Wirklichkeitsbegriff und Staatstheorie
Das Verhältnis des Staates zur Norm des Friedens steht unter der Bedingung seines Wirklichkeitsbezuges. Und zwar im doppelten Sinne: einmal der Wirklichkeit, die der Staat für sich selbst beansprucht und in politischen Akten manifestiert, und dann der Wirklichkeit, die er dem zubilligt, was er selbst nicht ist. Der Wirklichkeitsbegriff ist