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Vernunft ist keine Privatsache

Eine Verteidigung der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Medien

Vernunft ist keine Privatsache

Die Trennung des menschlichen Daseins in eine Sphäre der Privatheit und eine Sphäre des Öffentlichen – und mitnichten das Rad – ist die grossartigste und wirkmächtigste Erfindung der Menschheit. In ihr gründen die Idee der Vernunft, die Demokratie, der Rechtsstaat, die Legitimität des Geheimnisses und die Intimität.

Die über 2400 Jahre zurückreichende Trennung des Privaten und des Öffentlichen, die wie nichts anderes unser Alltagsleben auf unseren Hinter- und Vorderbühnen prägt, ist jedoch fragil: totalitäre Herrschaftssysteme in der Moderne bekämpften den Dualismus von Öffentlichkeit und Privatheit mit Netzwerken informeller Mitarbeiter, und unsere Spätmoderne unterminiert ihn mit der Privatisierung des Öffentlichen und der Vernetzwerkung der Menschen in social networks. Wie kommt es zu dieser Neujustierung? Um zu verstehen, was Privatheit und Öffentlichkeit bedeuten und wie sie aufeinander wirken, werfen wir einen Blick auf jene historischen Wellenbewegungen, die die grossartigste Erfindung hervorbrachten, und auf neuere Entwicklungen, die sie aushöhlen.

Von den alten Griechen…
Die Trennung des Privaten vom Öffentlichen geht auf das Athen des Perikles im 5. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung zurück. Beide Sphären, das Private wie das Öffentliche, beziehen sich hier auf unterschiedliche Lebensweisen: der Kern des Privaten wurde mit dem oikos, dem Landgut der besitzenden Bürger, gleichgesetzt, der Kern des Öffentlichen mit der agora, dem Stadtplatz Athens.

Das Private entspricht dem Reich der Notwendigkeit. In ihm vollzieht sich alles, was zur Reproduktion der Gattung unabdingbar ist: Arbeit, um zu essen, Herstellen, um sich zu schützen, und Geschlechtsverkehr, um sich zu vermehren. Im Reich der Notwendigkeit unterscheiden sich die Menschen wenig von den Tieren, die auch für ihre Reproduktion arbeiten müssen. Zumal Sklaven, Frauen, Kinder und Gesinde nur im Reich des Notwendigen leben, ist für die Griechen die Tyrannis im Privaten gerechtfertigt.

Dagegen gilt das Öffentliche als das Reich der Freiheit. Im Reich der Freiheit können alle zum Thema machen, was ihnen so wichtig erscheint, dass es über das Private hinaus auch das Gemeinwesen etwas angeht. Was alle etwas angeht, ist das Politische. Des Politischen bedarf es, weil die Menschen verschieden sind und dennoch ähnliche Interessen und gemeinsame Einsichten haben können. Ihre individuelle Verschiedenheit unterscheidet die Menschen von den Tieren (die nur im Reich der Notwendigkeit leben), und die Besonderheit der Gattung Mensch liegt in der Existenz einer Sprache, durch die sie voneinander lernen können. Damit sind die Grundlagen für den Dualismus von Öffentlichkeit und Privatheit geschaffen.

Im Reich der Notwendigkeit erfolgt die Reproduktion der Gattung, hier arbeitet der Mensch und stellt Dinge her, während er im Reich der Freiheit bloss kommuniziert und damit einen Sinn des Lebens und Vernunft (logos) schafft. Auf dieser Basis entstand die mächtigste nichtreligiöse Utopie der Menschheit: wenn die Menschen frei miteinander sprechen können, dann sind sie zur Vernunft fähig. Und wenn sie sich Einsichten anschliessen können, sind sie in der Lage, ihre Gesellschaft, ihre Geschichte und ihre Zukunft selbst zu bestimmen. Demgegenüber erscheinen die Tyrannis und die Oligarchie, insofern sie diesen Raum des Politischen verneinen, als barbarische Herrschaftsformen. Sie konstituieren die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit als Reich der Notwendigkeit.

