vermögen. Weil diese dabei belastet werden, also  nicht mehr frei verkauf-, verschenk- und verpfändbar sind, muss dieser  Verlust mit Zins ausgeglichen werden.

Eine Beschränkung auf Edelmetalleigentum für die  Besicherung des Geldes sowie die Besicherung von Kredit (durch  Edelmetalleigentumspfand der Schuldner) wäre eine grandiose Torheit,  weil damit alle übrigen Eigentumsvarianten ausgeschlossen würden. Das  Wirtschaften könnte aufgrund des Verlustes oder der Erschöpfung von  Bergwerken zum Stillstand kommen. Deshalb erweist sich als optimale  Währung jene, die weder in ihrer Bargestalt noch auf ihrer  Besicherungsseite auf Edelmetall angewiesen ist.

Die Klassifizierung von Bitcoins als  steuerpflichtiges digitales Goldvermögen zieht umgehend weitere  Konsequenzen nach sich. Wenn es besteuert werden darf, also Vermögen  darstellt, sollte es auch als Pfand für Kredit und als Eigentum für die  Besicherung von Geld dienen können. Man darf deshalb alsbald mit  Entscheidungen darüber rechnen, ob Bitcoins in dieser Verwendung eine  Zukunft haben. Wenn aber einmal der Glaube vom Geld als einem knappen  Tauschgut durchlöchert ist, wird auch die Vermögensqualität von Bitcoins  schweren Schaden nehmen. Sie müssen schliesslich ohne irgendeine  physische Besitzseite auskommen. Gold kann man immerhin noch in  samtgefassten Vitrinen zur Schau stellen und dafür eine Gebühr  verlangen. Mit Bitcoins geht das nicht.


1 http://www.bloomberg.com/news/2013-12-12/bitcoins-fail-real-money-test-in-scandinavia-s-wealthiest-nation.html

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