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Streitpunkt Philanthropie

Um die Philanthropie findet eine Art ewiger Kulturkampf statt. Was kann Wohltätigkeit angesichts eines zunehmend umfassenden Rechts- und Sozialstaats noch leisten? Zeit für eine nüchterne Analyse.

Streitpunkt Philanthropie
Heike Scholten und Katja Gentinetta, photographiert von Benjamin Hofer.

Menschenfreundlichkeit, Menschenliebe, Wohltätigkeit – auf diese Bedeutungen geht der Begriff der Philanthropie in seinem Ursprung zurück. Philanthropie verströmt eine gewisse Noblesse, eine edle Güte. Diese kommt aber nicht überall gleich gut an, da sie – je nach Perspektive – auch mit Herablassung oder zumindest unverdienter Privilegierung assoziiert wird. Entsprechend dünn fällt das Wortprofil in der deutschen Sprache aus: Zusammen mit dem Begriff «Philanthropie» tauchen lediglich die Begriffe «bürgerlich» und «rein» wiederholt auf, was genau auf das angesprochene Spannungsfeld verweist. Was also war Philanthropie einst und was ist Philanthropie heute?

Die antiken Wurzeln

In der Antike umfasste der Begriff Philanthropie, wie es das Historische Wörterbuch der Philosophie darstellt, neben der Wohltätigkeit auch die freundliche Begrüssung und die Gastfreundschaft. Es ging also darum, anderen Menschen Gutes zu tun – Menschen, die es nötig oder verdient haben. Von Beginn an beruhte Philanthropie auch auf dem Verständnis, dass sie nicht unterschiedslos allen Menschen zugute kommt. Vielmehr wurde jeweils eine bestimmte Gruppe oder Gemeinschaft bestimmt, der Wohltätigkeit zugute kommen sollte – etwa weil sie Teil der eigenen Polis war oder einer spezifischen Sprach- oder Kulturgemeinschaft angehörte.

Allerdings wurde Philanthropie in der Antike stets auch mit einer gewissen wohlwollenden Herablassung assoziiert. Der Grund dafür leuchtet aus damaliger Warte unmittelbar ein: Menschenfreunde konnten nur Personen oder «Figuren» sein, die über den (gemeinen) Menschen standen; Götter und Helden ohnehin, aber auch Könige und Feldherren sowie Richter und in der Gemeinschaft speziell angesehene Privatpersonen, nämlich freie Bürger, denen in der Polis eine bestimmte Rolle zukam. Ob in den Erzählungen von Homer, den Dialogen von Platon oder den theoretischen Ausführungen von Xenophon: Philanthropen sind Götter oder herausragende Personen, die aus ihrer Position der Macht und Überlegenheit den Schwachen wohlgesinnt sind und sich ihnen gegenüber wohltätig, hilfsbereit und milde verhalten.

Philanthropisches Verhalten wurde, selbst wenn es nur bestimmten Personengruppen vorbehalten war, indes nicht einfach einer natürlichen Veranlagung zugeschrieben, sondern als Produkt von Erziehung und Bildung verstanden. Philanthropisch konnte also nicht einfach sein, wer über die entsprechenden materiellen oder hierarchischen Voraussetzungen verfügte. Vielmehr musste eine solche Person philanthropisch werden, indem sie das dafür nötige Verständnis aufzubringen bereit war. Diese Verknüpfung der (rein materiellen) Möglichkeit mit der für philanthropisches Handeln notwendigen (charakterlichen) Bereitschaft führte nicht nur zu einem hohen Ansehen der Philanthropen in der Gemeinschaft, sondern auch zu einem stattlichen Selbstbewusstsein dieser Gemeinschaften selbst: sowohl die Griechen als auch die Römer waren der Auffassung, nur sie könnten philanthropisch sein, die sie umgebenden «Barbaren» hingegen nicht.

Auch aus politischer Warte war die Philanthropie in der Antike ein interessantes Feld der Betätigung und Selbstdarstellung – heute würden wir von «Positionierung» sprechen: Philanthropen in der griechischen Antike (von Philanthropinnen ist wenig bekannt) verstanden ihr Engagement nicht einfach als uneigennützig, sondern erwarteten im Gegenteil sehr wohl, dass ihnen ihre Wohltätigkeit auf irgendeine Weise nützt und also wieder zugute kommt. Der Grund hierfür ist in der (antik-)demokratischen Grundverfassung der Stadtstaaten zu suchen: Bürger, die es politisch zu etwas bringen wollten, würden, wie der griechische Rhetoriker Isokrates empfahl, darauf achten müssen, «menschenfreundlich zu erscheinen, sowohl in dem, was sie sagen, als auch in dem, was sie tun».

