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Globales Europa – «Zum ewigen Kant»

Kants Gedanken beeinflussen das philosophische Denken bis heute. Dass die Erkenntnistheorie, die Ethik und schliesslich auch die Ästhetik im 21. Jahrhundert von ihm profitieren, haben die Beiträge der vorangegangenen Ausgaben der «Schweizer Monatshefte» gezeigt. Mit einer Analyse der Aktualität des Kantschen Blicks auf die politischen Weltzusammenhänge und der Frage, wie seine Vision praktisch umgesetzt werden kann, schliesst unsere Reihe zu Kant. Die europäische Einigung dient dabei als Vorbild für eine globale Staatenföderation.

In seiner Schrift «Zum ewigen Frieden» von 1795 durchdenkt Kant zwei Möglichkeiten, wie der Kriegszustand zwischen Staaten überwunden werden kann. Die erste ist ein Föderalismus freier Staaten oder ein Friedensbund. Die zweite Möglichkeit ist eine Weltrepublik. Kant macht hier eine scharfe Unterscheidung. Während in einer Föderation jeder Mitgliedstaat seine Souveränität behält, gibt es in einem internationalen Staat nur einen einzigen, globalen Souverän.

Kant beurteilt Souveränität in der auch bei Hobbes und Rousseau vorherrschenden Tradition: Ein Souverän ist eine Person oder eine Gruppe von Personen mit der obersten politischen Autorität innerhalb eines bestimmten Territoriums. Seine Autorität ist ungeteilt, beinahe unbegrenzt, ohne externe Kontrolle und dehnt sich auf die allgemeine Anerkennung, Interpretation und Vollstreckung von Gesetzen aus. Wesentlich für Kants Begriff der Souveränität ist, dass politische Autorität durch Gesetze ausgeübt wird. Ohne Gesetze können Personen zwar andere ihrem Willen unterwerfen, aber ohne gesetzliche Rechte und Pflichten kann dies nicht als Souveränität oder politische Autorität gelten. Regieren ohne Regeln muss immer noch zum – dem Rechtszustand entgegengesetzten – Naturzustand gezählt werden.

Idealerweise bleibt die Souveränität in einer republikanischen Verfassung beim Volk. Dieses erlässt durch Repräsentanten Gesetze und delegiert die exekutive und judikative Autorität an Regierung und Richter. Die Verfassungen, die die Entscheidungsmacht – auch die über Krieg und Frieden – nicht beim Volk belassen und deren exekutive oder judikative Autorität nicht vom Souverän delegiert ist, sind despotisch. Eine Verfassung ist damit entweder republikanisch oder despotisch. Eine dritte Form gibt es nicht. Selbstverständlich wollte Kant die Republik und nicht den Despotismus stark machen. Doch welche Idealform der Republik bevorzugt er? Einen Friedensbund freier Republiken oder eine Weltrepublik?

Kant verlangt im zweiten Artikel der Schrift «Zum ewigen Frieden», dass das internationale Recht auf einer Föderation freier Staaten gründen soll. Trotzdem schliesst der Artikel mit dem lautstarken Ruf nach einer Weltrepu-blik: «Für Staaten im Verhältnisse untereinander kann es nach der Vernunft keine andere Art geben, aus dem gesetzlosen Zustande, der lauter Krieg enthält, herauszukommen, als dass sie ebenso wie einzelne Menschen ihre wilde (gesetzlose) Freiheit aufgeben, sich zu öffentlichen Zwangsgesetzen bequemen und so einen (freilich immer wachsenden) Völkerstaat (civitas gentium), der zuletzt alle Völker der Erde befassen würde, bilden. Da sie dieses aber nach ihrer Idee vom Völkerrecht durchaus nicht wollen, mithin, was in thesi richtig ist, in hypothesi verwerfen, so kann an die Stelle der positiven Idee einer Weltrepublik (wenn nicht alles verloren werden soll) nur das negative Surrogat eines den Krieg abwehrenden, bestehenden und sich immer ausbreitenden Bundes den Strom der rechtscheuenden, feindseligen Neigung aufhalten, doch mit beständiger Gefahr ihres Ausbruchs.»

