Für einen glasklaren Rechtsstaat
In einem demokratischen Rechtsstaat müssen die Behörden ihre Überwachungstätigkeiten darlegen können. Auch in der Schweiz.
ist seit 2016 Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB). Er übt seine Funktion unabhängig und ohne Weisung einer Behörde aus.
In einem demokratischen Rechtsstaat müssen die Behörden ihre Überwachungstätigkeiten darlegen können. Auch in der Schweiz.
Die Verteidigung der Gedankenfreiheit ist nicht nur ein Fall für den Eidgenössischen Datenschützer. Gefordert sind auch die Wirtschaft, die Behörden und jeder einzelne.