Den Bürgern der Polis Athen erschien nun die Demokratie, im Sinne des Zusammenstimmens der vielen, als die einzig mögliche Form der Vergesellschaftung. Dieser säkularen Utopie verdanken wir ideengeschichtlich die wichtigsten Bürger- und Menschenrechte, die alle auf der Freiheit der Rede, der Medien und der Versammlung aufbauen. Gleichzeitig war jedoch bei den Griechen auch die Idee einer Balance zwischen den Reichen der Notwendigkeit und der Freiheit angedacht: indem der (zugangsberechtigte) Bürger im Reich der Freiheit seine Vernunft entwickeln kann, profitiert auch das Reich der Notwendigkeit von den Einsichten freien Denkens und Redens. Die Losungen der Vernunft werden von der agora in den oikos getragen, was eine Zivilisierung des Privaten bedeutet – auch wenn es weiterhin durch die natürliche Triebsteuerung des Gattungswesens Mensch beherrscht wird.

…zu Kant und den Aufklärern
Diese mächtige Utopie eines Ausgangs aus der «selbstverschuldeten Unmündigkeit» (Immanuel Kant) hat die Aufklärung im 18. Jahrhundert wieder aufgenommen. Die Aufklärungsphilosophie beerbt die klassische griechische Philosophie und macht dieselben Unterscheidungen zwischen dem Öffentlichen und dem Privaten. Die Aufklärungsbewegung ordnet dem Öffentlichen – dem freien Austausch der zugangsberechtigten Bürger – die Kultur und dem Privaten die Natur zu. Das Private wird weiterhin durch natürliche Affekte regiert, während zunehmend auch die als «natürlich» betrachteten Gesetze des Marktes in die Belange des Menschen eingreifen. Der Bürger tritt aus dieser naturhaften Privatheit hinaus, um am öffentlichen Austausch der Ideen teilzunehmen, bildet sich und kehrt in das Reich des Privaten und Privatwirtschaftlichen zurück, das auf diese Weise zivilisiert wird.

Das Öffentliche ist die Voraussetzung der Vernunft – und damit auch die Bedingung zur Einsicht in die Gesetze der Natur und die Gesetze der Gesellschaft. Um das Öffentliche – und damit die Bedingung der Vernunft – zu schützen, wird die moderne Gesellschaft um diese Öffentlichkeit herum aufgebaut. Die Bürger- und Menschenrechte sichern die freie Öffentlichkeit und die Privatheit, wobei der durch Verfassung, Gewaltenteilung und Öffentlichkeitsprinzip domestizierte Staat nur das tun darf, was allgemeiner Einsicht entspringt. Er darf den Menschen insbesondere weder in seiner öffentlichen Teilnahme noch in seiner Privatheit beschränken. Dies führt zur zwingenden Verbindung von Rechtsstaat und Demokratie, die die Tyrannei eines Fürsten ebenso zu verhindern hat wie die Tyrannei einer Mehrheit.

Dieser Bauplan der modernen Gesellschaft setzt voraus, dass die Freiheit des einzelnen die Freiheit der anderen nicht einschränkt. Das Private wird deshalb wie das Öffentliche mit Tugenden wie Respekt und Toleranz verknüpft, die in den Versammlungsöffentlichkeiten der Aufklärungsgesellschaften erarbeitet wurden. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Prinzipien des eigenen Lebens gestaltet werden, dass sie gemäss dem Kantschen Imperativ allgemeines Gesetz werden könnten und dass das öffentliche Wirken durch das Bestreben nach Universalität gegenüber Themen, die alle etwas angehen, und nach Objektivität gekennzeichnet sein soll. Hierzu sind Bildung und Kultur Voraussetzung. Die beiden Hochwertbegriffe sind es, an denen sich das bürgerliche Leben des 19. und 20. Jahrhunderts ausrichten wird. Sie sind seit der Aufklärung neben dem Rechtsstaat die «Systemvoraussetzungen» der Demokratie.

Die hohe Wertschätzung der Bildung und des mit ihr verbundenen Verantwortungsgrundsatzes prägt und befördert auch das klassische bürgerliche Leben der Schweiz des 19. und 20. Jahrhunderts. Es gliedert sich ebenfalls in Öffentlichkeit und Privatheit als zentrale Sphären des Lebens. Zwischen diesen beiden entfaltet sich die bürgerliche Geselligkeit mit ihrer Wertschätzung der Literatur, der Hausmusik, der bildenden Kunst, des Konzerts, des Theaters und des äusserst vielfältigen Vereinswesens. Während das Vereinswesen das Milizprinzip beförderte, diente die Kunst, insbesondere über die Literatur, der Darstellung von Leidenschaften und Affekten – also von Subjektinnerlichkeiten – in fiktionaler Form. In diese bildungsbürgerliche Geselligkeit muss der Nachwuchs, der zu diesem Zweck im humanistischen Gymnasium erzogen wird, sorgfältig eingeführt werden.

