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WhatsApp an Schulen – so what?

Unlängst behauptete die Presse, Klassenchats an Schweizer Schulen seien illegal: Weil die neue EU-Datenschutzverordnung das Mindestnutzungsalter auf 16 Jahre erhöht habe, müssten die Chats nun gelöscht werden. Der oberste Lehrer, Beat W. Zemp, doppelte nach und verkündete, WhatsApp habe an Schulen sowieso «nichts verloren». Die Story entpuppte sich schliesslich als Ente: WhatsApp hat zwar aufgrund der neuen EU-Datenschutzverordnung das Mindestalter von 13 auf 16 Jahre erhöht – doch weder sieht das Schweizer Strafgesetzbuch einen Straftat­bestand vor (weshalb von illegal keine Rede sein kann) noch gilt die Verordnung überhaupt direkt für die Schweiz.

Eine Schlagzeile also für nichts? Fast. Es geht hier nicht um Datenschutz, sondern um die Grundsatz­frage, ab welchem Alter und in welchem Masse Kinder ein eigenes Handy benutzen dürfen. Wer einem Kind eines gibt, hat zu 99 Prozent auch WhatsApp installiert, stimmt der Nutzung also implizit zu. Und stimmen die Eltern der Nutzung zu, besteht rechtlich sowieso kein Problem. Die App ist aber nicht alles: Die Kommunikation via Kurznachrichten und Gruppenchats ist längst Teil des Alltags. Es gibt Family Chats, Jogging Chats oder Klassenchats – und meine Tochter sendete mit vier Jahren bereits selbständig Sprachnachrichten von meinem Handy an ihr Gotti. Die Haltung des Lehrerverbandes ist aus meiner Sicht deshalb vor allem eins: analog.

Klar, kann man auf Handys Pornos schauen und vielleicht ist WhatsApp auch eine Plattform für Mobbing – jede Technologie gibt «dem Bösen» ein neues Gesicht, das war schon bei der Erfindung des Buchdrucks so. Damit müssen sich unsere Kinder – leider, aber unausweichlich – früh auseinandersetzen. Wie das passiert, liegt zuvorderst in der Verantwortung der Eltern, auf dem Pausenplatz aber auch in der der Schulen. Gerade deshalb ist bei einem Klassenchat, in dem es um so etwas «Brisantes» wie Hausaufgaben geht, mehr Gelassenheit und Pragmatismus angesagt – und zwar bei allen Beteiligten.

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