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Neusprech im Bundeshaus

Über die Sprache der Bürokratie. Und was sie tarnt.

«In der Wohnung verlas eine sonore Stimme eine Zahlenstatistik, bei der es irgendwie um die Roheisenproduktion ging.
Die Stimme kam aus einer länglich-rechteckigen Metallplatte, die wie ein blinder Spiegel in die Wand zur Rechten eingelassen war. Winston drehte an einem Knopf und die Stimme klang gedämpfter, blieb aber dennoch verständlich.
Man konnte das Gerät (den sogenannten Teleschirm) zwar leiser stellen, aber ganz ausschalten liess es sich nicht.»

George Orwell, 1984

 

Orwells «Teleschirm» ist keine Fiktion. Es gibt ihn, im Medienzentrum des Bundeshauses. In jedem Büro jedes Journalisten steht ein rechteckiger Lautsprecher. Das Gerät lässt sich nicht abstellen. Es liest die Medienmitteilungen zwar nicht vor, die die Kommunikationsleute der Bundesverwaltung fabrizieren, kündigt sie aber zuverlässig an.

Dabei würden schon die stündlich im Mailkonto einschlagenden kommunikativen Salven völlig ausreichen, um zu garantieren, dass sich ein Bundeshauskorrespondent wie Orwells Romanfigur Winston Smith fühlt. Die Mitteilungen sind in einer eigenen Sprache verfasst. George Orwell nennt sie «Neusprech»; sie wurde entwickelt, um die «Vielfalt der Gedanken zu verringern». Weniger Vielfalt heisst immer auch weniger Widerstand. Weniger Widerstand gegen den Staat. Ziel des Neusprechs ist eine Orthodoxie der Gedanken. Das ist «Gutdenk». Alles andere ist «Deldenk», ein Verbrechen an der Doktrin der Regierung («Crimethink» im Original).

Neusprech ist heute Alltag. Wenn das Bundesamt für Strassen (Astra) schreibt, es arbeite an einer gesetzlichen Grundlage von «Steh-Rollern und Elektro-Rikschas», dann wird das natürlich nicht als Ausweitung der Regulierung vermeldet. Das Bundesamt will nur den «Charakteristika dieser neuartigen Fahrzeuge optimal» entsprechen. Dass diese Entsprechung auch darin bestehen könnte, diese Fahrzeuge aus der Regulierung auszunehmen, dem Können der Fahrer (oder ihrer Haftpflichtversicherung) zu vertrauen, ist kein Thema. Regulierung ist gut, Nichtregulierung ist schlecht. Immer. Neusprech tarnt die Ausweitung der Bürokratie und den fortschreitenden Zentralismus in der Schweiz.

Ein anderes Beispiel ist das «Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier». Ist die Speicherung von Gesundheitsdaten der Bevölkerung nicht höchst problematisch? Natürlich nicht. Das Bundesamt für Gesundheit sieht in der elektronischen Krankenakte vor allem Vorteile. Mit ihr sollen gemäss Mitteilung «die Qualität der Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert werden». Wer kann schon gegen «Qualität» und «Effizienz» sein? Neusprech wirkt wie eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. Das Bundesamt produziert darum schon vor der Beschlussfassung des Parlamentes fünf Videofilme in je drei Sprachen, die den gläsernen Bürger als Meilenstein in der Weiterentwicklung des Schweizer Gesundheitswesens feiern. Die Grundlage des Vorhabens bildet nicht ein konkreter Verfassungsauftrag, sondern ein Strategiepapier, das der Bundesrat am Parlament vorbei verabschiedet hat.