Philanthropisches Engagement, so lässt sich der Begriff in seinem antiken Ursprung also erfassen, geschah zwar aus einer privilegierten Position, war aber vor allem auch eine bewusste, individuelle Entscheidung – basierend auf nach heutigem Verständnis humanistischer Bildung und Einstellung. Sie war klar mit der Erwartung verbunden, daraus persönlich einen Nutzen ziehen zu können, wenn auch nicht unmittelbar. Philanthropisches Engagement war also gleichermassen von Grosszügigkeit und Grossherzigkeit geprägt wie von strategischem Kalkül.

Die Aufklärung

Nachdem der Philanthropiebegriff im Mittelalter nur eine marginale Rolle gespielt hatte – im Zentrum stand die amor dei –, wurde er in der Neuzeit durch die Aufklärung reaktiviert. Die Liebe des Menschen zu anderen Menschen war nun, nicht unähnlich der christlichen Nächstenliebe, fester Bestandteil der Wesensbestimmung des Menschen; und sie war ethische Pflicht. Geprägt wurde diese Auffassung von Menschenliebe nachhaltig vom Basler Isaak Iselin. Er studierte Rechtswissenschaften und kam bei einem Studienaufenthalt in Göttingen mit der deutschen Aufklärung in Kontakt. Als späterer Ratsschreiber trat er für wichtige Reformen in Basel ein, so etwa für die Öffnung des Bürgerrechts und für Schulreformen. Der hochgebildete Aufklärer und Geschichtsphilosoph wurde zu einem führenden Publizisten im deutschsprachigen Raum. Er verfasste verschiedene Schriften, von den «Träumen eines Menschenfreunds» bis zur «Geschichte der Menschheit». 1777, mit 49 Jahren, gründete Isaak Iselin die «Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige Basel» mit dem Ziel, die Armut breiter Bevölkerungsschichten zu bekämpfen. Sie bildet, zusammen mit der 1857 gegründeten Christoph-Merian-Stiftung, für Basel noch heute einen wesentlichen Pfeiler gemeinnütziger Aktivitäten, ja des kulturellen und sozialen Lebens der Stadt überhaupt. Iselin hatte eine sittliche Welt vor Augen, die auf dem Grundprinzip der Menschenliebe beruht: der allgemeinen Menschenliebe – «der Trieb wohlzutun ist uneingeschränkt» – einerseits und der besonderen Menschenliebe andererseits, die sich an der Kraft und am Willen des einzelnen orientiert.

Es wäre allerdings falsch, davon auszugehen, dass Armenfürsorge und Hilfe für die Schwachen bis zur Gründung der modernen Sozialstaaten allein privater Initiative überlassen waren. Bereits im babylonischen Reich verstand sich Hammurabi (ca. 1790–1750 v. Chr.) als «fürsorglicher Herrscher», der Lohnregelungen, Schuldenerlasse für Arme und Unterstützung von Witwen und Waisen durch Nahrung und Kleidung anordnete. In Athen fanden regelmässige Bedürftigkeitsprüfungen statt; Kriegswaisen erhielten Ackerland und eine staatliche Rente. Im antiken Rom wurde Getreide an Arme abgegeben – bis offenbar Cäsar bei Amtsantritt über 300 000 Getreideempfänger ausmachte, worauf er die Abgabe auf Römer Bürger beschränkte. Ausserdem wurden Abgaben zuweilen an Arbeiten – Sumpftrockenlegungen, Strassenbau, Flussregulierung – gebunden. Im Mittelalter gab es gleichsam eine Arbeitsteilung zwischen Feudalherren und Kirche: Gemeinden führten die Armenfürsorge fort, die Kirche nahm über die Almosenspenden eine wichtige Mittlerrolle ein. Augustinus war es, der das Eigentum zwar als legitim anerkannte, aber klarstellte, dass alles, was uns Gott über das Notwendige hinaus gegeben habe, nicht für uns allein bestimmt sei, sondern den Bedürftigen zugute kommen sollte. Im Unterschied zum späteren Sozialstaat verstand sich die Armenunterstützung im Mittelalter klar als Unterstützung im Rahmen der geltenden Sozialordnung; nach den Ursachen wurde nicht gefragt, sozialer Aufstieg war nicht vorgesehen.

