Die Unabhängigkeit ist eine zarte Pflanze
Die Parteizugehörigkeit von Richterinnen und Richtern ermöglicht eine ausgeglichene Zusammensetzung von Gerichten. Sie darf aber nicht zur Ausübung von politischem Druck missbraucht werden.
ist Bundesrichterin (CVP) und Honorarprofessorin für Rechtsphilosophie an der Universität St. Gallen.
Die Parteizugehörigkeit von Richterinnen und Richtern ermöglicht eine ausgeglichene Zusammensetzung von Gerichten. Sie darf aber nicht zur Ausübung von politischem Druck missbraucht werden.