Diese Geselligkeit erscheint nur dann als möglich, wenn die Teilnehmenden ihre Natur, also ihre Affekte, sorgfältig kontrollieren und sich gemäss dem Kantschen Imperativ verhalten. Dies bedeutet auch, dass die Natur in Gestalt der Marktgesetze so weit zu bändigen ist, dass sie nicht zur Zerstörung dieser Geselligkeit führt – die bürgerlichen Clubs versuchen den die Geselligkeit gefährdenden ökonomischen Wettbewerb dadurch zu begrenzen, dass nur je ein Vertreter des gleichen Berufes Mitglied werden kann. Diese doppelte Beherrschung der Natur in Gestalt des Marktes und der Affekte kennzeichnet die bürgerliche Geselligkeit.

Hinter dieser Zwischensphäre der bürgerlichen Geselligkeit liegt der Bereich des Privatwirtschaftlichen. Privatwirtschaftliche Zwecke sollen als partikuläre Interessen weder das Öffentliche dominieren noch das Gesellige zerstören können. Hinter dem Privatwirtschaftlichen befindet sich schliesslich der Bereich des Intimen und Geheimen. Diese Sphäre ist in der Ära des Bürgertums sorgfältig geschützt und entsprechend tabuisiert. Das Intime zählt zum innersten Bereich des Privaten, es beherbergt die Affekte, die weder zum Öffentlichen noch zum Geselligen zählen sollen, und es ist der Gegenpol des Öffentlichen, das durch das Politische bestimmt wird. Hier soll auf der Basis des besseren Arguments das bürgerliche Recht entwickelt werden, das dem Freiheitsprinzip zu dienen hat, wonach die Freiheit des einen die Freiheit des anderen nicht ausschliesst, und gleichzeitig die Menschheit über Vernunft zu ihrem selbstbestimmten Glück führt.

Bürgerliche Medien
Diese revolutionäre Vorstellung einer freien Öffentlichkeit als Voraussetzung von Vernunft und Kultur konnte aus den Aufklärungsgesellschaften – etwa der 1763 im Aargau gegründeten Helvetischen Gesellschaft – nur über die Herstellung von Öffentlichkeit zum demokratischen Rechtsstaat führen. Flugblätter, Pamphlete, Lieder, Freiheitsbäume, Manifestationen, die Versammlungen der Schützenvereine und die Presse in Gestalt der Periodika der Aufklärungsbewegung und des sich nun politisierenden Zeitungswesens stellten diese Öffentlichkeit physisch und medial her.

Die klassischen Parteimedien hatten keine ökonomischen Interessen, sie sprachen den Staatsbürger an und verlängerten die Debatten in den Aufklärungssozietäten und im Parlament in den öffentlichen Raum. Nur dadurch konnten nationale Gesellschaften entstehen, in denen sich ein Gemeinsamkeitsglaube, also ein bürgerliches Nationalbewusstsein, auch zwischen Fremden entwickelt, die nun freilich als Bürger eine Rechtsgemeinschaft dergestalt bilden, dass sie Autoren der Gesetze sind, denen sie sich gemeinsam unterwerfen.

Die Besitzer dieser Medien waren bürgerliche Revolutionäre wie etwa Samuel Landolt, der 1838 das radikale «Posthörnchen» gründete, einen Ururvorgänger der heutigen «Aargauer Zeitung», dann Parteien, Vereine und auch Konfessionen. Mit dem Aufkommen der Werbung kamen die Forumsmedien dazu, wie etwa der «Tages-Anzeiger» 1893, die sich im Besitz von Verlegerfamilien befanden, die wiederum in ihre städtischen oder ländlichen Milieus bürgerlicher Geselligkeit eingebettet waren. Bei den privatwirtschaftlichen Pressetiteln mit Qualitätsanspruch ist das noch bis heute der Fall. Unter Einschluss des öffentlichen Radios in den 1930er Jahren und des Fernsehens in den 1950er Jahren bestand die medienvermittelte Öffentlichkeit der Schweiz bis in die 1970er Jahre aus parteinahen Zeitungen, Parteizeitungen und überparteilichen Forumszeitungen, die von Verlegerfamilien geführt wurden.

