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60 Tage Gefängnis für eine Unflätigkeit

Ein Waadtländer Gericht verurteilt einen Rechtsextremen, der eine Journalistin beleidigt hat. Ein bedenkliches Signal für die Meinungsfreiheit in der Schweiz.

Gefängniszelle. Bild: Pexels.

Inhaltsverzeichnis

60 Tage Gefängnis für eine unhöfliche und kritische Äusserung über einen Journalisten ist normalerweise eine Strafe, die man in autoritären Staaten erwarten würde. Genau dies ist jedoch in der Schweiz mit Alain Soral geschehen, der im Oktober dieses Jahres vom Waadtländer Kantonsgericht wegen Aufstachelung zu Hass und Diskriminierung gemäss dem Antirassismusgesetz verurteilt wurde.

Soral, ein äusserst unangenehmer Rechtsextremist, der in Frankreich bereits mehrfach wegen Holocaust-Leugnung und Antisemitismus verurteilt wurde, veröffentlichte 2021 ein Video, in dem er eine Journalistin von «La Tribune de Genève» und «24 heures» als «fette Lesbe» sowie als «gestörte» «queere Aktivistin» bezeichnete.

Dies ist ein Akt staatlicher Zensur, der von allen freiheitsliebenden Menschen in der Schweiz bekämpft werden sollte, denn Meinungsfreiheit bedeutet auch Freiheit für die Meinungen, die wir hassen, um Oliver Wendell Holmes zu paraphrasieren. (as)

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