Der Sozialstaat

Dies änderte sich klar mit dem Beginn der Neuzeit, mit der Veränderung der Gesellschaften durch die Industrialisierung und Lohnarbeit. Die «soziale Frage» wurde zur dominierenden gesellschaftlichen Herausforderung, derer sich sowohl der Staat wie auch Private annahmen. In der Folge entwickelte und differenzierte sich das Verhältnis zwischen philanthropischem Engagement und Staat zunehmend aus. Die Statistik, die nach dem Historiker Jürgen Osterhammel die Entwicklungen im 19. Jahrhundert ganz wesentlich mitbestimmt, war auch ein entscheidendes Moment im Verständnis dessen, was Fürsorge und Armenunterstützung bedeuten konnte.

Auf Seiten des Staates war es Bismarck, der Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland eine ganze Reihe von Sozialversicherungen einführte und damit in Europa eine Vorreiterrolle übernahm. 1881 führte er zuerst eine Arbeitnehmerversicherung ein, daraus folgten eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung, eine Versicherung gegen Alter und Invalidität, eine Sozialversicherung für Angestellte und 1927 schliesslich eine Arbeitslosenversicherung. Während staatliche Versicherungen eine langfristige Vorsorge garantieren sollten, wollten sich private Wohltäterinnen und Wohltäter mit ihren Initiativen nicht länger mit der Linderung von Not und unmittelbarer Fürsorge begnügen, sondern die Ursachen derselben angehen. Sie verfolgten damit letztlich ein gesellschaftliches Projekt, das grundlegendere Änderungen ins Auge fasste. Aufgrund der Umwälzungen in der Gesellschaft und des damit einhergehenden Strukturwandels wurde verstanden, dass nicht der Mensch allein für sein Wohlergehen bzw. seine Armut verantwortlich ist, sondern dass es sehr wohl auch gesellschaftliche Ursachen gibt, die angepackt werden können. Es ging nicht mehr nur einfach um die akute Verbesserung der Lebenssituation, sondern um die eigentlichen Handlungsoptionen der von Armut betroffenen Menschen.

Die Aufarbeitung von Daten und Fakten zur sozialen Frage mit Enqueten, Statistiken, Berichten führte überdies zu einer ganzen Reihe nationaler und internationaler Kongresse, an denen man das neue Wissen austauschte. Deren Bedeutung ist für die Weiterentwicklung des philanthropischen Engagements nicht zu unterschätzen: Ziel dieser Zusammenkünfte war es nämlich, wissenschaftlich fundierte Konzepte der Armenfürsorge zu entwickeln. Entsprechend vielfältig waren die Aktivitäten, die in dieser Zeit entstanden. Staatliche Sozialpolitik und private Fürsorge kooperierten damals oft eng miteinander, grenzten sich aber auch ab und ergänzten sich damit. Wie bereits in der Antike war aber auch in dieser Zeit philanthropisches Handeln nicht vollkommen selbstlos: Auch die neuen Philanthropen zogen ihren persönlichen Nutzen daraus, indem sie etwa, selbst aus marginalisierten Milieus stammend, sich einen Platz in der Gesellschaft erarbeiteten. Dazu gehörten Neureiche, die Anerkennung in der lokalen Elite suchten, ebenso wie alteingesessene Eliten, deren Macht und Funktion im bürgerlichen Wohlfahrtsstaat schwand. Gerade auch Frauen, denen öffentliche Funktionen weitgehend verwehrt wurden, fanden im philanthropischen Engagement ein eigenes Handlungsfeld.

Philanthropisches Engagement wurde auch nicht überall kritiklos aufgenommen. Im Zuge der Industrialisierung formierte sich im 19. Jahrhundert namentlich in der Arbeiterbewegung Widerstand, weil man die bisher weitgehend individuelle und damit «willkürliche» Fürsorge endlich durch eine mit Steuergeldern finanzierte, staatlich verordnete und damit demokratisch legitimierte Umverteilung ersetzen wollte. Materielle Unterstützung sollte nicht mehr vorrangig von der Grossherzigkeit privilegierter Individuen abhängen, sondern vom Staat. Mit dem kontinuierlichen Ausbau des Sozialstaats seit Ende des Zweiten Weltkriegs wurde dieses Ziel mehr als erreicht – womit sich die Frage stellt, was Philanthropie heute (noch) sein kann und soll.

