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Die Wiedergänger

Die Libertären haben recht: Kern der liberalen Idee ist das anarchistisch inspirierte Konzept einer freiheitlichen Ordnung des Gemeinwesens. Steuern und Zwangsabgaben gehören aus moralphilosophischen Gründen nicht dazu.

Die Wiedergänger
Werner Kieser, zvg.

Eine düstere Kneipe, Zigarrenrauch, laute Diskussionen bei Wein und Bier. Es geht um Gott, den Staat, Steuern und Zensur. Alle will man abschaffen. Aktionen werden geplant, Ideologien entwickelt und zerrissen, Utopien verkündet und diskutiert. Wo befinden wir uns? In der Stammbeiz der «Libertären», die im Vorfeld der No-Billag-Initiative medial zur «Gefahr»1 für die Schweiz hochgeschrieben wurden?

Nein, aber bei ihren geistigen Vorvätern, ohne dass beide Seiten das (hätten) ahnen (können): im Stammlokal der «Freien», Hippels Weinstube in Berlin, im Jahr 1845. Der oppositionelle Funke der französischen Julirevolution war gerade im Begriff, auf Deutschland überzuspringen, der Widerstand gegen staatliche Repression wuchs, Intellektuelle radikalisierten sich, was schliesslich zur Deutschen Revolution (1848/49) führte. Bei Hippel gingen sie alle ein und aus: Karl Marx, Friedrich Engels, Ludwig Feuerbach, Max Stirner, Karl Friedrich Köppen, Ludwig Buhl, Adolf Friedrich Rutenberg, Hermann Maron, um nur einige zu nennen. Eine auf den ersten Blick politisch wie sozial sehr heterogene Gruppe, die sich jedoch in einem Punkt einig war: sie wollten eine radikale Veränderung der Gesellschaftsordnung. Die Vorstellungen über den Weg zu ihrer angestrebten Veränderung wiederum lagen weiter auseinander, als es diese Bezeichnung der «Freien» suggeriert: So unterschieden sich die kollektivistischen Vorstellungen von Marx und Engels erheblich von jenen des radikal-liberalen Individualisten Max Stirner2, der 1847 Adam Smiths «The Wealth of Nations» ins Deutsche übersetzte.

Bis heute verteilt sich das Lager der Liberalen zwischen dem libertär-individualistischen und dem sogenannt sozial- oder linksliberalen Pol der Bewegung. Im Kern ist das libertäre Anliegen eines, das auch viele dezidiert nichtlibertäre Zeitgenossen teilen dürften: in Ruhe gelassen zu werden, nicht zu Handlungen gezwungen zu werden, die man für falsch hält. Und diesen Anspruch auf Unversehrtheit so weit auszudehnen, dass davon auch Zwangsabgaben, seien sie materieller oder immaterieller Art, betroffen sind. Zeit also, diesen – so man der Presse der Schweiz glauben mag – «gefährlicheren» Teil der Liberalen einmal näher anzuschauen und zu untersuchen, wie «verrückt» die «neuen Staatsfeinde» wirklich sind.

Vom Naturzustand zum Staat

Hierzu lohnt zunächst ein Blick auf die andere Seite des Atlantiks, wir wechseln gleichsam das Milieu: aus den Trinkstuben Berlins in die Debattierzimmer und Bibliotheken von Harvard! «Steuern auf Arbeitseinkommen entsprechen Zwangsarbeit», schrieb der dort lehrende Philosophieprofessor Robert Nozick im Jahr 1974 in seinem Hauptwerk «Anarchy, State, and Utopia». Dieses Postulat, das sich für Kontinentaleuropäer bis heute etwas verschroben, wenn nicht staatsfeindlich anhört, dominiert bis heute den Diskurs der politischen Philosophie im angelsächsischen Raum. Nozicks Werk ist kein verschrobenes Traktat eines unbedarften Querulanten, sondern das Lebenswerk eines angesehenen Denkers. Und: ohne die Gäste von Hippels Weinstube wäre es wohl nie geschrieben worden. Wieso?

