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Dossier: «Scheitern ist nicht strafbar»

Im Einzelfall tragisch, im wirtschaftlichen Gesamtrahmen jedoch ist jedes Scheitern die notwendige Begleiterscheinung einer Marktwirtschaft, die auf dem Wettbewerb zwischen Unternehmungen, Personen und Ideen beruht, auf dem Prinzip «Versuch und Irrtum».

(0) Scheitern ist nicht strafbar

Der Begriff des Scheiterns (ursprünglich «Schiffbruch erleiden») entstammt weder der Ökonomie noch der Rechtswissenschaft. Er weckt zunächst philosophische und psychologische Assoziationen. Das Bild des untergehenden Schiffs ist aber vielsagend, denn beim Untergang eines wirtschaftlichen Unternehmens sind in der Regel, wie beim Scheitern eines Schiffes, mehrere Personen involviert, als Beteiligte und

(1) Gegen die Jagd auf Sündenböcke

Nachträgliche Besserwisserei, die Verwechslung des Teils mit dem Ganzen und eine Fehleinschätzung des Verhältnisses von Tun und Unterlassen sind jene verhängnisvollen Denkmuster, die jedes Scheitern mit Schuld verknüpfen und die vorurteilsfreie Analyse durch eine Jagd auf Sündenböcke ersetzen.

(6) Schnittstellen der Verantwortlichkeit

Wo Konkurrenz herrscht, gibt es auch Konkurse. Die sprachliche Verwandtschaft beider Begriffe ist kein Zufall, sondern deutet auf innere Zusammenhänge hin, deren vielfältige Schnittstellen Gegenstand dieses Beitrags sind.