Aktuelle Debatten

Wenn die Stiftungstätigkeit heute kritisch hinterfragt wird, geschieht dies vor allem aus zwei Gründen, die aufgrund der dargestellten historischen Perspektive als wenig innovativ erscheinen: Zum einen gibt es weiterhin politische Positionen, die privates philanthropisches Engagement als undemokratisch titulieren und die Stiftungsgelder lieber in Form von Steuergeldern staatlich verteilt sähen. Damit einher geht die zweite Kritik, wonach Stiftungen weniger «der Gesellschaft» dienen als den Stiftern selbst – im Sinne der bereits erwähnten Grossherzigkeit mit strategischem Kalkül. Tatsächlich ist noch heute, auch im schweizerischen Milizsystem, einer besonderen Spielart der Philanthropie, das Zusammengehen von freiwilligem Engagement und öffentlicher Anerkennung nicht ganz von der Hand zu weisen. Die geleistete Arbeit in Vereinen, in der Gemeinde, in Verbänden war und ist sicher kein Nachteil bei der Suche nach einer neuen Stelle oder einem neuen Mandat. Bis heute gehört soziale Anerkennung zu den angenehmen und auch angestrebten Nebenwirkungen der Philanthropie.

In einer Diskursanalyse, die wir zum Thema Stiftungen gemacht haben, wurde aber vor allem deutlich, dass der Wunsch nach Transparenz über die Stiftungstätigkeit – im übrigen ein genereller Trend in demokratischen Gesellschaften – stärker wird. Statt diesem Bedürfnis jedoch ausschliesslich mit Daten zu begegnen, ist es angezeigt, das Engagement von Stiftungen für die Gesellschaft überhaupt erst nachvollziehbar zu machen. Und das wiederum bedeutet schlicht, zu zeigen, in welchen Tätigkeitsfeldern Stiftungen gemeinnützig aktiv sind, zu erläutern, warum sie es genau dort sind, und zugänglich zu machen, was die von ihnen unterstützten Projekte für die Gesellschaft bewegen – und wie es wohl ohne sie aussähe.

Klar ist: der Staat kann nicht alle gesellschaftlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten decken, aber vor allem nicht allen neuen sozialen Entwicklungen und Herausforderungen begegnen, die sich im übrigen im Zuge einer globalisierten Wirtschaft auch auf zwischenstaatlicher, internationaler Ebene manifestieren. So muss eine gewisse «Arbeitsteilung» zwischen privaten und staatlichen Akteuren fortlaufend ausgehandelt und durchaus auch effizienter gestaltet werden. Dabei kommt den Stiftungen eine besondere Rolle zu: Weil philanthropisches Engagement freiheitlich organisiert ist und wenige gesetzliche Grundlagen zu erfüllen hat, kann es deutlich mehr Risiken in Kauf nehmen, um neue, innovative Wege gesellschaftlicher Problemlösung anzustossen und zu ermöglichen. Stiftungen können – und sollten vermehrt auch – zwischen staatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren eine Mittlerrolle und die Anwaltschaft für Themen übernehmen, die für andere Institutionen «heikel», aber durchaus von gesellschaftlicher Dringlichkeit sind. Sie sind deshalb auch eine bisher unterschätzte Anlaufstelle für überzeugende Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern, die einen Umsetzungspartner jenseits politischer oder wirtschaftlicher Grosswetterlagen, Abhängigkeiten oder Interessen suchen.

Diese Vielfalt in starre Kategorien hineinzupassen und damit «zurechtzustutzen», um sie in staatlich vorgegebene Gefässe zu überführen, wäre für eine freiheitliche, demokratische Gesellschaft alles andere als gewinnbringend. Vielmehr gilt es, das vielfältige und wichtige Engagement von Stiftungen zu bewahren, zu fördern und es vor allem nach aussen nachvollziehbarer zu vermitteln. Gelingt dies, tut nicht nur die persönliche Genugtuung für den Stifter oder die Stifterin dieser Leistung keinen Abbruch – die Anerkennung des philanthropischen Engagements in der Öffentlichkeit ist dann auch ein ehrlicher, wohlverdienter Dank.

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