Die Linkshegelianer, so nannte die Geschichtsschreibung die Junghegelianer der «Freien» später, beschäftigten sich in der aufgeheizten Stimmung Berlins mit den Ideen der Aufklärung. Was, so fragten sie, macht einen guten Staat aus? Kann es ihn überhaupt geben? Sie diskutierten Georg Wilhelm Friedrich Hegel und Thomas Hobbes. Hegel hatte das «Haltende» am Staat als ein «Grundgefühl der Ordnung» ausgemacht. Bei Thomas Hobbes, dem Begründer der Staatsvertragstheorie, war die «Angst» des Individuums vor der Gewalt der anderen das verbindende Element. Weil aufgrund der natürlichen Begierde «jeder den Gebrauch der gemeinsamen Dinge für sich allein verlangt», herrsche im vorstaatlichen Naturzustand, so Hobbes, ein «Krieg eines jeden gegen jeden». Dort sei der Mensch dem Menschen ein Wolf (lateinisch: homo homini lupus est). Da aber auch «jeder dem gewaltsamen Tode als dem höchsten Übel der Natur auszuweichen sucht», schliessen sich die im Naturzustand vereinzelten Individuen zu Staaten zusammen. Diese Staaten werden dadurch zusammengehalten, dass die Einzelnen sich einem Souverän unterwerfen, der für ihren Schutz vor Übergriffen anderer Sorge trägt. Der Einzelne tritt quasi vertraglich einen Teil seiner Unabhängigkeit gegen das Versprechen von Sicherheit an einen Souverän ab: «Die grösste menschliche Macht ist diejenige, die aus der Macht sehr vieler Menschen zusammengesetzt ist, die durch Übereinstimmung zu einer einzigen natürlichen oder bürgerlichen Person vereint sind, der die ganze Macht dieser Menschen, die ihrem Willen unterworfen ist, zur Verfügung steht, wie z.B. die Macht eines Staates.» Die Staaten untereinander befinden sich Hobbes zufolge im Naturzustand.

Im Gegensatz zu Hobbes beschrieb John Locke den Naturzustand als harmonische Koexistenz vernunftbegabter Wesen. Jeder besitze im Naturzustand notwendigerweise nur so viele Güter, wie er zu seinem unmittelbaren Bedarf benötige. Durch die Möglichkeit, mittels Geldes unterschiedliche Besitzverhältnisse zu etablieren, stellte sich die Frage nach einer vermittelnden Instanz. Die obersten Rechtsgüter – bei Locke Gleichheit, Freiheit sowie das Recht auf Unverletzlichkeit von Person und Eigentum – sollen, wie bei Hobbes, durch einen obersten Schiedsrichter (zum Beispiel: einen Monarchen, eine Regierung) garantiert werden. Die ihm gemässe Regierungsform – Monarchie, Demokratie – soll das betreffende Volk selbst bestimmen. Der jeweilige Souverän kann die Grundrechte der Einzelnen aber nur dann garantieren, wenn ihm auch entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. So weit die Staatsphilosophie, was aber hat das mit unseren Libertären und Hippels Weinstube zu tun?

Das Recht auf die Früchte der eigenen Arbeit

Sehr viel, denn die Problematik der Rechtmässigkeit eines Staates – und zu seiner Aufrechterhaltung: der Besteuerung von Einkommen Einzelner – ergibt sich aus dem Widerstreit zwischen self-ownership (wörtlich: Selbsteigentum) und equality, womit Chancengleichheit, aber auch – und seit dem 20. Jahrhundert ganz besonders – die gerechte Verteilung der Güter gemeint ist. Die «self-owners» sind davon überzeugt, dass die Welt eine bessere wäre, wenn das Individuum über sein Tun und Lassen selbst bestimmte und – ausser vertraglich vereinbarten Pflichten anderen gegenüber – keine sonstigen Verpflichtungen gegenüber anderen Gruppen oder einem Souverän hätte. Diesem radikalen Liberalismus stehen die sogenannten egalitarians (von lateinisch aequalitas: Gleichheit) gegenüber. Letztere sind davon überzeugt, dass die menschliche Gemeinschaft über gerechte Verteilungsmuster strukturiert werden muss.