Erst spät, mit dem «Blick» im Herbst 1959 und mit «Le Matin» 1984, etablierte sich hierzulande die Boulevardpresse, die sich des Privaten direkt annahm und uns seither über die Gerichtsberichterstattung, die VIP-Hochzeit, über Lebenshilfe- und Castingserien, moralische Empörungsbewirtschaftung und Prominenzverwertung mit Human Interest versorgt. Freilich blieb diese Privatisierung des Öffentlichen gerade in der Schweiz auf diese Boulevardmedien beschränkt und behielt vorwiegend Unterhaltungscharakter.

Die ernstzunehmende politische Öffentlichkeit wurde durch die Partei- und Forumspresse, das Radio und das Fernsehen hergestellt. Erst die Entbettung dieser Medien aus ihren sozialen Herkunftskontexten machte sie zu Renditeunternehmen, die nicht mehr das Staatsbürgerpublikum, sondern den Medienkonsumenten ansprechen. Und durch die Dualisierung des Rundfunks in öffentliche und private Anbieter in den 1980er Jahren multiplizierte sich dieser Publikumsbezug. Dieser Prozess der Ablösung der Medien aus ihren Herkunftszusammenhängen fand erst in den letzten dreissig Jahren statt und führte zu einer mehr oder weniger starken Boulevardisierung aller Mediengattungen. Dadurch veränderten sich die Medieninhalte radikal.

Privatmedien
Das Intime, das Persönliche, Charaktermerkmale, Lebensstile sowie die Skandalisierung, Personalisierung und Konfliktstilisierung machen das Private deshalb öffentlich, weil die wichtigsten Träger öffentlicher Kommunikation, die Medien, privat geworden sind. Diese Privatheit unterscheidet sich jedoch von der bürgerlichen Geselligkeit grundsätzlich: die soziale Norm der Diskretion widerspricht direkt dem Geschäftsprinzip der dominierenden Boulevardformate in den Zeitungen, im Radio, im Fernsehen und auf Online-Newssites, die auf die mediale Verbreitung des Persönlichen und Intimen fixiert sind und damit gerade auf das, was nicht alle etwas angeht. In den Selbstoffenbarungssendungen des privaten Radios, in den Reality- und Talkformaten des privaten und öffentlichen Fernsehens wurde die private Selbstentäusserung im Öffentlichen vorbereitet, das nun den Selbstoffenbarungswettbewerb der nachwachsenden Generationen prägt. Damit verwischt die Unterscheidung zwischen den privaten Hinterbühnen unseres Lebens und den politischen Vorderbühnen.

Diese Verwischung bedeutet die Zurückdrängung des besseren Arguments und damit der Vernunft im öffentlichen Raum, weil immer mehr Privates und Intimes die Debatten um das Allgemeingültige beeinflussen. Das Private, mehr noch das aufgedeckte oder inszenierte intime Geheimnis des politischen wie des ökonomischen Personals, eignet sich nicht für eine öffentliche Debatte um das bessere Argument. Charakterdarstellungen, Charakterurteile, Skandalisierungen und Home-Storys kann man zur Kenntnis nehmen, aber man kann nicht vernünftig darüber streiten. Die Folge: das bessere Argument tritt hinter die Charaktermerkmale des medial präsenten Personals zurück. Indem die private Natur des Menschen das Öffentliche erobert, wird Überzeugung auf Basis von Argumenten durch Affekte für oder gegen jemanden ersetzt. Gleichzeitig dringt die Naturgesetzlichkeit des Marktes in die Freizonen bürgerlicher Geselligkeit ein, die Freizeitindustrie macht uns zu Konsumenten und viele zu unermüdlichen Netzwerkern des Selbstoffenbarungswettbewerbs um die neue Währung der «friends» in social networks.