Die Spannung im Text ist begreiflich. Das höchste Ideal ist eine Weltrepublik, denn nur mittels eines Weltstaats mit einem einzigen, globalen Souverän kann die Menschheit das erreichen, was wirklichen Frieden garantieren kann: einen vollkommenen Rechtszustand. Dieser ist dann garantiert, wenn der Bereich äusserer Freiheit jedes einzelnen von dem aller anderen per Gesetz abgegrenzt ist und wenn es allgemeine Mechanismen gibt, die diesen Bereich schützen sowie Streitereien über vermeintliche Gesetzesbrüche rechtlich beilegen können.

Einer Staatenföderation gelingt es jedoch nicht, diesen vollkommenen Rechtszustand zu erreichen. Die bindende Rechtskraft, die Streit zwischen den Staaten schlichten kann, ist nicht mit der Souveränität eben dieser Staaten zu vereinbaren, da jeder Staat ja seinen eigenen Souverän besitzt. Augenfällig wird dieser Widerspruch, wenn wir uns vorstellen, dass sich die Staaten dieses Bundes internationalem Recht unterstellen und ein internationales Gericht in Kraft setzen, um so Konflikte zwischen den Staaten gerichtlich lösen zu können. Am Ende sind Streitigkeiten darüber denkbar, ob ein bestimmter Streit unter internationale oder nationale Gerichtsbarkeit fällt. Ist es der internationale Gerichtshof, der hierüber zu entscheiden hat, dann trifft er alle Metaentscheidungen selbst, setzt sich dabei allerdings über jegliche nationale Ansprüche hinweg. Entscheiden hingegen die nationalen Gerichte, dann kann das internationale Gericht Streitigkeiten immer nur insoweit lösen, als die relevanten nationalen Autoritäten der beteiligten Staaten seine Entscheidungskraft und Autorität anerkennen.

Eine Föderation freier Staaten muss also einige Rechtsverhältnisse – namentlich die zwischen Souveränen und die zwischen internationalen und nationalen Autoritäten – ungeregelt und unkontrolliert lassen. Aber das ist immer noch viel besser als der reine Naturzustand, in dem alle Verhältnisse ungeregelt bleiben. Ich bezeichnete dies als halbjuridischen Zustand: ein Zustand, der insofern rechtlich geregelt ist, als jede Person einem Souverän unterworfen ist und dabei mit den anderen, die auch diesem Souverän unterworfen sind, in einem wohlgeordneten Verhältnis steht. Rechtlich ungeregelt ist der Zustand dagegen insofern, als Personen verschiedenen Souveränen unterworfen sind und dadurch eben auch nicht mit den anderen Souveränen in einem geregelten Verhältnis stehen können.

Wilde gesetzlose Freiheit

Wenn Kant jedoch einen vollkommenen Rechtszustand als moralisch höherstehend beurteilt als einen halbjuridischen, warum kennzeichnet er jenen dann nicht auch als den unzweideutig besseren? Einen möglichen Grund enthält die zitierte Passage: Staaten «wollen durchaus nicht» «ihre wilde (gesetzlose) Freiheit aufgeben [und] sich zu öffentlichen Zwangsgesetzen bequemen». Weil der Weg hin zu einem Weltstaat für die absehbare Zukunft versperrt war, schien es Kant wichtig, das zwar weniger moralische, dafür aber viel realistischere, letztlich das bestmögliche Ideal des halbjuridischen Zustands zu entwickeln: eben das Ideal einer friedlichen Föderation freier Staaten.