Das Konzept des self-ownership, wie es neben anderen auch Robert Nozick vertrat, hat seinen Ursprung in John Lockes «Two Treatises of Government». Darin schreibt der schottische Philosoph unter anderem die drei folgenden Kernsätze: «Ein Mensch hat das Eigentumsrecht an seiner Person. Niemand anderer hat dieses Recht. Die Arbeit seines Körpers und das Werk seiner Hände gehören ihm.» Es ist der dritte Satz in diesem Zitat, von dem Robert Nozick sein Argument ableitet, dass die Erhebung von Einkommenssteuern gleichbedeutend mit Zwangsarbeit sei und deshalb unmoralisch wäre. Vermittels Steuern auf die Früchte von jemandes Arbeit Anspruch zu erheben, bedeutet somit, über einen Anteil der Lebenszeit des Betreffenden zu bestimmen.

Ein zweites Argument, das Nozick ebenfalls mit Lockes Texten untermauert, lautet, dass es keine nichtvertraglichen Verpflichtungen unter den Bürgern geben kann. So ist beispielsweise niemand verpflichtet, Bedürftigen zu helfen. Auch deren Unterstützung durch Steuergelder lehnt Nozick ab. Sein wichtigstes Argument: «Wenn sie [die Regierung; Anm. d. Verfassers] dich zwingen zu einer bestimmten Arbeit für einen bestimmten Zeitraum, entscheiden sie, was du zu tun hast und welchem Zweck deine Arbeit dienen soll, unabhängig von deiner Entscheidung. Indem sie dir die Entscheidung wegnehmen, machen sie sich zum Teileigentümer von dir. Das gibt ihnen Eigentumsrechte an dir, so wie jemand die Herrschaft und Macht über ein Tier oder ein unbelebtes Objekt hat. […] Diese Prinzipien bedeuten den Wechsel von der klassischen liberalen Idee der Selbstbestimmung zum partiellen Eigentum an anderen Menschen.»

Kritik am Individualismus

Nozicks Argumentation, die unter Intellektuellen – nicht nur – im anarchistischen wie liberalen Lager bis heute viele Fürsprecher hat, erzeugte heftige Reaktionen von allen Seiten: Brian Barry, ein Kollege Nozicks in Oxford, erklärte das gesamte der Argumentation zugrunde liegende Konzept der Selbstbestimmung für absurd. Die Ablehnung nichtvertraglicher Verpflichtungen durch Nozick, so Barry weiter, beruhe auf einer sprachlichen Konfusion bei der Auslegung von Lockes Text. Sukkurs gab es von Gerald Allan Cohen, ehemals Professor für Gesellschaftstheorie und Politische Theorie in Oxford und bekennender Marxist: er sah in der staatlichen Umverteilung von Vermögen (etwa zugunsten der Armen) eine Verletzung des Rechts auf Selbstbestimmung und eine Form partieller Sklaverei. Cohen akzeptierte zwar – im Unterschied zu Barry – Nozicks These der Selbstbestimmung, wies jedoch darauf hin, dass man auch Verpflichtungen jemandem gegenüber haben könne – zum Beispiel gegenüber den Eltern –, ohne sich im Sklavenstand zu befinden. Michael Otsuka, Philosoph an der London School of Economics, wiederum argumentiert, dass Besteuerung von Einkommen ab einer bestimmten Höhe nicht mehr «Sklaverei» genannt werden könne. Das Argument: hier sei der Unterschied zu jemandem, der zu tatsächlicher Sklaverei gezwungen werde, schlicht zu gross. Auch richte sich Nozicks Argument weniger gegen die Besteuerung als solche denn gegen die Verletzung des Rechts auf Eigentum und Selbstbestimmung.