 

Fehlende Rechtsgrundlagen

Ähnlich ging der Bundesrat auch bei der Raumplanung vor. Was einst als Rahmengesetzgebung vorgesehen war, ist längst zur zentralistischen Detailplanung weit ab von den eigentlich dafür zuständigen Gemeinden geworden. Mittel zu diesem Zweck war ein in bestem Neusprech «Raumkonzept Schweiz» betiteltes bürokratisches Monstrum. Fragte man sich 2001 noch, ob man für eine derart weitgehende Planung eine Gesetzes- oder gar Verfassungsgrundlage brauche, spielte das fünf Jahre später keine Rolle mehr. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die Konferenz der Kantonsregierungen und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie der Schweizerische Städteverband (SSV) und der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) beschlossen im Mai 2006 ohne Rechtsgrundlage, ein solches Konzept zu erarbeiten. Die Arbeiten einer umfangreichen Projektorganisation dauerten sechs Jahre. Aber die haben sich gelohnt, wie die Konferenz der Kantonsregierungen frohlockt: «Sie [die oben aufgezählten Organisationen] haben sich damit erstmals in der Schweizer Geschichte auf eine gemeinsame Vorstellung darüber geeinigt, wie sich die Schweiz räumlich entwickeln soll.» Über die Köpfe derer hinweg, die in diesem Raumkonzept leben müssen, wäre hier anzufügen. Aber das ist natürlich Deldenk.

Derselbe Text gesteht weiter unten immerhin verschämt ein, dass dem Papier eine Rechtsgrundlage fehle und es darum rechtlich unverbindlich sei. Beim federführenden Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) findet man dieses Eingeständnis nicht. In Neusprech fehlen vermutlich die Wörter dafür. In der Realität wirkt das Raumkonzept sowieso wie ein Gesetz, weil die Richtpläne für die Raumplanung der Kantone dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen sind. Dabei will der Bundesrat das Konzept direkt anwenden. So wird das Raumkonzept zu einem Gesetz, das nie vom Gesetzgeber abgesegnet wurde, geschweige denn einem fakultativen Referendum unterstand.

Das führt zur nächsten Beobachtung. Gemäss dem «Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz» (RVOG) handeln Bundesrat und Bundesverwaltung «auf der Grundlage von Verfassung und Gesetz». Schön. Wer bei der Verwaltung zurückfragt, was denn die Rechtsgrundlage für die eben erst auf die Medien abgefeuerte Hurra-Meldung sei, stiftet vor allem eines: Verwirrung. «Das hat noch niemand gefragt», wunderte sich kürzlich ein Bundeskommunikator mit entwaffnender Ehrlichkeit. Und wer dann sogar noch erfahren möchte, inwiefern die Handlung der Bundesverwaltung zweckmässig und wirtschaftlich sei (wie es das RVOG ebenfalls vorschreibt), macht sich endgültig unbeliebt. Allein die Frage ist ein Verbrechen gegen das Denken der Bürokratie. Deldenk.

 

Blankochecks für Bundesämter

Nehmen wir die «Agglomerationsprogramme» des Bundes. Damit werden «Verkehrsinfrastrukturen» (damit sind neusprechlich Verkehrsbehinderungsstrukturen immer mitgemeint) in 36 Agglomerationen und Städten nach offizieller Lesart «verbessert». «Sie zielen darauf ab, Siedlung und Verkehr koordiniert zu planen sowie die verschiedenen Verkehrsmittel in urbanen Gebieten besser aufeinander abzustimmen.» Klingt sehr gut. Gutdenk. Das kostet 1,68 Milliarden Franken (ab 2015). Wo es Geld zu holen gibt, da stehen die Profiteure Schlange: Beim zuständigen Bundesamt wurden Projekte für zwanzig Milliarden Franken eingereicht. Man könnte jetzt fragen, was deren Ausarbeitung in den Verwaltungen von Kantonen und Städten in externen Beratungsbüros die Steuerzahler zusätzlich zu den 1,68 Milliarden Franken gekostet hat. Doch das ist wieder Deldenk. Auf die Frage nach der gesetzlichen Grundlage gibt das Bundesamt Artikel 1 des Raumplanungsgesetzes an, der in allgemeiner Form die Ziele des Gesetzes umschreibt. Ganz wohl scheint es den Beamten damit allerdings nicht zu sein, denn sie kündigen gleichzeitig an, bei der nächsten Revision des Raumplanungsgesetzes dem Parlament eine ausdrückliche Rechtsgrundlage zu unterbreiten.