Denken wir heute, nach über 200 Jahren, über Kants Argument nach, bemerken wir zwei signifikante Mängel. Zum einen sah Kant keine mittlere Möglichkeit zwischen den Extremen. Entweder gehört die oberste politische Entscheidungskompetenz einem einzigen Weltsouverän oder sie gehört territorial unterschiedenen nationalen Souveränen. Zum anderen lässt Kant wirtschaftliche Faktoren fast völlig ausser acht. Und doch beeinflussen sie, viel offener und kontrollierbarer als er glaubt, sowohl die Politik und die politischen Grundsätze von Staaten als auch das Wohlergehen und die Ambitionen der Menschen. Auf diese zwei Mängel möchte ich im folgenden näher eingehen.

Souveränität kann nur als absolute Souveränität gedacht werden. Mit dieser These steht Kant in der Tradition so angesehener Denker wie Thomas von Aquin, Dante, Marsilius, Bodin, Hobbes und Rousseau oder auch John Austin aus dem vergangenen Jahrhundert. Alle fordern die Absolutheit der politischen Autorität, das heisst diese Autorität muss unbegrenzt und ungeteilt sein. Das Argument geht so: Stellen wir uns ein Organ A (eine Person oder eine Gruppe) vor, das politische Autorität ausübt, die auf irgendeine Weise beschränkt ist. Wer besitzt dann die Autorität, die beurteilt, ob A innerhalb seines Bereiches agiert? Bleibt diese Entscheidung bei A, dann ist As Autorität tatsächlich unbegrenzt, denn A hat die Entscheidungskompetenz, sich selbst als für wirklich alles zuständig zu erklären. Hat jedoch ein anderes Organ, B, diese Kompetenz, dann besitzt A überhaupt keine eigenständige Entscheidungskompetenz, denn jegliche Entscheidung hängt immer auch von Bs Einwilligung ab. Um den echten Souverän ausfindig zu machen, müssten wir die Linie der Entscheidungskompetenz von A zu B und vielleicht noch weiter verfolgen. Am Ende kommen wir möglicherweise zu einem Organ, das über seine eigene Entscheidungskompetenz bestimmen kann – und somit über die aller Organe. Diese Person wäre schliesslich der Souverän. Möglich wäre auch ein Zirkel: mehrere Organe, die sich gegenseitig in ihrer Entscheidungskompetenz einschränken. Das wäre der Naturzustand. Ein Zustand, in dem es kein verbindliches Mittel gibt, das Streit zwischen diesen Organen schlichten kann.

Diese einleuchtende Argumentation stützt zwar den Absolutheitsanspruch von Souveränität, jedoch wurde er von einer schlichten historischen Tatsache einfach beiseite geschoben. Systeme, die auf einer eindeutigen Gewaltenteilung basieren, erhalten sich nun schon über lange Zeiträume. Was theoretisch unmöglich war, funktioniert in der Praxis ziemlich gut. Die Sicht der Praxis zeigt uns, dass eine konstitutionelle Demokratie viel überstehen kann und eine robuste Rechtsordnung besitzt.

Dies gilt auch für die vertikale Dimension. Wir gehen nicht länger davon aus, dass in einer regional unterteilten Gesellschaft die oberste politische Kompetenz unbedingt im Zentrum liegen muss. Die Möglichkeit, in der Praxis eine vertikale Gewaltenteilung zu schaffen, zeigt, dass Kant – was im Licht der für ihn damals verfügbaren, begrenzteren historischen Erfahrung, verständlich ist – mit einem falschen Gegensatz operiert. Wir können die Gefahr eines seelenlosen Despotismus, die Kant mit einer Weltregierung verbunden sieht, wie auch die Gefahr jederzeit ausbrechender kriegerischer Neigungen vermeiden , die er mit einer freiwilligen Verbindung souveräner Staaten assoziiert. Denn es gibt ein vermittelndes Paradigma, auch wenn es in Kants Augen keine Option war. Nämlich ein mehrschichtiges System, in dem die letzte politische Autorität vertikal aufgeteilt ist. Dabei würde es zwar eine Weltregierung mit Zentralorganen und bestimmten legislativen, exekutiven und gerichtlichen Funktionen geben. Aber gleichzeitig gäbe es kleinere politische Einheiten – wie die Europäische Gemeinschaft, Grossbritannien, Schottland und die Stadt Edinburgh –, deren regierende Organe auch oberste politische Entscheidungskraft über ihre inneren Angelegenheiten und ihre Relation mit den verschiedenen anderen Einheiten hätten. Die Existenz vieler unabhängiger politischer Einheiten auf verschiedenen Ebenen reduziert die Gefahr des Despotismus entscheidend, denn sie kontrollieren sich gegenseitig in einem genügendem Mass. Wenn sich eine politische Einheit als tyrannisch und repressiv herausstellen sollte, ist garantiert, dass andere, durchorganisierte politische Einheiten über, unter oder auf derselben Ebene dem Bedrohten Hilfe leisten und ihn schützen sowie den Missbrauch veröffentlichen und falls nötig, die Diktatoren bekämpfen können.