Kritik der Kritik

Von philologischen Fragen und immerhin bedenkenswerten Ergänzungen abgesehen blieb die wichtigste kritische Frage, die sich Nozick und seinen Befürwortern stellte: Ab wann ist ein Steuerzahler ein Sklave? Die intellektuell saubere Antwort ist eigentlich einfach. Der Sklavenstatus ist streng genommen nicht von der Höhe der Besteuerung abhängig, sondern von ihrer Existenz: auch eine Definition der Einkommenssteuer als «Luxussteuer» verletzt schliesslich die Rechte des Individuums auf Selbstbestimmung. Der Vorwurf der Sklaverei wird hier nicht entkräftet, sondern nur relativiert. Grundbedürfnisse variieren ausserdem von Person zu Person, objektiv bestimmbar sind sie und damit auch die Grade ihrer effektiven Einschränkung durch andere also nicht.

Halten wir fest: die Rolle des Staats als Sklavenhalter ist moraltheoretisch schwer zu rechtfertigen. Dass die «Sklaven» sich frei wähnen, ändert nichts an dieser Tatsache. Bislang konnte kein Philosoph ein konsistentes Konzept zur Rechtfertigung der Besteuerung ohne Verletzung des Rechts auf Selbstbestimmung vorlegen. Nozicks wichtigste Schlussfolgerung über den Staat kann mithin nicht als widerlegt gelten: dass nämlich «lediglich ein Minimalstaat, beschränkt auf die Schutzfunktion, gerechtfertigt» sein könne «und dass jeder extensivere Staat das Recht einer Person, zu nichts gezwungen zu werden, verletzt und daher ungerechtfertigt ist […], dass der Staat seinen Machtapparat nicht einsetzen darf, um Bürger zu zwingen, andere zu unterstützen oder ihnen Vorschriften zu ihrem eigenen Schutz zu machen».

Verwirrungen um links und rechts

Gegen Nozicks Argumentation kann bisher lediglich vorgebracht werden, dass wir zur Finanzierung selbst der einzigen Aufgabe des auch «Nachtwächterstaat» genannten «Minimal State» (die «Bewachung» der Bürger mit ihrem Eigentum) kein anderes System kennen als eben die Besteuerung der Einkommen.

Dass vor allem die sogenannte Rechte Nozicks Thesen aufgriff und politisch zu nutzen versuchte, entbehrt nun nicht der Ironie, ist sein Ideal des «Minimal State» doch – genau besehen – eine Vorstufe zur Verwirklichung der Ideen von Karl Marx. Diese historische Verschiebung des ursprünglich «linken» Phänomens des Anarchismus in das «rechte» Spektrum der politischen Landschaft ist bemerkenswert. Wegscheide ist die Erste Internationale in London 1864. Die «autoritären» Kommunisten unter Marx und Engels überstimmten damals die «libertären» Anarchisten um Michail Bakunin. Gemäss Marx sollte nach der Diktatur des Proletariats der Staat absterben. Die Geschichte nahm ihren Lauf, der Sozialismus mit ihr – es geschah das Gegenteil: alle sozialistisch-kollektivistischen Gesellschaftssysteme – Kommunismus, Nationalsozialismus und Sozialismus – haben versagt. Auch das lässt sich schwer widerlegen.

