Die Unabhängigkeit ist eine zarte Pflanze
Die Parteizugehörigkeit von Richterinnen und Richtern ermöglicht eine ausgeglichene Zusammensetzung von Gerichten. Sie darf aber nicht zur Ausübung von politischem Druck missbraucht werden.
Politische Akteure versuchen zunehmend, Einfluss auf Gerichte zu nehmen. Gefährdet diese Entwicklung die richterliche Unabhängigkeit? Oder ist sie nur eine Reaktion auf eine Justiz, die sich ihrerseits verstärkt in politische Belange einmischt? Die Balance zwischen den Gewalten steht zur Debatte.
Die Parteizugehörigkeit von Richterinnen und Richtern ermöglicht eine ausgeglichene Zusammensetzung von Gerichten. Sie darf aber nicht zur Ausübung von politischem Druck missbraucht werden.
Gerichte greifen mit ihrer Rechtsprechung zunehmend in die Politik ein. Gerade deshalb müssen sie demokratisch legitimiert sein und vom Parlament gewählt werden.
Richter können nicht demokratisch gewählt und zugleich immun gegen politische Beeinflussung sein. Das Dilemma lässt sich entschärfen – mit klaren und transparenten Regeln.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich die Integration der Europäischen Union auf die Fahnen geschrieben. Weil ihm die Kompetenz dafür fehlt, erreicht er genau das Gegenteil: Er wird zur Gefahr für die europäische Rechtsgemeinschaft.