Föderal und vertikal

Drei Paradigmen globaler Ordnung liegen vor uns. Das erste ist Kants zentralisiertes Paradigma eines einzigen Staates, in dem die politische Autorität in einer – idealerweise repu-blikanischen – Weltregierung konzentriert ist. Das zweite ist Kants assoziatives Paradigma souveräner Territorialstaaten, das die politische Autorität auf – wiederum idealerweise republikanische – nationale Regierungen überträgt. Das dritte ist schliesslich mein genuin föderales Paradigma, in dem die Autorität vertikal auf – idealerweise republikanische – Regierungen und auf mehrere Ebenen verteilt ist. Da diese Autorität ungefähr gleichmässig auf die Ebenen verteilt wäre, würde eine so überwältigende Dominanz verhindert, wie es sie im Moment auf der Ebene der Staaten gibt. Die Zahl der Ebenen müsste nicht überall auf der Welt die gleiche sein. Es spielte am Ende keine Rolle, ob sich zum Beispiel Luxemburg auf derselben, auf einer niedrigeren oder auf einer höheren Ebene als Patagonien befände. Allerdings wäre es schwierig, eine politische Weltkarte anzumalen, wenn keine territorialen politischen Einheiten eindeutig wichtiger wären als die, aus denen sie sich jeweils zusammensetzen würden oder als die, zu denen sie jeweils beitrügen. Auch die politischen Loyalitäten wären vielfältiger. Viele Menschen würden wahrscheinlich eine Vielzahl quasipatriotischer Gefühle für ihre verschiedenen ineinander verschachtelten politischen Einheiten entwickeln. Vorstellbar wäre auch, dass manche ein vorherrschendes Zugehörigkeitsgefühl besitzen werden, ein Edinburgher könnte sich etwa hauptsächlich als Schotte fühlen, andere sähen sich in erster Linie als Briten, als Europäer, als Edinburgher oder als Weltbürger. Offensichtlich würde es keiner politischen Einheit gelingen, eine Mehrheit ihrer Bürger so zu mobilisieren, dass sie um ihre Ehre oder ihre territoriale Expansion kämpfen. Differenzen zwischen politischen Einheiten würden auf eine gesetzliche Weise geregelt, und am Ende könnte garantiert werden, wonach Kant strebte: ewiger Friede.

Zum Schluss seiner Analyse des assoziativen Modells, folgert Kant, dass ewiger Friede durch die freie Assoziation unabhängiger Staaten möglich sei, obwohl die Verbindung nie gegen einen erneuten Ausbruch «rechtsscheuender, feindseliger Neigungen» abgesichert wäre. Die Hoffnung auf ewigen Frieden mittels einer freien Assoziation unabhängiger Staaten ist realistisch, wenn die Staaten oder wenigstens die meisten, republikanisch und damit so organisiert sind, dass sie die Beistimmung der Staatsbürger dazu erfordern, ob Krieg sein solle oder nicht. Heute erfüllen wenige Staaten diese Forderung. Kants alternatives Paradigma eines Weltstaats erscheint heute genauso unrealistisch und unerwünscht wie zu seiner Zeit. Es lohnt sich also, das dritte Paradigma daraufhin zu untersuchen, ob es bessere Aussichten auf ewigen Frieden anzubieten vermag.