Freiwilligkeit als staatstragendes Prinzip

Was also passierte mit den überstimmten libertären Anarchisten? Ausgehend von den Linkshegelianern entwickelten sich verschiedene anarchistische Strömungen (unter anderen repräsentiert durch Pierre-Joseph Proudhon, Max Stirner, Michail Bakunin, Joseph Déjacque, Pjotr Alexejewitsch Kropotkin), deren Ziel in der Verwirklichung einer auf freier Übereinkunft beruhenden Gesellschaft völlig unabhängiger Individuen besteht. Während Stirner in seinem Werk «Der Einzige und sein Eigentum» jegliche gesellschaftliche Autorität als Beschränkung der Selbstverwirklichung der Einzelnen ablehnt, betonen andere die soziale Natur des Menschen, die sich nach der Zerschlagung staatlicher Gewalt in gegenseitiger Hilfe der Kleinproduzenten (Proudhon), im freiwilligen Zusammenschluss zu Arbeiterassoziationen und Kommunen (Bakunin) und in natürlicher Solidarität3 (Kropotkin) realisiere. Die Übereinstimmung dieses Libertarismus mit dem klassischen Liberalismus besteht in der Überzeugung, dass das Individuum frei in seinem Tun und Lassen ist, solange niemand dadurch zu Schaden kommt – und das Ideal eines Minimalstaats, der diese Rechte schützt, von beiden Strömungen als «Wegweiser», als potentielle Freiheitsgewinne realisierend, verstanden wird. Während Liberale den Staat grundsätzlich befürworten, wenngleich sie dessen Macht stark limitiert sehen wollen, stehen heutige Libertäre, auch Anarchokapitalisten genannt, dem Staat ablehnend gegenüber.

Die Idee des Anarchismus ist, man beachte das rege Interesse der Medien an einigen versprengten Libertären in der Schweiz, aber auch die anarchistischen Szenen jeder Couleur darüber hinaus, ein Wiedergänger, der ein intellektuell intaktes Fundament hat. Ein weiterer Grund für seine neuerliche Anziehungskraft könnte sein, dass die in Anbetracht der Menschheitsgeschichte relativ junge Idee des Staats tatsächlich (noch) nicht der Natur des Menschen entspricht. Diese These jedoch ernsthaft zu prüfen, wäre eine Aufgabe, die an dieser Stelle nicht geleistet werden kann. Sie darf – im Hinblick auf die Geistes- und Politikwissenschaften, die dieser Aufgabe sich historisch annahmen und weiterhin annehmen sollen – allerdings kaum staatliche Förderung erwarten.


 

Literatur:

Brian Barry: You Have to Be Crazy to Believe It. In: Times Literary Supplement, Band 28, 25.10.1996.

Gerald Allan Cohen: Self-Ownership, Freedom, and Equality. Cambridge: University Press, 1995.

Gerald Allan Cohen: Self-Ownership and the Libertarian Challenge. In: Times Literary Supplement, Band 29, 8.11.1996.

Thomas Hobbes: Vom Bürger. Vom Menschen. Hrsg. von G. Gawlick. Hamburg: Felix Meiner, 1959.

Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates. Hrsg. von Iring Fetscher. Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 1991.

John Locke: Two Treatises of Government. Hrsg. von Peter Laslett. Cambridge: University Press, 1960.

Robert Nozick: Anarchy, State, and Utopia. New York: Basic Books, 1974.

Michael Otsuka: Self-Ownership and Equality: a Lockean Reconciliation. In: Philosophy and Public Affairs, Winter 1998.

John Rawls: A Theory of Justice. Oxford: University Press, 1999.


Anmerkung: Die englischen Zitate wurden vom Autor frei übersetzt.


 

1 Vgl. die Titelgeschichten und Leitartikel zum Thema in WoZ, NZZ am Sonntag, Beobachter, ZEIT usw., die in den letzten Wochen und Monaten erschienen sind.
2
1845 erschien sein Opus magnum «Der Einzige und sein Eigentum», das dem Individuum und nur dem Individuum verpflichtet ist und jedweden Kollektivismus, und sei er noch so gut gemeint oder scheinbar «legitim», als unmoralisch ablehnt.
3
Ein wichtiger Bestandteil des Libertarismus ist die Charity, also die Grosszügigkeit, Freiwilligkeit und gegenseitige Hilfe ohne staatliche Verordnung. Ein Gedanke, der sich augenfällig im Sponsoring amerikanischer Universitäten durch Wirtschaftsunternehmen, aber auch durch grosszügige Spenden an Wohlfahrtsorganisationen oder Individuen manifestiert.


Werner Kieser
ist ehemaliger Unternehmer (Kieser Training), studierter Philosoph und Wissenschaftshistoriker. Er lebt in Zürich und Lü.

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