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Dossier: «Und der Ernstfall? Die Schweiz & die Sicherheit»

Eigentlich ist der Auftrag klar. «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.» So steht es in Artikel 2 der Bundesverfassung. Unklar präsentiert sich hingegen die Situation der Schweizer Armee.

Auftakt

Der Auftrag ist eigentlich klar. «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.» So steht es in Artikel 2 der Bundesverfassung. Unklar präsentiert sich hingegen die Situation der Schweizer Armee. Ihr scheint nach drei grossen Reformen der tiefere

Über den Ernstfall

Die Schweizer Armee ist gut gerüstet – für den kooperativen Fall. Aber brauchen wir dafür eine Armee? Daher die Sinnkrise. Dabei müsste die Armee bloss wieder lernen, vom nichtkooperativen Fall, dem sogenannten Ernstfall, auszugehen. Alles andere folgt daraus.

Der Freiheitsgedanke als Wegleitung

Der Konsens über die reine Selbstverteidigung ist in der Schweiz dahin. Armeebefürworter blockieren einander gegenseitig. Detailfragen haben die Grundsatzfragen verdrängt. Eine Rückkehr zum Grundsätzlichen bringt Klarheit.

Milizarmee im Anpassungsstress

Die Schweizer Armee, was ist sie? Was war sie? Was will sie sein? Sie droht an ihren eigenen Ansprüchen zu zerbrechen. Rückblick auf zweihundert Jahre Kampf um die militärische Landesverteidigung.

Über die Staatsmacht

Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürger vor Angriffen zu schützen. Und er hat die Aufgabe, deren Freiheit zu gewährleisten. Wenn sich Sicherheit und Freiheit in die Quere kommen, gewinnt meist die Sicherheit. So entsteht ein neuer Staat. Der Sicherheitsstaat.