Um die relativen Vorteile meines genuin föderalen Paradigmas im Vergleich zu Kants zwei extremen Alternativen zu beurteilen, müssen wir untersuchen, ob die vorgeschlagene vertikale Aufteilung der politischen Autorität auf einer globalen Skala praktikabel ist und wie wir heute friedlich zu dieser Weltordnung gelangen können. Das beste historische Modell, das wir hierfür haben, ist die gegenwärtige Europäische Union sowie der Prozess der europäischen Einigung seit dem zweiten Weltkrieg, der letztlich ihr Auslöser war. Diese Erfahrungen machen deutlich, dass wirtschaftliche Faktoren von entscheidender Wichtigkeit für die Verwirklichung des föderalen Paradigmas waren. Tatsächlich mögen sie für den Erhalt der Kantschen Assoziation freier Staaten noch wichtiger sein als für den Erhalt der föderalen Verbindung. Bis vor kurzem war die in Europa erreichte Einigung hauptsächlich eine ökonomische, und ihre grösste Motivation war die Hoffnung auf ökonomische Gewinne. Doch um erfolgreich mit den potentiell überlegenen Rivalen wie den USA, Russland, Japan und anderen im Entstehen begriffenen ökonomischen Kräften in Asien konkurrieren zu können, sind diese Gewinne noch dringender geworden.

Alles wird einfacher

Der Prozess der europäischen Einigung hat sich kürzlich von seiner ersten Phase der wachsenden ökonomischen Beziehungen zu einer zweiten Phase bewegt. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass immer mehr Entscheidungen über gemeinsame, regionale Belange gefällt werden. Die Gewinne der zweiten Phase verstärken die der ersten, indem sie verschiedene damit im Zusammenhang stehende, gemeinsame Vorteile vergrössern und stabilisieren. Die ökonomische und politische Einigung Europas tendiert dazu, vieles zu vereinfachen: das Reisen, das Gründen von Interessenverbänden und wissenschaftliche Kooperation über Grenzen hinweg, genauso wie den Zugang zu Informationen, Kunst, Kultur und Unterhaltung. Auch wird die Zusammenarbeit im Vollzug der Gesetze erleichtert. Die Einigung reduziert die Wahrscheinlichkeit von Kriegen in Europa. Ausserdem hat sie eine teilweise Entmilitarisierung mit erheblichen Einsparungen an Menschenleben und Staatskosten zur Folge. Schliesslich erhöht sie das politische, militärische und wirtschaftliche Gewicht der Europäer in der Welt.

Um den Erfolg der europäischen Einigung als Modell für das genuin föderale Paradigma zu beurteilen, müssen wir auf vier ergänzende, nicht sofort offensichtliche Merkmale eingehen. Zwar werden diese von Politikern ignoriert, dennoch sind sie ausschlaggebend für den Erfolg. Das erste dieser Zusatzmerkmale betrifft die Schaffung eines unabhängigen und wirklich demokratischen Organs supranationaler Entscheidungskraft. Dieses soll der zentralen Regierungsriege von Ministern und Beamten gegen-übergestellt sein. Beamte, die nicht mehr unmittelbar in die demokratische Bewegung eingebunden sind, entwickeln leicht bürokratische Interessen für sich selbst, sind schnell korrupt, verschwenderisch und verfolgen immer weniger die Interessen der europäischen Bürger. Ihnen fehlt ausserdem das Prestige und die Unabhängigkeit, um gemeinsame Lösungen und gezielte Aktionen gegen unwillige nationale Regierungen durchzuziehen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass sie allen europäischen Bürgern gleich entgegenkommen. Deshalb ist eine finanziell und politisch unabhängige europäische Regierung wünschenswert, samt einer Legislative, einer Exekutive und einer Judikative. Diese Institutionen existieren zwar im Ansatz, jedoch sind sie immer noch finanziell zu schwach und ihr politischer Einfluss zu indirekt. Zum Beispiel könnte das Europäische Parlament deutlich gestärkt werden, wenn es sich statt aus nationalen Delegationen aus Mitgliedern zusammensetzen würde, die über alle Grenzen hinweg von allen Europäern auf der Basis proportionaler Repräsentation gewählt werden könnten. Diese Regierungsinstitutionen sollten sich ausschliesslich mit transnationalen Dingen beschäftigen. Alle anderen Angelegenheiten sollten im Interesse von Verschiedenheit, Vielfalt und wirklicher demokratischer Kontrolle dezentral gesteuert bleiben.

