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Die neuen Abzocker und die Mediengebühr

Wer ist hier der Abzocker: Sie oder ich? – Es war Bundesrätin Doris Leuthard, die diese Frage vor ziemlich genau einem Jahr an Nationalrat Max Binder richtete. Nicht um Saläre der Angestellten staatsnaher Betriebe ging es während der Ratsdebatte und auch nicht um die Entschädigung für das hohe Amt eines Bundesrats. Das Sujet war viel […]

Wer ist hier der Abzocker: Sie oder ich? – Es war Bundesrätin Doris Leuthard, die diese Frage vor ziemlich genau einem Jahr an Nationalrat Max Binder richtete. Nicht um Saläre der Angestellten staatsnaher Betriebe ging es während der Ratsdebatte und auch nicht um die Entschädigung für das hohe Amt eines Bundesrats. Das Sujet war viel profaner: Zur Diskussion stand die Verteilung der Lasten für die neue empfangsgeräteunabhängige Billag-Gebühr. Binder vertrat die Ansicht, dass kleine und mittlere Unternehmen die Zwangsgebühr nicht zu berappen hätten. Leuthard fand, dass dies sehr wohl angezeigt sei, zumal die Zwangsgebühr für natürliche Personen dadurch um 60 Franken gesenkt werden könne (400 statt 462 Franken). Und in einem intellektuellen Salto mortale bezeichnete die Bundesrätin all jene, die ihre Ansicht nicht teilten, als «Abzocker für die Haushalte». Das ist Denkakrobatik in den luftigsten aller vorstellbaren Höhen. Ein Abzocker ist demnach nicht, wer mit fremdem Geld in die eigene Tasche wirtschaftet, frei nach dem Motto: reale Risiken für die anderen, mögliche Profite für sich selbst. Gemäss bundesrätlicher Lektüre ist ein Abzocker vielmehr jeder, der sich bundesrätlicher Direktiven widersetzt, auch wenn er sich keinen eigenen pekuniären Vorteil von seinem Handeln verspricht. «Abzocker für die Haushalte» – es ist eine geniale Formulierung, die lange nachhallt.

Auch sonst stellt das Ratsprotokoll 13.048 eine wahre Fundgrube für galoppierendes Denken dar. Nach mehrheitlich übereinstimmender Meinung von Parlament und Bundesrat verhält es sich beispielsweise wie folgt: Zuerst gilt es die Finanzierung des Service public sicherzustellen, danach wird – vielleicht – eines fernen Tages definiert, was mit Service public gemeint sein könnte. Und dass jeder zahlen muss, egal ob er Service public konsumiert oder nicht, ist ohnehin klar. O-Ton Bundesrätin Leuthard: «Auch Personen, die nie Radio hören oder Fernsehen schauen, profitieren von Leistungen des Service public. Der Service public trägt zur politischen Meinungsbildung in der direkten Demokratie und zur kulturellen Vielfalt in diesem Land bei.» Mit dem letzten Satz zitiert Frau Leuthard die einschlägigen Wendungen aus der Verfassung. Sie hat guten Grund, dies zu tun. Denn gemäss Artikel 93 der Bundesverfassung gehört selbst Unterhaltung zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Kurzum, programmatische Willkür ist in Stein gemeisselt. Und damit wäre eigentlich auch der definitorische Disput überflüssig. Service public ist das, was dessen Agenten als Service public definieren. Oder noch präziser: Service public ist, was die SRG sendet.

Das Parlament hat sich anlässlich der Debatte über die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) auch noch einer weiteren herausfordernden Denkaufgabe angenommen: den Unterschied zwischen Abgabe und Steuer zu erläutern. Die Billag-Zwangsgebühr sei zwar «steuerähnlich», aber letztlich eben doch keine Steuer, weil sie ja nicht voraussetzungslos geschuldet sei – der Bürger bekomme theoretisch Service public für sein Geld, auch wenn er praktisch keinen konsumiert. Irgendwie einleuchtend. Stellt sich bloss die Frage, wer über welchen Kanal wen abzockt. Dabei wäre es im Zeitalter digitaler Bezahlmodelle doch so einfach, Abzockerei zu verhindern: Wer konsumiert, bezahlt. Und wer bezahlt, befiehlt.

 

René Scheu (Herausgeber): Weniger Staat, mehr Fernsehen. Service sans public? – Die neue Debatte um die SRG, NZZ Libro, 2015.
Mit Beiträgen u.a. von Ronnie Grob, Karl Lüönd, Pietro Supino, Claudia Wirz.

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