Die Tabuisierung des Intimen im Öffentlichen hat an handlungsleitender Kraft verloren. Das Öffentliche wird schlicht zu dem, was allen zugänglich ist, und das Private wird zu jenem Bereich, den jeder und jede im Zuge des Offenbarungswettbewerbs noch zu verbergen trachtet. Die Normen, die das Private und Intime vom Öffentlichen trennen, verlieren ihre orientierungsstiftende Wirkung. Damit wird die Privatsphäre bzw. die Aufrechterhaltung des freiheitsversichernden Geheimnisses auf den Hinterbühnen fragil. Diese Durchdringung des Öffentlichen durch das Private zeitigt eine Fülle von Wirkungen, die einen gemeinsamen Nenner haben: die Erosion der Vernunft.

Die Erosion der Vernunft
Wie der deutsche Soziologe Georg Simmel zeigte, hat das Geheimnis eine Bedeutung für die Intensität von Beziehungen. Die Entstehung von Freundschaft etwa ist an wechselseitige Vertrautheit geknüpft. Die selektive Selbstoffenbarung bildet die Voraussetzung von Loyalitätsbeziehungen und sichert deren Stabilität durch das «Gleichgewicht des Schreckens» geteilter Geheimnisse. Vor diesem Hintergrund lässt sich die These vertreten, dass die «Tyrannei der Intimität» (Richard Sennett) in Gestalt der Erosion sozial definierter Privatheit in Beziehungslosigkeit und Anonymität umschlägt. Die verhaltensnormierende Kraft der massenhaften «indiskreten Geschwätzigkeit» in den Medien und in den social networks führt in dieser Perspektive auf paradoxe Weise zur Schwächung von Gemeinschaft, weil die Subjekte mit dem Verlust ihrer privaten Geheimnisse jener Ressource entbehren, deren selektive Offenbarung Freundschaftsbeziehungen von anonymen bzw. unverbindlichen Beziehungen unterscheidet.

Freilich erhöhen sich im stattfindenden Selbstoffenbarungswettbewerb auch die Selbstinszenierungsfähigkeiten der egozentrisch vernetzten Akteure. Im Narzissmusstress um friends verstärkt sich die Kompetenz zur Vorspiegelung. Anstelle der geheimnis- und dadurch beziehungslosen Gesellschaft verstärkt sich die geheuchelte Gemeinschaft im Netzwerk der «friends». Der Stress zur beständigen Bewirtschaftung der eigenen Statusseite bedeutet, dass die Welt über diese friends wahrgenommen wird. Über die Statuseinträge des Selbst im social network hinaus orientiert man sich über die like-Links an den Bezügen, die die friends gegenüber der Welt herstellen. Die «likes» der friends oder ihre «tweets» verbinden die Netzwerker zu Kurzvideos auf YouTube und zu Beiträgen in Rundfunk und Zeitungen, die im Modus des Geschmacksurteils empfohlen werden. Diese Links werden hinsichtlich ihrer Selbstdarstellungsqualität gesetzt und auch entsprechend interpretiert: dadurch wird die Welt über Geschmacksurteile wahrgenommen, die ihrerseits zur Darstellung der Charakterisierung des Selbst gesetzt werden. Egozentrische Netzwerke konturieren die Welt also unter emotionalen Bezügen zum Zwecke der Selbstinszenierung und beschränken die Welterfahrung auf diesen gemeinschaftlichen Horizont.

Die Renaissance des Privaten im Öffentlichen sorgt auch für eine Renaissance von Schicksalsmächten. Am augenscheinlichsten vollzieht sich dies in den Horoskop- und Ratgeberrubriken sowie in den zahllosen esoterischen Publikationen und in den quasi-therapeutischen Sendungen vorab des privaten Radios und Fernsehens. Von dort dringen esoterische Deutungsmuster in die human-interest-Berichterstattung ein, allein schon, weil mythisch-magische Erzählungen über das Fantasy-Genre die Populärkultur durchsetzt haben. Diese Entwicklung ist erstaunlich. Die Moderne zeichnete sich ja gerade dadurch aus, dass ihre Subjekte sich selbst als Produzenten sozialer Ordnung begriffen. Sie taten dies, indem sie in der Aufklärungsbewegung die Vernunft an die Stelle der «Vorsehung» setzten. Sukzessive verloren so alles erklärende religiöse Begriffe wie «Schicksal», «Vorsehung» und «Fügung» in der öffentlichen Kommunikation zugunsten von rationalen Ursache-Wirkungs-Erklärungen an Bedeutung. Religiöse Sinnstiftung wurde dagegen privat. Nun kehrt aber das Religiöse in Form des Esoterischen wieder in den öffentlichen Raum zurück und wird zu einer akzeptierten, sinnstiftenden Erklärung für den Gang der Welt und des eigenen Lebens.