Das zweite Merkmal ist eine Dezentralisierung der politischen Entscheidungsfindung innerhalb der europäischen Staaten. Der vereinheitlichende Einfluss der europäischen Einigung kann dadurch zugunsten von Pluralismus und Vielfalt ausgeglichen werden und die Menschen können die sie bestimmenden Lebensumstände grösstenteils selbst gestalten. Die Parameter unserer sozialen Welt sollten jeweils von denen, die sie betreffen, gestaltet werden: lokale Parameter von Einheimischen, nationale Parameter von den Bürgern des jeweiligen Landes und europäische Parameter von allen Bürgern Europas.

Drittes Zusatzmerkmal ist ein starker institutioneller Einsatz für Menschenrechte. Das heisst natürlich auch für das Recht auf politische Mitwirkung und insofern für das, was die ersten zwei Merkmale beinhalten.

Das vierte wichtige Merkmal ist die feste institutionelle Verpflichtung, sich für ökonomische Gerechtigkeit einzusetzen und echte Armut auszurotten. In der jetzigen Europäischen Union ist das nicht unbedingt ein Anliegen, auch wenn es im Zusammenhang mit der Osterweiterung wichtiger werden mag. Es ist dennoch wichtig für die Beziehungen Europas mit dem Rest der Welt, vor allem wohl mit Afrika, und auch für die zukünftigen globalen Institutionen, für die die Europäische Union Modell steht. Es wäre ein moralisches Desaster, wenn die gewonnene Stärke eines vereinigten Europa dazu benutzt würde, armen afrikanischen Staaten noch erdrückendere Handelsbedingungen aufzuerlegen oder die Untertänigkeit afrikanischer Regierungen gegenüber europäischen Interessen durch politischen und wirtschaftlichen Druck oder Bestechungen irgendeiner Art weiter aufrechtzuerhalten.

Dieser vierte Punkt enthält auch die historische Voraussetzung für den wirklichen Erfolg der europäischen Einigung: der am Pro-Kopf-Einkommen gemessene ökonomische Status der miteinbezogenen Länder ähnelt sich im grossen und ganzen. Ohne diese Übereinstimmung wäre die Einigung viel schwieriger gewesen. Denn die Verteilung gemeinsamer Gewinne wäre weniger absehbar und weniger gleichmässig gewesen. Für ärmere Länder ist die Integration eher von Nutzen, da ein Ansteigen von grenzüberschreitendem Handel sowie Mobilität das Lohngefälle verringert. Ausserdem verstärkt die wachsende Zusammenarbeit die moralische Forderung nach Entwicklungshilfe für die ärmsten Regionen.

Vernünftig statt reich

Europa stellt mit seiner Erfahrung ein vernünftiges Modell dar, wie eine föderale Welt aussehen könnte und wie sie friedlich, Schritt für Schritt, vom aktuellen Zustand aus, erreicht werden könnte. Das grösste Hindernis ist die mangelnde Motivation, besonders der reicheren Staaten und Regionen. Die zwei grossen Vorbedingungen für die Einigung sind auf der globalen Ebene nicht erfüllt. Die internationalen wirtschaftlichen Ungleichheiten sind gewaltig, und das Pro-Kopf-Einkommen kann Unterschiede von 100:1 erreichen. Ausserdem hat die Welt als Ganzes nicht das Problem eines äusseren Konkurrenten. Gibt es also doch nur wenig realistische Hoffnung auf «ewigen Frieden» im Rahmen des föderalen Paradigmas?

