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Vergesellschaftung – aber richtig!

Nach den jüngsten Wahlen in Deutschland, insbesondere jener in Berlin, hat das Wort «Vergesellschaftung» Hochkonjunktur. Die Linkspartei gewann die Wahl zum Abgeordnetenhaus mit der Forderung, grosse Immobilienunternehmen zu «vergesellschaften» – zu Deutsch: zu enteignen. Und warum bei Immobilien aufhören und nicht auch Autohersteller «vergesellschaften», wie das Kevin Kühnert als Juso-Chef einst propagierte?

Der Begriff «Vergesellschaftung» ist nicht nur ein Euphemismus, sondern eine dreiste Verdrehung der Realität, die allerdings in der linken Rhetorik eine gewisse Tradition hat. Tatsächlich geht es natürlich nicht darum, irgendetwas an die Gesellschaft zu geben. Es geht darum, privaten Eigentümern etwas wegzunehmen und es dem Staat zu geben.

Doch der Staat ist nicht die Gesellschaft. Demgegenüber sind die privaten Besitzer, die enteignet werden, Teil der Gesellschaft. Die Gleichsetzung der Gesellschaft mit dem Staat ist ein billiger Trick von Politikern – und nicht nur von linken –, um sich selbst mehr Macht zu verschaffen. Denn indem sie Staat und Gesellschaft für identisch erklären, schwingen sich die staatlichen Funktionsträger zu den legitimen Vertretern der Gesellschaft auf.

Eine Gesellschaft besteht jedoch nicht aus Behörden, sondern aus Individuen, die frei miteinander interagieren, kooperieren und handeln. Damit sie das tun können, müssen ihre Eigentumsrechte gewahrt und ihre individuelle wirtschaftliche Freiheit gewährleistet sein. Ist das nicht der Fall, können sich die Glieder einer Gesellschaft nicht frei entfalten.

In diesem Sinne ist Verstaatlichung das Gegenteil der Vergesellschaftung. Sie ist eine eigentliche Entgesellschaftung. Konsequent gedacht heisst Vergesellschaftung, den Individuen, also den konstituierenden Mitgliedern einer Gesellschaft, mehr Freiräume zu verschaffen.

Reduzieren wir also die Steuer- und Abgabenlast für die Bürger, machen wir ihnen weniger Vorschriften darüber, was sie essen oder wie sie ihre Wohnung heizen sollen, privatisieren wir staatliche Unternehmen wie Swisscom und Kantonalbanken – kurz und gut: Vergesellschaften wir all die Pfründen und Domänen, in denen sich der Staat breitgemacht hat!



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