Der Moralist ersetzt den Bürger
Durch die Flutung des Öffentlichen mit human interest über Prominente aller Schattierungen und durch die Selbst- wie Fremdvermarktung in Talk- und Reality-Formaten und im social network löst sich in der öffentlichen Kommunikation – das wäre der dritte Effekt – die Verbindung von Person, ihrer strukturellen Lage und ihrer jeweiligen Handlungssituation auf. Der ursprünglich sachverhaltsorientierte Diskurshabitus weicht dem emotionalen Moralisieren. In journalistischen Erzählungen und in den medienwirksamen Selbstinszenierungen der Akteure tritt der Bezug zu einer Welt realer Sachverhalte zurück, das Gewicht der Auseinandersetzung über die Normen der sozialen Ordnung verschiebt sich zur subjektnäheren Kategorie des moralisch Korrekten und zu Fragen der Identität. Damit erodiert die Auseinandersetzung mit Inhalten, weil sich der Fokus auf Charaktermerkmale und subjektive Motive verschiebt. Diese Neuformatierung der öffentlichen Kommunikation färbt uns die Welt anders ein und organisiert unsere Weltbezüge im Modus des Affektiven.

Die Fokusverschiebung der medienvermittelten Kommunikation auf das Moralisch-Emotionale führt zur Stärkung charismatischer Beziehungen in der Politik. Damit wird das politische Urteil der Bürgerinnen und Bürger durch Vertrauensdelegation an Charismaträger ersetzt, denen besondere Gaben zugetraut werden. Vertrauen in medienvermittelte Führungspersönlichkeiten basiert in erster Linie auf Emotionen und nicht auf ihrem Handeln mitsamt den Handlungsfolgen. Der politische Führer, der auf der Basis charismatischer Beziehungen Zustimmung erzielt, baut sich eine Gefolgschaft auf, die kein eigenes Urteil bildet. Für sie reduziert sich vielmehr das Politische auf Freund und Feind.

Schliesslich erhalten emotional aufgeladene Themen einen erhöhten Nachrichtenwert und haben deshalb bessere Karrierechancen in den Medien. Politischer Erfolg paart sich mit moralisch-emotional aufgeladenen Themenlandschaften, und diese sind primär mit Identitätsfragen verknüpft. Die Intimisierung des Politischen reduziert Gesellschaft auf Gemeinschaft und diese Gemeinschaft findet sich selbst in der Problematisierung des Fremden.

Die Vernunft bedarf der Verteidigung
Die Veröffentlichung des Privaten und die Privatisierung des Öffentlichen bescheren uns einen Siegeszug des Geschmacksurteils, eine Renaissance des Religiösen im Öffentlichen, eine emotionale Aufladung des Politischen mitsamt charismatischen Beziehungen und einen Siegeszug der Identitätspolitik. Kurz: die Tyrannei des Intimen und Subjektiven im Öffentlichen bringt uns um unseren Verstand.

Wir täten gut daran, uns wieder über die klare Trennung des Privaten und des Öffentlichen zu verständigen. Es gilt zivilisatorische Errungenschaften zu verteidigen. Hierzu gehört zuvorderst, dass die Demokratie von der sanften Gewalt des besseren Arguments lebt. In den Fluten des human interest und in der Emotionalisierung und Personalisierung des Politischen verliert diese sanfte Gewalt ihre Chance. Vernünftigkeit ist keine Privatangelegenheit. Dafür aber unsere intimen Affekte und Leidenschaften. Wenn wir diese veröffentlichen, verlieren wir beides: die Vernunft öffentlichen Debattierens und die Unvernunft unserer Affekte ersticken in Moralisierungswellen gegen abweichendes Verhalten. Das ist nicht das gute Leben.

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