Die Antwort hängt davon ab, ob die reicheren und mächtigeren Staaten wie die USA, Europa und Japan und ihre regierenden Eliten genügend Anreize bekommen, um die Einigung voranzutreiben. Wahrscheinlich werden die ärmsten Völker am meisten von der globalen Einigung profitieren. Das wäre ein moralischer Anreiz für die reicheren Staaten, denn die Misere der Armen der Welt würde unglaublich erleichtert. Die erschreckend weit verbreiteten und heftigen Mängel in Ernährung, Gesundheit und Bildung könnten gemildert werden. Aber dieser moralische Anreiz allein wird keine Wirkung zeitigen. Ob die Einigung den reicheren Staaten wirtschaftlichen Nutzen bringen wird, kann zumindest bezweifelt werden. Sie würde auf jeden Fall den relativen Anteil der reicheren Staaten am Weltprodukt verkleinern, und dies würde – auch wenn das Weltprodukt insgesamt zunähme – zu eine Verkleinerung ihrer politischen Macht führen.

Ich glaube, dass es für die reichen und wohlhabenden Staaten irrational wäre, sich der globalen Einigung zu widersetzen. Das Anwachsen der Weltbevölkerung und vor allem die immer schnellere Entwicklung neuer Technologien erhöhen das Ausmass, in dem ein Ereignis innerhalb eines nationalen Gebiets die Menschen woanders betrifft und gefährdet. Offensichtliche Beispiele dafür sind Umweltverschmutzung und Raubbau, die unsere Gesundheit und Lebensqualität auf signifikante Art und Weise schädigen. Aber noch wichtiger sind die weniger sichtbaren Gefahren grosser Katastrophen. Jene, die mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen und Unfällen zusammenhängen, sind dabei nur die dramatischsten. Solche Desaster überschreiten leicht nationale Grenzen. Bleibt die Verantwortung für den Schutz vor solchen Desastern auf über 200 souveräne nationale Regierungen territorial verteilt, dann wird es fast gewiss, dass innerhalb einer Zeitspanne von 50 bis 100 Jahren ein solches auftreten wird. Weder ein einzelner noch eine Gruppe von Staaten kann sich unilateral gegen alle extern eingeleiteten katastrophalen Schädigungen ihrer Umwelt schützen.

Eine Analyse der nationalen Institutionen, Regierungen, religiösen Sekten, Kulturen und Emotionen, die zur Zeit in den Entwicklungsländern vorherrschen, könnte tatsächlich Angst erregen, aber eine Angst, die dann ein Grund wäre, diese Länder so arm und so zurückgeblieben zu halten wie möglich. Diese Reaktion ist sicher unangemessen. Vielleicht können wir den technologischen Fortschritt dieser Staaten bremsen, für immer stoppen können wir ihn nicht. Früher oder später werden alle in den Club der Staaten eintreten, die Massenvernichtungswaffen und Gentechnik besitzen. Einer nach dem anderen: China, Indien, Pakistan, Indonesien, die Philippinen, Vietnam, Nord Korea, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Nigeria, Iran, Irak, Ägypten, Algerien, Libyen. Geht der gegenwärtige Trend weiter, dann wird die gesamte Menschheit samt des entwickelten Westens innerhalb weniger Jahrzehnte unvorhersehbaren Gefahren gegenüberstehen. Den status quo beizubehalten hat vielleicht den relativen Vorteil, das Problem auf der Zeitskala nach weiter hinten zu verschieben.