Rechtsgrundlagen im Nachhinein zu erstellen, ist nichts Aussergewöhnliches. Im vergangenen Februar schickte der Bundesrat eine Revision des Umweltschutzgesetzes an das Parlament. Doch das Bundesamt für Umwelt ist längstens daran, umzusetzen, was noch nicht einmal besprochen ist. Es hielt schon vor dem Bundesrat eine Konsultation zu neuen «Produktumweltdeklarationen» ab und baute die Plattformen «Grüne Wirtschaft» und «Reffnet» auf, die beide noch gar nicht im Gesetz stehen. Dafür sollen die Rechtsgrundlagen im Nachhinein erstellt werden.

Derartige «Sektoralpolitiken» (Neusprech für «thematische Blankochecks für Bundesämter») gibt es nicht nur im Umweltschutz oder in der Raumplanung, sondern sie sind auch in zahlreichen anderen Bundesstellen etabliert. Das führt logischerweise dazu, dass sich die verschiedenen Aktivitäten in die Quere kommen. So gibt das Bundesamt für Umwelt 2012 bis 2015 ganze 883 Millionen für «Programmvereinbarungen im Umweltbereich» aus, die vor allem via Naturschutzorganisationen in Umweltprojekte fliessen. Das Bundesamt für Landwirtschaft schüttet ebenfalls 110 Millionen für weitgehend identische Zwecke aus, einfach via Direktzahlungen an Bauern.

Was ist zu tun? Es fehlt an Kontrolle. Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) besteht aus sechs (!) Personen. Auf jede dieser Personen kommen sechstausend Beamte. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) verfügt zwar über etwas mehr als hundert Personen. Zahlreiche handfeste Skandale zeigen, dass die Bürokraten wenig befürchten müssen. Betreffend Rechtsgrundlagen wäre besonders das Bundesamt für Justiz gefordert, einst als «Gewissen der Bundesverwaltung» bezeichnet. Es hat an Einfluss verloren. Und der Gesamtbundesrat nickt alles ab. Harmonie statt Führungsverantwortung scheint das Ziel.

Wirksam wäre ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates und der Departemente und ein Ablaufdatum für Gesetze, Verordnungen und insbesondere Subventionen – letztere ohne Verlängerungsmöglichkeit. Der Freiburger Ökonom Reiner Eichenberger hat zudem – auch in dieser Zeitschrift – die Einführung oder den Ausbau des Finanzreferendums und vom Volk gewählter Rechnungsprüfungsorgane mit weitgehenden Kompetenzen auf Ebene der Kantone und des Bundes gefordert.

Welche Anreize wirken auf Bundesbeamte? Sie verfügen über überdurchschnittliche Löhne und Privilegien. Und sie sitzen an den Schalthebeln der Macht, die sie bedienen, wenn sie können, was ihnen nicht zu verübeln ist. Sie können mit Gleichgesinnten die Welt nach eigenem Gutdünken verbessern – mit dem Geld anderer Leute. Politischer Einfluss ist oft ihre persönliche Motivation. Das hält die bürokratisch-zentralistische Maschine in Gang, die tagtäglich mit Neusprech verkauft werden muss.

In den Büros im Medienzentrum an der Berner Bundesgasse hat es noch ein zweites kleines Kästchen. Es ist ein Bewegungsmelder. Offiziell dient er dazu, die Belüftung zu steuern. Es wäre kinderleicht, daraus eine Überwachungsanlage zu basteln. Allein diese Vermutung ist aber schlimmstes Deldenk.

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