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Arm, diskriminiert – und zufrieden

Eine neue Studie rückt die Rentenunterschiede zwischen Frauen und Männern in den Kontext.

Bild: Swiss Life Studie.

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Die Unterschiede bei den Renten von Frauen und Männern sind längst zum Politikum geworden und werden mutmasslich auch den Abstimmungskampf zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) prägen, der Anfang 2024 ausgetragen werden dürfte. Von einer «diskriminierenden Rentenlücke» spricht etwa der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Aber liegt hier tatsächlich eine Diskriminierung vor?

Eine Einordnung bietet die neue Studie des Versicherers Swiss Life zum Thema. Demnach beträgt die Rentendifferenz zwischen Männern und Frauen im Schnitt rund ein Drittel oder etwa 20 000 Franken im Jahr. Im zeitlichen Trend geht sie zurück, allerdings nur langsam. Die Differenz zwischen den Geschlechtern rührt hauptsächlich daher, dass die Erwerbsbiografien unterschiedlich sind. Dennoch unterscheidet sich die durchschnittliche finanzielle Zufriedenheit von Rentnerinnen und Rentnern nicht.

Am grössten ist die finanzielle Differenz bei Verheirateten. Gerade bei diesen spielt sie in der Praxis aber kaum eine Rolle, da verheiratete Rentnerinnen und Rentner ihre Einkommen in der Regel zusammenlegen. Bei Alleinstehenden ist der Gender Pension Gap mit 10 bis 20 Prozent (je nach Datengrundlage) geringer, hat aber direktere Auswirkungen. Innerhalb der Gruppe der Alleinstehenden ist der Unterschied bei Verwitweten am grössten, während unter Ledigen die Frauen sogar leicht höhere Renten beziehen als Männer; dieser Unterschied ist statistisch indes nicht signifikant.

Erhellend ist zudem, dass der Gender Pension Gap bei Alleinstehenden vor allem im oberen und mittleren Einkommensbereich auftritt. Das Bild der armen, diskriminierten Rentnerin eignet sich gut für Abstimmungskampagnen, wird durch die Fakten aber wenig gestützt. (lz)

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