Die globale Einigung dagegen hat einen viel grösseren Vorteil. Sie wäre bereits ein Teil der Lösung. Sie würde die Alphabetisierung vorantreiben und sozioökonomische Ungleichheiten innerhalb der Entwicklungsländer verringern. So würden diese Länder weniger anfällig für fundamentalistische Ideologien und autokratische Herrschaft. Die gegenwärtige geopolitische Konstellation offeriert eine einzigartige Gelegenheit, die gefährlichsten Technologien unter zentrale internationale Kontrolle zu bringen. Würden die mächtigsten Staaten versuchen, diese Kontrolle unilateral zu installieren, so würden sie leicht auf Widerstand stossen und auf Gewalt zurückgreifen müssen. Dieses Szenario ist moralisch nicht vertretbar und politisch nicht durchzusetzen. Es erscheint demnach zwingend, dasselbe Ziel multilateral anzugehen. Wir, die reichsten Gesellschaften, geben den Anspruch auf, dass all unser Reichtum allein uns gehört. Wir hören auf, unseren Handel mit dem Rest der Welt so zu betreiben, dass wir uns dahinter verschanzen und unseren Vorteil immer weiter ausbauen. Die übrigen Staaten müssen den Anspruch aufgeben, dass jeder Staat ein souveränes Recht hat, all die technischen Kapazitäten, die wir bereits besitzen, selbst zu entwickeln und zu kontrollieren.

Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass eine globale Einigung und ein damit einhergehender Rückgang nationaler Herrschaft in allen Entwicklungsländern, Regierungen, populär wäre. Wirtschaftliche Sanktionen, sogar militärische Intervention, wären zur Durchsetzung nötig. Meine Ansicht ist jedoch, dass die Verwirklichung zumindest moralisch und politisch praktikabel wäre. Für das unilaterale Einrichten eines Technikkontrollregimes gilt hingegen nicht einmal das. Solange die entwickelte Welt sich so gleichgültig gegenüber der Armut anderer Länder zeigt, wird es den Hardlinern in den Entwicklungsländern sehr viel leichter fallen, an die Macht zu kommen und so auch an ambitionierte Waffen und Technologieprogramme. «Nur mittels solcher Programme», werden sie zu ihren Landsleuten sagen, «sind wir eine potentielle Bedrohung für die Menschen in den reichen Ländern, und nur wenn wir eine Bedrohung für sie sind, werden sie uns ernstnehmen.»

Für unsere Enkel

Dies ist für mich das Hauptargument dafür, dass «ewiger Friede» mittels der globalen Einigung nach dem europäischen Modell föderalen Paradigmas erreicht werden kann. Die reichen und mächtigen Staaten haben genug vernünftige Gründe, um die globale Einigung voranzutreiben, haben sie erst einmal eingesehen, dass wir genauso wie die Armen ein Interesse daran haben, die Doktrin absoluter staatlicher Souveränität nach und nach abzuschwächen und in dem Wohlergehen der ganzen Menschheit ein verstärktes Anliegen sehen – auch wenn unser Interesse daran weniger unmittelbar ist als ihres. Wir wollen unseren Kindern und Enkeln eine Welt hinterlassen, in der sie sich sicher fühlen können. Der beste Weg dorthin ist es, die Völker und Regierungen der Entwicklungsländer von unserer Vision einer globalen Föderation zu überzeugen. In ihr würden sie Sicherheit, Respekt, politischen Einfluss und ausreichende materielle Versorgung geniessen können, ohne dass sie ihre eigenen Massenvernichtungswaffen haben müssten. Es ist keinesfalls eine ausgemachte Sache, dass unsere Regierungen tatsächlich anerkennen, dass wir diese vernünftigen Anreize haben. Akademiker und Intellektuelle müssen die relevanten moralischen und vernünftigen Motivationen für die globale Integration unseren Landsleuten und Regierungen verdeutlichen. Wenn wir damit Erfolg haben, wird der ewige Friede vielleicht möglich. Gelingt es uns jedoch nicht, werden es unsere Enkel mit viel grösseren Risiken und Gefahren zu tun haben als wir heute.

Der Artikel wurde von Anne Tilkorn aus dem Englischen übersetzt.

Thomas W. Pogge wurde 1983 im Fach Philosophie an der

Harvard University promoviert und ist zur Zeit Professor für Philosophie an der Columbia University in New York. 2002 erschien sein Buch «World Poverty and Human Rights», Polity Press (Blackwell).

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